Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester |
Zulassungsbedingungen: | zulassungsfrei |
Bewerbung: | über den Studierendenservice der JGU |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Unterrichtssprache: Deutsch Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-2 |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.04. - 01.09 Sommersemester: 01.10. - 01.03. |
vorausgehende Bachelor an der JGU: | Fremdsprachliche Philologien: Näheres siehe "Zugangsvoraussetzungen" |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Die Linguistik beschäftigt sich mit Sprache und deren Eigenschaften aus der Perspektive bestimmter Einzelsprachen oder Sprachfamilien und aus der Perspektive der generellen Möglichkeiten und der dahinter liegenden kognitiven Motivationen sprachlicher Strukturen. Dabei sind beide Perspektiven voneinander abhängig.
Der MA Linguistik ist ein konsekutives MA-Programm mit einem forschungsorientierten Profil und verbindet die beiden oben genannten Perspektiven in einem integrierten Programm.
Beteiligte Fächer:
Universell orientierte Fächer | Fächer mit Bezug auf Einzelsprachen, Sprachfamilien und sprachliche Areale |
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Studienaufbau
1. Normaler Studienverlauf
Das Studium des MA Linguistik erstreckt sich über vier Semester. Alle Studieninhalte sind in Module aufgeteilt, die thematisch aufeinander abgestimmt sind und mit wenigen Ausnahmen (Modul A3 sowie die gemeinsame Modulprüfung in den Modulen Forschungsvertiefung I und Forschungsvertiefung II) nach einem Semester abgeschlossen werden können. Der MA-Linguistik ist ein konsekutiver Studiengang, der an den BA-Linguistik anknüpft.
Das Studium ist modular aufgebaut. Die A-Module (= Allgemeine Module) sind Pflichtmodule für alle Studierenden des MA Linguistik, die S-Module (= Schwerpunktmodule) richten sich nach dem Wahlschwerpunkt, ebenso das Abschlussmodul. Die Module werden zum T eil parallel, zum T eil aufeinander aufbauend studiert.
A-Module
- Modul A1: Theorie I (1. Semester, 4 SWS, 10 LP. 2. Semester 2 SWS, 6 LP)
- Modul A2: Empirische Verfahren I (1. Semester, 4 SWS, 9 LP. 2. Semester 4
- SWS, 7 LP)
- Modul A3: Sprachwandel/Soziolinguistik (1. Semester 5 SWS, 14 LP. 2. Semester, 2 SWS, 7 LP)
S-Module
Modul S1 (1. Semester):
- S1a: Allgemeine/Vergleichende Sprachwissenschaft: Typologie und Universalienforschung
- S1b: English Linguistics: Current Topics in English Linguistics
- S1c: Slavische Sprachwissenschaft: Slavische Sprachwissenschaft I:
- Typologie und Areallinguistik
- S1d: Sprachen Nordeuropas und des Baltikums: Soziolinguistik und Multilingualismus
- S1e: Sprachwissenschaft des Deutschen: Sprachsystem I
- S1f: Turkologie: Turkic Linguistics 1
- S1g: Romanische Sprachwissenschaft: Theoretische Aspekte Romanischer Sprachwissenschaft
Modul S2 (2. Semester/3. Semester):
- S2a: Allgemeine/Vergleichende Sprachwissenschaft: Empirische Verfahren in
- der Linguistik
- S2b: English Linguistics: English Linguistics 2: Topics in English Historical Linguistics
- S2c: Slavische Sprachwissenschaft: Slavische Sprachwissenschaft II: Strukturen und empirische Anwendung
- S2d: Sprachen Nordeuropas und des Baltikums: Soziolinguistische Forschungskompetenzen I
- S2e: Sprachwissenschaft des Deutschen: Theorie und Empirie
- S2f: Turkologie: Turkic Linguistics 2
- S2g: Romanische Sprachwissenschaft: Anwendungsbezogene Aspekte Romanischer Sprachwissenschaft
Modul S3 (3./2. Semester):
- S3a: Allgemeine/Vergleichende Sprachwissenschaft: Theorie II: Form und Bedeutung
- S3b: English Linguistics: English Linguistics 3: Determinants of Linguistic Variation and Change
- S3c: Slavische Sprachwissenschaft: Slavische Sprachwissenschaft III: Diachronie
- S3d: Sprachen Nordeuropas und des Baltikums: Soziolinguistische Forschungskompetenzen II
- S3e: Sprachwissenschaft des Deutschen: Sprachsystem II
- S3f: Turkologie: Turkic Linguistics 3
- S3g: Romanische Sprachwissenschaft: Sprachkontakt und Mehrsprachigkeit in der Romania
Modul S4 gilt nur für ‚Sprachwissenschaft des Deutschen‘ und ‚Romanische Sprachwissenschaft‘ anstelle des Moduls A3 (1./2. Semester, bzw. 3./2. Semester):
- S4e: Sprachwissenschaft des Deutschen: Spracherwerb, -verwendung, - vergleich
- S4g I: Romanische Sprachwissenschaft: Erweiterte Sprachkompetenz I
- S4g II: Romanische Sprachwissenschaft: Erweiterte Sprachkompetenz II
Abschlussmodule (4. Semester):
- Abschlussmodul a: Allgemeine/Vergleichende Sprachwissenschaft
- Abschlussmodul b: English Linguistics
- Abschlussmodul c: Slavische Sprachwissenschaft
- Abschlussmodul d: Sprachen Nordeuropas und des Baltikums
- Abschlussmodul e: Sprachwissenschaft des Deutschen
- Abschlussmodul f: Turkologie
- Abschlussmodul g: Romanische Sprachwissenschaft
Das ausführliche Modulhandbuch finden Sie auf den Seiten des Studiengangs.
2. Das fast track-Programm
Das fast track-Programm ist auf drei Jahre angelegt. Studierende mit überdurchschnittlichen Studienleistungen in den S-Modulen und den Modulen A1 und A2 können nach deren Abschluss, d.h.zu Beginn des dritten Semesters, diesen Weg der Promotion einschlagen. Das fast track-Programm umfasst in der Gesamtheit 180 Leistungspunkte und unterteilt sich in drei Bereiche, wobei der inhaltliche Teil, der auch die Erstellung der Promotionsarbeit und die dazugehörige Forschung beinhaltet, mit 150 LPs den Hauptteil des Programms einnimmt.
Zugangsvoraussetzungen
Zur Zulassung ist die Wahl eines Schwerpunktes bei der Einschreibung zum Studium erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach den fachspezifischen Schwerpunkten. Im Falle einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs müssen von den im Folgenden geforderten fachspezifischen Leistungspunkten für den jeweiligen Schwerpunkt mindestens zwei Drittel bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden.
Bei ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern aus nicht-deutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Schwerpunkt Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft
Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem Anteil im Bereich Linguistik von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkennt- nisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
Schwerpunkt English Linguistics
Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Englische Sprache/Englische Sprachwissenschaft von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.
Es ist erforderlich, dass die Studierenden über sehr gute aktive und passive englische Sprach- kenntnisse verfügen, die zum Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von schrift- lichen und mündlichen Prüfungsleistungen in englischer Sprache befähigen. Lehr- und Prüfungssprache ist grundsätzlich Englisch. In einzelnen Veranstaltungen kann auch Deutsch als Lehr- und Prüfungssprache Verwendung finden. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch eine der folgenden Möglichkeiten. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch eine der folgenden Möglichkeiten, sofern nicht bereits durch einen entsprechenden BA- Abschluss diese Kenntnisse nachgewiesen sind (die Testergebnisse dürfen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses jeweils nicht älter als zwei Jahre sein):
- „Certificate in Advanced English“ (Anbieter: Cambridge ESOL; Mindestnote:C)
- „Certificate of Proficiency in English“ (Anbieter: Cambridge ESOL; Mindestnote:C)
- “Test of English as a Foreign Language” (TOEFL; Anbieter: Educational Testing Service)
mit mindestens 85 von 120 Punkten (internetbasierter TOEFL [iBT]) bzw. 567 von 677 Punkten (schriftliche Version des TOEFL [IPT]).
Schwerpunkt Slavische Sprachwissenschaft
Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder einen gleichwertigen Abschluss voraus. Dabei muss ein Anteil von mindestens 36 Leistungspunkten im Bereich Linguistik oder im Bereich Slavische Sprachwissenschaft erbracht worden sein. In Studiengängen, die nicht mit Leistungspunkten versehen sind, muss ein gleichwertiger Umfang an solchen fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein.
Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse in entweder zwei slavischen oder einer slavischen und einer baltischen Sprache verfügen, die sämtlich mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen ent-sprechen. Der Nachweis erfolgt:
- über den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse
- über den Nachweis eines Studienabschlusses mit mindestens 36 Leistungspunkten im Bereich Slavische Sprachwissenschaft (ggf. auch unter Bezeichnungen wie „Slavische Philologie“). In Studiengängen, die nicht mit Leistungspunkten versehen sind, muss ein gleichwertiger Umfang an solchen fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein
- über ein entsprechendes Sprachenzertifikat.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
Schwerpunkt Sprachen Nordeuropas und des Baltikums
Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Skandinavistik, Baltistik oder Ostseefennistik bzw. Fenno-Ugristik von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.
Es ist erforderlich, dass die Studierenden über grundlegende aktive und passive Sprachkennt- nisse in mindestens einer nordischen (d.h. skandinavischen oder ostseefinnischen) oder balti- schen Sprache verfügen, die mindestens dem Niveau A2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Der Nachweis erfolgt
- über den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse
- über ein entsprechendes Sprachenzertifikat
- über den Nachweis eines Studienabschlusses mit mindestens 36 Leistungspunkten im Bereich Skandinavistik, Baltistik oder Ostseefennistik oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen. In Studiengängen, die nicht mit Leistungspunkten versehen sind, muss ein gleichwertiger Umfang an solchen fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
Schwerpunkt Sprachwissenschaft des Deutschen
Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Sprach- wissenschaft des Deutschen von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwer- tigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistun- gen voraus.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkennt- nisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
Nachweis der Teilnahme an einer einführenden Lehrveranstaltung zur Sprachgeschichte. Sofern der Nachweis bis zur Bewerbungsfrist nicht vorliegt, kann der Nachweis bis zum Ende des ersten Master-Fachsemesters nachgereicht werden. Das Deutsche Seminar stellt sicher, dass eine entsprechende Lehrveranstaltung im ersten Master-Fachsemester besucht werden kann.
Schwerpunkt Turkologie
Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder einen gleichwertigen Abschluss voraus. Dabei muss mindestens einer der folgenden Fachbezüge nachgewiesen werden:
Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Türkische Sprachwissenschaft/Türkische Philo- logie von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder im Falle eines Studiengangs ohne Leistungspunkte gleichwertiger Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.
Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse des Türkeitürkischen oder einer anderen Türksprache verfügen, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
Der Nachweis erfolgt:
- über den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse
- über den Nachweis eines Studienabschlusses mit mindestens 36 Leistungspunkten im Bereich der Turkologie; in Studiengängen, die nicht mit Leistungspunkten versehen sind, muss ein gleichwertiger Umfang an solchen fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein
- über ein entsprechendes Sprachenzertifikat.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
Schwerpunkt Romanische Sprachwissenschaft
Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Romanische Sprachwissenschaft oder Romanische und von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.
Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse in der Romanischen Sprache verfügen, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Der Nachweis erfolgt entweder durch einen einschlägigen Bachelor-Abschluss im Fach Romanische Philologie oder Romanische Linguistik oder durch den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse oder durch das Sprachzeugnis „Diplôme d'Études en Langue Française“ (DELF B2).
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten und das Verständnis von Fachvorträgen und Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.
Auswahlverfahren
Der Studiengang ist zulassungsfrei: Sie erhalten einen Studienplatz, wenn Sie sich frist- und formgerecht bewerben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Berufsfelder
Hochschulen, Forschungsinstitute, Presse, Medien, Unternehmen mit internationaler PR, Erwachsenenbildung.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de