Ein Sprachkurs oder eine Sommerschule bieten die perfekte Möglichkeit, für einige Wochen ein anderes Land zu entdecken, während Sie eine neue Sprache erlernen oder bestehende Kenntnisse zu einzelnen Themen vertiefen. Lernen Sie Menschen aus aller Welt kennen und erleben Sie die Kultur Ihres Gastlandes hautnah.

Sie können außerdem Sprach- und Teilnehmerzertifikate erhalten, die Ihnen bei Bewerbungen helfen können oder in bestimmten Berufen gefordert sind. Somit bereichern Sprachkurse im Ausland Sie nicht nur persönlich, Sie können gleichzeitig Ihren Lebenslauf aufwerten und Ihre Karrierechance verbessern.

Also: Wagen Sie den Sprung ins Abenteuer!

Eine Sprache lernt man am besten dort, wo Sie gesprochen wird. Bevor es jedoch losgeht, müssen Sie sich überlegen, welche Art von Sprachkurs Sie belegen möchten. Bei den scheinbar grenzenlosen Möglichkeiten finden alle das richtige Angebot.

Sie können…

  • einen alleinstehenden Sprachkurs im Ausland absolvieren, um Kultur, Menschen und Sprache kennen zu lernen. Der Kurs dient dem Erlernen oder Vertiefen von Sprachkenntnissen sowie der kulturellen Weiterbildung.
  • einen Sprachkurs als Vorbereitung für ein Auslandsstudium oder -praktikum absolvieren. Während des Kurses erlangen Sie Sprachkenntnisse, die Sie für einen anschießenden Aufenthalt im Ausland benötigen.

Die große weite Welt steht Ihnen offen, jetzt gilt es nur noch herauszufinden, wohin es gehen soll. Überlegen Sie sich, welche Sprache Sie erlernen oder vertiefen möchten: Wo wird dieses Sprache gesprochen?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert auf seiner Webseite umfangreich über Ihre Möglichkeiten im Ausland.

Einige Partnerhochschulen der JGU bieten spezielle Sprachkurse für Studierende im asiatischen Raum an (Korea und Japan). Fragen Sie uns bei Interesse einfach direkt nach diesen Sprachkursen!

Natürlich ist ein Sprachkurs im Ausland auch mit Kosten verbunden. Das sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, dieses Abenteuer anzutreten. Sie können sich auf Stipendien und finanzielle Unterstützung bewerben – gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und helfen Ihnen, die richtige Förderung zu finden, um Ihren Traum vom Auslandsaufenthalt zu verwirklichen.

Studierende und Doktorand*innen, die einen Sprachkurs im Ausland absolvieren, der nicht die englische Sprache behandelt, können sich für die Förderung durch PROMOS bewerben. Das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen unterstützt Stipdendiat*innen in Form eines Teilstipendiums, das die Kosten für Mobilität abdeckt. Daneben werden pro Person und Fördermaßnahme auch eine Kursgebührenpauschale von 500 Euro gezahlt. Gefördert werden Sprachkurse von 3 Wochen bis 6 Monate.

Bewerben können sich immatrikulierte Doktorand*innen und Studierende der JGU, die mindestens im zweiten Fachsemester studieren und einen (Intensiv-) Sprachkurs an einer ausländischen Hochschule mit mindestens 25 Unterrichtsstunden wöchentlich absolvieren möchten. Vorkenntnisse der Kurssprache sind von Vorteil, jedoch nicht zwingend nötig. Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Die genaue Höhe der PROMOS-Förderung erfahren Sie demnächst wieder hier.

Beachten Sie bei der Planung Ihres Sprachkurses und der Bewerbung auf ein PROMOS-Stipendium die folgenden Bewerbungsfristen:

  • für Auslandsaufenthalte in der ersten Hälfte des darauffolgenden Jahres: 31. Oktober
  • für Auslandsaufenthalte in der zweiten Hälfte desselben Jahres: 31. März

Studierende und Doktorand*innen, die einen Fachkurs im Ausland absolvieren, können sich für die Förderung durch PROMOS bewerben. Das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen unterstützt Stipendiat*innen in Form eines Teilstipendiums, das die Kosten für Mobilität abdeckt. Daneben werden pro Person und Fördermaßnahme auch eine Kursgebührenpauschale von 500 Euro gezahlt werden. Gefördert werden Fachkurse max. 6 Wochen.

Bewerben können sich immatrikulierte Doktorand*innen und Studierende der JGU, die mindestens im zweiten Fachsemester studieren und einen Fachkurs (z.B. eine Sommerschule) absolvieren möchten. Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

PROMOS-Förderung kann zusätzlich zu AuslandsBAföG und dem Deutschlandstipendium bezogen werden. Eine Kombination mit anderen Stipendien ist möglich, darf aber nicht zu einer Doppelförderung führen. Setzen Sie sich bei Fragen gerne mit uns in Verbindung. Die genaue Höhe der PROMOS-Fördersätze erfahren Sie hier:

Beachten Sie bei der Planung Ihres Sprachkurses und der Bewerbung auf ein PROMOS-Stipendium die folgenden Bewerbungsfristen:

  • für Auslandsaufenthalte in der ersten Hälfte des darauffolgenden Jahres: 15. Oktober
  • für Auslandsaufenthalte in der zweiten Hälfte desselben Jahres: 31. März

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen des PROMOS-Projekts eine Förderung erhalten, können einen Beihilfeantrag stellen.

Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden. Bei Aufenthalten, die länger als sechs Monate dauern oder bei Verlängerung eines laufenden Auslandsaufenthalts über sechs Monate hinaus, kann ein erneuter Beihilfeantrag eingereicht werden. Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.

Der Beihilfeantrag wird durch das PROMOS-Büro in der Abteilung Internationales mindestens zwei Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts beim DAAD eingereicht. Beihilfeanträge können nicht gestellt werden, wenn der Auslandsaufenthalt bereits begonnen wurde. Kümmern Sie sich aus diesem Grund rechtzeitig um die benötigten Dokumente und nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem PROMOS-Büro auf.

Folgende Anlagen sind beizufügen:

  • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärtzliches Attest mit Beschreibund der medizinischen Erfordernisse
  • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

Student*innen und Dokorand*innen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) können für Kurzaufenthalte wie Sommerschulen an einer Hochschule bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland von 1 bis 4 Wochen Fördergelder beantragen. Gefördert werden nachgewiesene Kosten, bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro. Die Fördermittel werden von Santander Universities zur Verfügung gestellt und durch die Abteilung Internationales vergeben.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Motivationsschreiben für den geplanten Auslandaufenthalt
  • Immatrikulationsbescheinigung für Studierende oder Nachweis der Registrierung/Immatrikulation für Promovierende der JGU
  • Nachweis der anfallenden Kosten für den Aufenthalt anhand von Rechnungen und/oder nachvollziehbaren Zahlungsbelegen

Weitere Details entnehmen Sie der Ausschreibung:

FORTHEM (Collective Short-term Mobilities für Sommer- und Winterschulen) ist eine Kooperation von neun europäischen Universitäten, mit dem Ziel, internationale Zusammenarbeit zu vereinfachen.

Bei Aufenthalten, die über FORTHEM gefördert werden.

Bei Sprachkursen, die über PROMOS gefördert werden:

Bei Aufenthalten, die über Santander ShortStay gefördert werden