Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester |
Zulassungsbedingungen: | zulassungsfrei |
Bewerbung: | über den Studierendenservice der JGU |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.04. - 01.09 Sommersemester: 01.10. - 01.03. |
vorausgehende Bachelor: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Das künstlerisch-pädagogische und wissenschaftliche Studium B.Ed./M.Ed. Musik an der Hochschule für Musik Mainz bereitet Sie auf eine Berufstätigkeit als Musiklehrerin bzw. Musiklehrer am Gymnasium vor.
Der grundständige Studiengang mit künstlerisch-pädagogischem Berufsziel ist der Bachelor of Education Musik (Lehramt an Gymnasien). Er stellt den ersten Teil der dreigliedrigen Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien dar und wird mit dem postgradualen Master of Education fortgesetzt, der die Voraussetzung für das Referendariat darstellt. Er wird ergänzt durch das Studium eines zweiten Unterrichtsfaches sowie durch das Studium der Bildungswissenschaften.
Das Studium enthält sowohl künstlerische als auch wissenschaftliche und fachdidaktische Anteile: Im Rahmen der künstlerischen Ausbildung wählen Sie ein Instrument oder Gesang als Studienschwerpunkt (Klassik oder Jazz/Rock/Pop) und erwerben im Rahmen von Einzel- und Gruppenunterricht die Fähigkeit zum eigenständigen musikalischen Gestalten auf hohem Niveau. In den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen in den Bereichen Musiktheorie (Hörschulung, Tonsatz, Arrangement) und Musikwissenschaft (Musikgeschichte unter historischen und systematischen Gesichtspunkten) erwerben Sie die Kompetenz, sich methodisch fundiert und reflektiert mit dem Gegenstand Musik auseinanderzusetzen.
In musikdidaktischen Veranstaltungen sowie im Rahmen von Unterrichtspraktika entwickeln Sie zentrale fachdidaktische Kompetenzen, die Sie auf die spätere Berufspraxis vorbereiten: Sie erwerben Wissen über die Grundlagen musikalischer Entwicklung und musikalischen Lernens, arbeiten mit musikdidaktischen Konzeptionen und Modellen, realisieren eigene musikpädagogische Projekte und erhalten Einblicke in die musikpädagogische Forschung. Ergänzt wird dies durch eine vertiefte Ausbildung für die Arbeit in schultypischen Ensembles (Bläserklasse, Streicherklasse, Chorklasse) und im schulpraktischen Klavierspiel, die eine Besonderheit des Mainzer Studiengangs darstellt. Die Ensemblepraxis (Sinfonie-Orchester, Üborchester, Chor, Übchor, Jazz-/Rock-/Pop-Chor, Big Band) ist im Bachelor- wie auch im Masterstudiengang integriert.
Die Aufnahme des Studiums setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. (Informationen zur Eignungsprüfung)
Zugangsvoraussetzungen
Das Fach Musik ist nicht in Kombination mit Kunst wählbar.
Nachweis eines B.Ed.-Abschlusses Gymnasium in denselben Fächern an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen auf der Seite zum Bewerbungsverfahren für den Master of Education.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mindestens 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache (Nachweis nicht erforderlich).
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Vorgeschriebene Praktika
Im Masterstudium ist ein vertiefendes Praktikum zu absolvieren. Weitere Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.