Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester |
Zulassungsbedingungen: | zulassungsfrei |
Bewerbung: | über den Studierendenservice der JGU |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Unterrichtssprache: Deutsch Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-2 |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.04. - 01.09 Sommersemester: 01.10. - 01.03. |
vorausgehende Bachelor: | |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Im Masterstudiengang "Romanistik interkulturell" an der JGU können die Studierenden in einem romanistischen Fach (Französisch, Spanisch oder Italienisch) zwischen den Schwerpunktbereichen Literatur- und Sprachwissenschaft wählen, jeweils unter dem Blickpunkt der Interkulturalität mit interdisziplinären, teilweise medienorientierten Bausteinen. Bereits erworbene Kenntnisse in einem romanistischen Kernfach sollen erweitert sowie durch praktische Kompetenzen aus dem Bereich der Kultur- und Sprachvermittlung vertieft werden. Zudem will der Studiengang Fachkenntnisse und Methodenkompetenz in einer weiteren romanischen Sprache oder Literatur vermitteln und den Zugang zur aktuellen romanistischen Forschung eröffnen.
Im Mittelpunkt des interkulturellen Studiengangs steht die romanische Kultur, in der der Bachelor-Abschluss erworben wurde (RK1). Daneben werden Inhalte aus einer weiteren romanischen Kultur (RK2) vermittelt, die nicht Gegenstand des Bachelor-Studiengangs war.
Studienaufbau
Der Studienverlauf gliedert sich in 7 Module mit Schwerpunkten in Sprach-, und Literaturwissenschaft, Interkulturalität und romanistischer Forschung sowie ein Abschlussmodul mit der Masterarbeit. In einem Wahlpflichtmodul können optional Kurse aus dem Studium generale sowie benachbarten Disziplinen (zurzeit Komparatistik, Theaterwissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft) belegt werden. Alternativ kann ein evtl. vorhandenes romanistisches Beifach aus dem B.A. vertieft oder eine weitere romanische Sprache (auch Portugiesisch) hinzugenommen werden.
Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 62 Semesterwochenstunden teilzunehmen.
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und die entsprechenden Studienleistungen sind während des Studiums 120 Leistungspunkte zu erwerben.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Romanistik interkulturell“:
Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Romanistik oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland; hiervon müssen mindestens 60 Leistungspunkte im Fach Romanistik mit der Spezifizierung in der Philologie von RK1 erworben sein. Im Falle einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs müssen von den geforderten fachspezifischen Leistungspunkten mindestens zwei Drittel bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden.
Nachweise über erforderliche Sprachkenntnisse:
- Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Latinums, entweder durch das Zeugnis der Hochschulreife oder durch die staatliche Ergänzungsprüfung gemäß der Landesverordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch vom 13. Juli 1983 (GVBI. S. 191) in der jeweils gültigen Fassung.
- Nachweis von Sprachkenntnissen in der Sprache von RK2 auf dem Niveau des Europäischen Referenzrahmens B1. Der Nachweis erfolgt durch den erfolgreich abgeschlossenen „Sprachpraktischen Eingangstest“ des Romanischen Seminars an der JGU. Folgende Sprachzertifikate der staatlichen Kulturinstitute werden jeweils als Äquivalent anerkannt: a. Französisch: Diplôme d'Études en Langue Française (DELF B1) b. Spanisch: Diploma de Español Lengua Extranjera (DELE Inicial B1) c. Italienisch: Certificazione di Italiano come Lingua Straniera (CILS UNO-B1). Der Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt des Beginns des Masterstudiums nicht älter als zwei Jahre sein. Über Anerkennung weiterer offizieller Sprachzertifikate entscheidet der Prüfungsausschuss. Wenn die Nachweise über die Sprachkenntnisse nicht vorliegen, kann eine Einschreibung unter der Bedingung erfolgen, dass die erforderlichen Nachweise bis zum Ablauf des ersten Fachsemesters (31. März bzw. 30. September) nachgereicht werden. Wird der Nachweis nicht innerhalb der genannten Frist gegenüber dem Prüfungsausschuss geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich. Die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
Zusätzlich zu diesen Nachweisen wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute aktive und passive Kenntnisse in der Sprache von RK1 verfügen, die zum Anfertigen von schriftlichen und mündlichen Studien- und Prüfungsleistungen in dieser Sprache befähigen.
Bei ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Auswahlverfahren
Der Studiengang ist zulassungsfrei: Sie erhalten einen Studienplatz, wenn Sie sich frist- und formgerecht bewerben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Fremdsprachenkenntnisse
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Romanistik interkulturell" an der JGU ist ein Bachelorabschluss in RK1 oder ein gleichwertiger Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Für RK 2 sind Kenntnisse der betreffende Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens spätestens zu Beginn des 2. Fachsemesters durch ein entsprechendes offizielles Sprachdiplom oder einen internen sprachpraktischen Eingangstest nachzuweisen (aktuelle Informationen auf www.romanistik.uni-mainz.de/studium/sprachkenntnisse).
Lateinkenntnisse im Umfang des Latinum sind ebenfalls bis zum Beginn des 2. Semesters nachzuweisen.
Wenn Sie einen für ein Studienfach benötigten Nachweis des Latinums oder Graecums nicht über das Abiturzeugnis oder das reguläre Curriculum erbringen können, haben Sie die Gelegenheit, diese Sprachkenntnisse anderweitig zu erwerben.
Der Arbeitsbereich Klassische Philologie des Instituts für Altertumswissenschaften (IAW) der JGU bietet hierzu Latein- und Altgriechisch-Sprachübungen für Hörer*nnen aller Fachbereiche an. Diese Übungen bereiten auf die Staatlichen Ergänzungsprüfungen in Latein (Latinum) bzw. Altgriechisch (Graecum) vor und werden bundesweit anerkannt.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Berufsfelder
Hochschulen, Forschungsinstitute, Erwachsenenebildung, Medien, Verlage, Kulturpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Museen, Bibliothekswesen, Cultural Consulting, Kulturmanagement.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de