Das Wichtigste auf einen Blick: | |
---|---|
Abschluss: | Master of Laws (LL.M.) |
Internationales Studienangebot: | Integriertes Studienprogramm Mainz-Dijon |
Regelstudienzeit: | 2 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester; Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. |
Zulassungsbedingungen: | zulassungsfrei |
Bewerbung: | über den Studierendenservice der JGU |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Unterrichtssprache: Deutsch Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-2 |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.04. - 01.09 Sommersemester: 01.10. - 01.03. |
vorausgehende Bachelor: | |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Der konsekutive Bachelor- und Masterstudiengang vermittelt im Bachelor Deutsches und französisches Recht, vertiefte Kenntnisse im Französischen Recht und setzt im Master Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht einen methodischen Schwerpunkt im Internationalen Privatrecht und in der aktuellen Entwicklung eines Europäischen Einheitsprivatrechts.
Dieser Studiengang wird – in Zusammenarbeit mit der Universität Dijon – als Integrierter Studiengang mit Doppelabschluss angeboten.
Vereinbarkeit mit dem Studiengang Erste Prüfung (Staatsexamensstudiengang)
Der Studiengang kann parallel zur ersten juristischen Prüfung studiert werden, um sich auch den Weg in die „klassischen“ juristischen Berufe, die in Deutschland nur mit abgeschlossenem Referendariat und Assessorexamen zugänglich sind (z.B. Anwaltschaft, Öffentlicher Dienst), offenzuhalten. Dies ist ohne nennenswerte Studienzeitverlängerung möglich, da die meisten Leistungen in beiden Studiengängen anerkannt werden. Dies gilt generell für die Zwischenprüfung und die sonstigen Leistungen im deutschen Recht sowie für die Praktika. Auf Antrag wird der erworbene französische Abschluss als Schwerpunkt Französisches Recht anerkannt (Schwerpunktstudium und Prüfung entfallen).
Zugangsvoraussetzungen
Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Das Bachelorstudium muss 240 Leistungspunkte (LP) umfasst haben, von denen mindestens 30 LP in französischsprachigen Lehrveranstaltungen absolviert wurden, die im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten das Internationale Privatrecht und das europäische Wirtschaftsprivatrecht zum Inhalt haben.
Soweit zum Nachweis eines Bachelorabschlusses ein Abschlusszeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorliegt, ist eine Bewerbung auf der Grundlage einer Bescheinigung über bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten, die von der zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein muss, möglich. Sofern für den Studiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, sind die Bestimmungen der Hochschulauswahlsatzung in der aktuell gültigen Fassung zu beachten; das endgültige Ergebnis des Bachelorabschlusses wird in diesem Fall im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber aufgrund der o.g. benannten Bescheinigung ausgewählt, so erfolgt die Zulassung unter dem Vorbehalt, dass innerhalb einer im Zulassungsbescheid bestimmten Frist ein Abschlusszeugnis vorgelegt wird. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache. (Ein Nachweis ist nicht erforderlich).
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
Vorgeschrieben ist ein Praktikum im Umfang von insgesamt mindestens 9 Wochen in Frankreich oder im frankophonen Ausland, z.B. bei einem Gericht, einer Behörde oder in einer Anwaltskanzlei.
Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.