Unter einem Zweitstudium versteht man das Absolvieren eines zweiten grundständigen Studienganges, nachdem bereits ein erster Studienabschluss erworben wurde. Als erster Abschluss zählen Bachelor, Diplom, Magister und Staatsexamen, erworben an Universitäten oder (Fach-)Hochschulen, sowie Bachelor von akkreditierten Berufsakademien und Dualen Hochschulen.

Sie studieren im Zweitstudium, wenn Sie nach Ihrem ersten Studienabschluss ein weiteres Studium auf dem gleichen Abschlussniveau aufnehmen möchten.

Das Masterstudium baut auf einem Bachelorstudium auf. Wenn Sie also nach Abschluss Ihres grundständigen Studiums (z.B. Bachelor) einen Masterstudiengang wählen, zählt das nicht als Zweitstudium.

Wenn Sie allerdings nach Abschluss Ihres grundständigen Studiums noch einmal ein grundständiges Studium aufnehmen, also nach ihrem Bachelor beispielsweise einen zweiten Bachelorabschluss machen möchten, gilt das als Zweitstudium. Wenn man bereits einen Master abgeschlossen hat und erneut einen Master machen möchte, dann zählt es als Aufbaustudium.

3% der Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Faches werden an Bewerber*innen für ein Zweitstudium vergeben.

Sie gelten als Zweistudienbewerber*in, wenn das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses bis zum Bewerbungsschluss ausgestellt wurde. Wird Ihr Zeugnis erst nach Bewerbungsschluss ausgestellt, bewerben Sie sich für ein Erststudium.

Haben Sie Ihr Erststudium an einer Hochschule im Ausland abgeschlossen, gelten Sie immer als Erststudienbewerber.

Wenn Sie ein zulassungsbeschränktes Fach als Zweitstudium aufnehmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Bewerbung begründen, warum ein Zweitstudium für Sie notwendig ist. Diese Begründung sowie die Note Ihres Studienabschlusses sind entscheidend dafür, ob Sie einen Studienplatz erhalten oder nicht.

Die Studienplätze für ein Zweitstudium in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nach Messzahlen vergeben. Je höher die Messzahl, desto höher ist Ihre Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Die Messzahl setzt sich zur Hälfte aus den Punkten zusammen, die sie für die Note Ihres Abschlusses erhalten und zur anderen Hälfte aus den Punkten, die Sie für die Begründung des Zweitstudiums erhalten.

Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Studienplatzvergabeordnung des Landes Rheinland-Pfalz, Anlage 1

Für ein Zweitstudium müssen Sie sich fristgerecht auf dem richtigen Bewerbungsportal bewerben.

Für ein Zweitstudium in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin) bewerben Sie sich bei hochschulstart.de

Bewerbungsfrist Wintersemester
31.05. für „Altabiturient*innen“
andernfalls 15.07.

Bewerbungsfrist Sommersemester
15.01.

Weitere Informationen zu den Bewerbungszeiträumen finden sich auf www.hochschulstart.de

Für ein Zweitstudium in allen anderen Studiengängen (außer Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin) bewerben Sie sich in unserem Onlineportal JOGU-StINe oder auf hochschulstart.de, wenn der Studiengang am DoS-Verfahren teilnimmt. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester immer ausschließlich über JOGU-StINe stattfindet.


Bewerbungsfrist Wintersemester
01.06. – 01.09.

Bewerbungsfrist Sommersemester
01.12. – 01.03.


Bewerbungsfrist Wintersemester
01.06. – 15.07.

Bewerbungsfrist Sommersemester
01.12. – 15.01.

Für ein Zweitstudium in einem Master-Studiengang bewerben Sie sich in unserem Onlineportal JOGU-StINe.

Bewerbungsfrist Wintersemester
Anfang April bis 01. September

Bewerbungsfrist Sommersemester
Anfang Oktober bis 01. März

Bewerbungsfrist Wintersemester
Anfang April bis 15. Mai

Bewerbungsfrist Sommersemester
Anfang Oktober bis 15. November

Ihre Bewerbung für ein Zweitstudium starten Sie über unsere Bewerbungsplattform JOGU-StINe.

Bei Fragen rund um die Bewerbung für ein Zweitstudium wenden Sie sich gerne an:

Sie wissen nicht, ob Sie ein Zweitstudium starten möchten? Sie haben grundlegende Fragen zum Vorgehen?

Sie sind sich unsicher welches Fach zu Ihnen passt, wissen nicht, ob Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben oder können sich einfach nicht entscheiden?

Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung – Ihrer ersten Anlaufstelle bei allen studienbezogenen Fragen.
Die Studienberater*innen beraten Sie gerne persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zu folgenden Themen:

  • Studienwahl & Fächerkombination
  • Fachwechsel
  • Studienzweifel & Entscheidungsberatung
  • Bewerbungsstrategie
  • Berufsorientierte Gestaltung Ihres Studiums
  • Und vieles mehr …

Termine können Sie online oder über die Hotline vereinbaren.