Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester |
Zulassungsbedingungen: | Eignungsprüfung |
Bewerbung: | Informationen für Bewerber*innen mit inländischen Zeugnissen. |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Erforderliche Sprachnachweise: Informationen für Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen. |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.04. - 15.05. Sommersemester: 01.10. - 15.11. |
vorausgehende Bachelor: | Bachelor beliebiger Fachrichtung, z.B. |
Fachbereich: | Fachbereich 06 - Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Der Masterstudiengang gewährleistet eine über den Bachelorabschluss hinausgehende wissenschaftliche Vertiefung. Im Master Translation werden spezialisierte Kenntnisse und Qualifikationen sowohl im Bereich der Translation als auch in den Bereichen Sprache und Kultur erworben. Darüber hinaus befähigt er zu einem weiterführenden Promotionsstudium. Übersetzerinnen und Übersetzer beschäftigen sich in erster Linie mit geschriebenen Texten. Sie übertragen Fach- und Gebrauchstexte aller Art und sollten generell ein sehr sicheres Stilgefühl haben. Beim Übersetzen werden Texte vor allem adressaten- und funktionsgerecht übertragen.
Studienaufbau
Studienaufbau
- Regelstudienzeit 4 Semester mit 8 Modulen
- mit zwei Fremdsprachen oder mit einer Fremdsprache (Deutsch, Englisch oder Chinesisch)
Fächerangebot
Der Master Translation besteht zur einen Hälfte aus einem fest vorgegebenen Pflichtbereich und zur anderen Hälfte aus einem flexiblen Wahlpflichtbereich, in dem bis zu zwei Studienschwerpunkte gewählt werden können. Als Studienschwerpunkte werden je nach Fächerkombination Fachdolmetschen (Community Interpreting), Fachübersetzen, Inter- und Transkulturelle Studien, Konsekutiv- und Simultandolmetschen, Literatur- und Medienübersetzen oder Translationswissenschaft und -didaktik angeboten.
Sprachkombinationen
Sprache | Grundsprache (G) | Fremdsprache 1 (F1) / |
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Arabisch | x | --- |
Chinesisch | x | x |
Deutsch | x (nur als F1) | --- |
Englisch | x | x |
Französisch | x | x |
Italienisch | x | x |
Neugriechisch | x | x |
Niederländisch | x | x |
Polnisch | x | x |
Portugiesisch | x | x |
Russisch | x | x |
Spanisch | x | x |
Türkisch | x | --- |
Modulaufstellung (exemplarisch) im Master Translation mit zwei Fremdsprachen
Pflichtmodule F1 |
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Pflichtmodule F2 |
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Wahlpflichtmodule |
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Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang ist
- ein qualifizierter Studienabschluss (Bachelor oder gleichwertiger Abschluss), Deutschkenntnisse auf C2-Niveau, Sprachkenntnisse auf C1-Niveau in der gewünschten Fächerkombination sowie das Bestehen einer Eignungsprüfung. In der Regel findet die Eignungsprüfung einmal im Semester statt (Ende Juni und Ende Januar).
- das Bestehen der Prüfung zur Feststellung der spezifischen Vorkenntnisse und der Eignung
(Eignungsprüfung) gemäß § 3. Einer bestandenen Eignungsprüfung gleichwertig wird gewertet,
wenn die Kandidatin oder der Kandidat einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in
einem translationsorientierten Studiengang an einem der im Anhang aufgeführten CIUTI-Hochschulinstitute bzw. an einer dem EMT-Standard entsprechenden Hochschuleinrichtung mindestens mit der Note 2,5 in den gleichen sprachlichen Studienfächern erworben hat oder
eine Bescheinigung gemäß Absatz 6 über bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen im
Umfang von mindestens 135 Leistungspunkten mit einem Notendurchschnitt von mindestens
2,5 vorlegt. Einer bestandenen Eignungsprüfung gleichwertig wird darüber hinaus gewertet,
wenn Doppelmasterstudierende der Kooperationsprogramme mit Straßburg bzw. Dijon die
Eignungsprüfungen an ihren Heimatuniversitäten Straßburg bzw. Dijon bestanden haben.
Auslandsstudium
Ein Auslandssemester ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen und kann mit bis zu zwei Wahlpflichtmodulen angerechnet werden. Austauschbeziehungen bestehen mit mehr als 100 Universitäten weltweit. Allein im Rahmen des Erasmus-Programms kooperiert der Fachbereich mit über 60 Universitäten in 21 europäischen Ländern.
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
Der Fachbereich bietet eine fachbereichsinterne Praktikums- und Stellenbörse mit aktuellen Angeboten aus dem In- und Ausland an. Ein fachbezogenes Praktikum kann als ein Wahlpflichtmodul angerechnet werden.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Berufsfelder
Die Absolventinnen und Absolventen arbeiten v.a. in den Bereichen Übersetzen (Fach-, Urkunden- und Literaturübersetzen), Post-Editing (Nachbearbeiten maschineller Übersetzungen), Projektmanagement, Lektorat (als „Senior Translator“), Terminologie (Bearbeiten von Fachwortbeständen), Softwarelokalisierung (Übersetzen und Anpassen von Software an die sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten unterschiedlicher Zielmärkte), Audiovisuelles Übersetzen (z.B. Filmuntertitelung), Sprach-/Übersetzungstechnologie (Unterstützung von Kunden bei speziellen Datenformaten und bei der Wahl von entsprechenden Softwarelösungen), Technische Redaktion (Erstellung von produktbegleitenden Informationen und technischen Dokumentationen, z.B. Bedienungsanleitungen, Ersatzteilkataloge, Webtexte) oder auch Fachdolmetschen (mehrsprachige Kommunikation in sozialen und medizinischen Einrichtungen).
Informative Broschüren zu den Berufsfeldern im Bereich Übersetzen und Dolmetschen finden sich hier.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de