Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester |
Zulassungsbedingungen: | zulassungsfrei |
Bewerbung: | über den Studierendenservice der JGU |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Unterrichtssprache: Deutsch Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-2 |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.04. - 01.09 Sommersemester: 01.10. - 01.03. |
vorausgehende Bachelor: | |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien im Fach Sozialkunde setzt solide Kenntnisse von Politik voraus, d. h. von politischen Akteuren und Institutionen, von politischen Maßnahmen und Politikfeldern, von Willensbildungs-, Entscheidungs- und Durchsetzungsverfahren, aber auch von politischen Ideologien und politikphilosophischen Idealen. Die Ausbildung zum Sozialkundelehrer/zur Sozialkundelehrerin am Institut für Politikwissenschaft umfasst sechs Kernbereiche, nämlich Innenpolitik und politische Soziologie, Analyse und Vergleich politischer Systeme, Internationale Beziehungen, Politische Theorie, Wirtschaft & Gesellschaft und den Bereich Methoden. Besondere inhaltliche Schwerpunkte sind die Wahl- und Parteienforschung, und dort v. a. die Untersuchung des Phänomens des Rechtsextremismus, die vergleichende Betrachtung der Funktions- und Leistungsfähigkeit von Demokratien, die Analyse des Systems der Europäischen Union, ihres „Innenlebens“ und ihrer Außenbeziehungen, die Auseinandersetzung mit empirischen und normativen Demokratietheorien sowie das Studium der wechselseitigen Beeinflussung von Politik und Wirtschaft.
Kenntnisse darüber sowie die Fähigkeiten die benötigt werden, um solche Kenntnisse systematisch zu gewinnen, zu analysieren und dann vor allem zu vermitteln, erwerben Sie im Rahmen eines zweigeteilten Studiums, zunächst im Bachelor of Education Sozialkunde und daran anschließend im Master of Education Sozialkunde.
Studienaufbau
- konsekutiver Studiengang (setzt abgeschlossenes B. Ed. Studium voraus)
- drei Module: Politik und Politikvermittlung, fachwissenschaftliche Vertiefung, Querschnittsprobleme im politischen Kontext
Zugangsvoraussetzungen
Nachweis eines B.Ed.-Abschlusses Gymnasium in denselben Fächern an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen auf der Seite zum Bewerbungsverfahren für den Master of Education.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mindestens 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache (Nachweis nicht erforderlich).
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Auswahlverfahren
Der Studiengang ist zulassungsfrei: Sie erhalten einen Studienplatz, wenn Sie sich frist- und formgerecht bewerben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Vorgeschriebene Praktika
Im Masterstudium ist ein vertiefendes Praktikum zu absolvieren. Weitere Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.