Master of Education (M.Ed.)

Nach dem Abschluss des Bachelor of Education (B.Ed.) setzen Sie Ihr Studium mit dem Master of Education (M.Ed.) fort. Erst nach diesem zweiten Abschluss können Sie in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) eintreten; dieser dauert in Rheinland-Pfalz für das Lehramt an Gymnasien 18 Monate. Im Master of Education studieren Sie weiterhin zwei Fachwissenschaften einschließlich ihrer jeweiligen Fachdidaktik sowie das Fach Bildungswissenschaften.

Studienaufbau und Erste Staatsprüfung

Der Master of Education wird an der JGU ausschließlich für das gymnasiale Lehramt angeboten.

Bitte informieren Sie sich hier über das Bewerbungsverfahren für den M.Ed.

Bei Fächerkombinationen mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik ist die Masterarbeit in diesen Fächern anzufertigen. Die Masterarbeit des M.Ed. muss in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden. Während die Bachelorarbeit auch in den Bildungswissenschaften geschrieben werden kann, ist dies für die Masterarbeit nicht möglich.

In Rheinland-Pfalz wird durch den entsprechenden Masterabschluss (mit anschließender Anerkennung als Erste Staatsprüfung) die Qualifikation für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) erworben und somit die Berufsqualifikation für eine Lehrertätigkeit.

Die Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung erfolgt durch die Universitätsgeschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für das Lehramt an Gymnasien in Rheinland-Pfalz.

Schulpraktika

Im Master of Education absolvieren Sie ein vertiefendes Praktikum Master. Dieses umfasst 15 Unterrichtstage und findet in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit statt (4 LP). Das Vertiefende Praktikum legt einen der inhaltlichen Schwerpunkte auf den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.

Anmeldung
Die Anmeldung zu allen Praktika erfolgt ausschließlich über die eigens eingerichtete Internetplattform www.schulpraktika.rlp.de

Regelstudienzeit und Leistungspunkte

Die Regelstudienzeit für den Studiengang Master of Education beträgt 4 Semester und umfasst 120 Leistungspunkte. Die im M.Ed. vorgesehenen Leistungspunkte (LP) verteilen sich wie folgt:

zwei Fächer mit je
42 LP
Bildungswissenschaften 12 LP
Masterarbeit 20 LP
Schulpraktika 4 LP

Bei Kombinationen mit den Fächern Musik und Bildende Kunst entfallen im M.Ed. auf diese Fächer 69 LP und auf das zweite nicht künstlerische Fach 15 LP.
Da im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien (Referendariat) in beiden Lehramtsfächern gleichberechtigt ausgebildet wird, werden beide Fächer, also auch das nicht künstlerische Beifach, mit der großen Fakultas abgeschlossen. Dementsprechend können beide Fächer in der Oberstufe unterrichtet werden, ohne dass im Studium zusätzliche Studienleistungen zu erbringen sind.

Einzelheiten bezüglich der zu erbringenden Leistungsnachweise im Studium finden Sie in der Prüfungsordnung.

Erweiterungsprüfung

Im Bachelor/Master of Education können Sie ab dem 5. Fachsemester des B.Ed. eine dritte Fachwissenschaft (Erweiterungsprüfung) belegen.

Hierfür absolvieren Sie ca. 6 Module aus dem regulären B. Ed. und M. Ed.

Details hierzu entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) sowie dem dazugehörigen fachspezifischen Anhang Ihres Faches.

Falls Sie derzeit im Bachelor of Education an der JGU eingeschrieben sind und zusätzlich zu Ihrer bisherigen Fächerkombination ein weiteres Fach (Erweiterungsprüfung (B.Ed/M.Ed) ) wählen möchten, bewerben Sie sich bitte dafür innerhalb der Bewerbungszeiträume über das Online-Portal für grundständige Studiengänge.

Für die Einschreibung in das 1. Fachsemester der Erweiterungsprüfung (B.Ed/M.Ed) gelten die gleichen Zulassungsbeschränkungen wie für das 1. Fachsemester des Bachelor of Education des jeweiligen Faches.

Falls Sie das Studium im Bachelor of Education bereits abgeschlossen haben und sich für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Faches im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) bewerben möchten, wird Ihr Studienwunsch im Rahmen des Zulassungsverfahrens wie ein Zweitstudium behandelt; bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise zum Zweitstudium. Im Fall der Zulassung und Einschreibung wird für das lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) keine Studiengebühr erhoben, da das lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) generell von der Studiengebührenpflicht ausgenommen ist.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

  • Bei Fragen zu fächerübergreifenden Studien- und Prüfungsangelegenheiten sowie für das Ausstellen von Zeugnissen wenden Sie sich an das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL).
  • Die Schnittstelle zwischen den verschiedenen Studienfächern, den Schulen sowie dem zuständigen Ministerium bildet das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) an der JGU.
  • Ansprechpartner für allgemeine Fragen im Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz ist Studiendirektor Franz Hein.
  • Zahlreiche Informationen sowie die Anforderungen an den Lehrerberuf und Eignungs- und Selbsttest zur Fächerwahl und Studierfähigkeit finden Sie unter www.cct.rlp.de