Master of Science (M.Sc.)

Der Masterabschluss „Master of Science (M.Sc.)“ ist der typische Studienabschluss für weiterführende Studiengänge im Bereich der Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwissenschaften (werden an der JGU nicht angeboten) und, je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs, auch in den Wirtschaftswissenschaften.

Studienpläne und Prüfungsordnungen

Die Rechtsgrundlage für die jeweiligen Masterstudiengänge an der Johannes Gutenberg-Universität bilden die entsprechenden Prüfungsordnungen der Studienfächer, die auf den Serviceseiten der Abteilung Studium und Lehre abgerufen werden können.

Zugangsvoraussetzungen

Generell ist zur Aufnahme eines Masterstudiums immer der Nachweis eines Bachelorabschlusses (mindestens sechssemestrige Regelstudienzeit) oder eines Studienabschlusses, der sich nicht wesentlich unterscheidet, erforderlich. Die detaillierten Zugangsvoraussetzungen für die entsprechenden Masterstudiengänge sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen (s.o.) geregelt. Eine Übersicht der angebotenen Masterstudiengänge mit allen relevanten Informationen in Kurzform finden Sie hier.

Fremdsprachenkenntnisse

Es wird grundsätzlich in allen Masterstudiengängen vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende passive und aktive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen. In einigen Studiengängen sind darüber hinaus weitere fachspezifische Sprachkenntnisse gefordert, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen (s.o.) aufgeführt sind.
Sie finden diese auch auf den Steckbriefen der einzelnen Masterfächer.

Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Masterprüfung und Fristen

Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit und die abschließende Masterprüfung beträgt zwei Jahre (4 Semester). Im Rahmen des Masterstudiengangs sind insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte zu erreichen.

Die Masterprüfung besteht in der Regel aus folgenden Prüfungsleistungen:

  1. den studienbegleitenden Modulprüfungen (verschiedene Formen: mündlich, schriftlich, praktisch)
  2. der schriftlichen Masterarbeit (3–6 Monate Bearbeitungszeit; in der Regel 25–35 LP),
  3. der mündlichen Abschlussprüfung (Dauer 15–45 Minuten; in der Regel 5 LP).

Erfolgt die Meldung zur Masterarbeit nicht spätestens zum Abschluss des vierten Studienjahres, gilt die Masterarbeit als erstmals nicht bestanden.

Studienaufbau und Studien- sowie Prüfungsleistungen

Die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs werden im Rahmen von Modulen angeboten. 'Modul' bezeichnet thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmte, in sich abgeschlossene Lehreinheiten.

Die Verteilung und der Umfang der zu belegenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule variiert von Studiengang zu Studiengang. Teilweise gehören Praktika oder Studienaufenthalte im Ausland verpflichtend zum Curriculum. Alle Details zum Studienaufbau sind im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Lehrveranstaltungen oder Module, die bereits in identischer Form in dem jeweiligen Masterstudiengang zugrundeliegenden Bachelorstudiengang absolviert wurden, können im Masterstudiengang nicht belegt werden. Hiervon ausgenommen sind Leistungen, die zusätzlich zu den für den Bachelorabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier.