Für die Fächer Pharmazie, Zahnmedizin und Medizin werden viel mehr Bewerbungen abgegeben als Studienplätze vorhanden sind. Diese drei Studiengänge sind deshalb an allen deutschen Hochschulen zulassungsbeschränkt. Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben und weder die deutsche, eine europäische noch die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzen, bewerben Sie sich für die Staatsexamensstudiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin (PMZ) bei der JGU.
Wintersemester: Mitte Mai bis 15. Juli
Sommersemester: Mitte November bis 15. Januar
Alle Informationen rund um die Voraussetzungen und die Bewerbung für das 1. Fachsemester finden Sie im jeweiligen Studiensteckbrief. Dort sind auch die benötigten Sprachkenntnisse hinterlegt. Vergessen Sie nicht, dass Sie vor Ihrer Bewerbung für ein Studium in Pharmazie, Medizin oder Zahnmedizin einer Anerkennung Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise benötigen. Außerdem kann ein Studienkolleg oder ein studienvorbereitender Deutschkurs nötig sein.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl an Studienplätzen, die zur Verfügung stehen, festgelegt. In der Regel gibt es mehr Studienbewerber*innen als Studienplätze. Deswegen wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, das sich in der Regel nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (Numerus clausus = NC) richtet.
Für ausländische Studienbewerber*innen stehen 2 % der Studienplätze zur Verfügung. Besondere Wartezeit- oder Härtefall-Regelungen gibt es in der 2 %-Quote nicht. Die NC-Werte der letzten Semester können Ihnen einen Anhaltspunkt über die Höhe des zu erwartenden NC für das kommende Verfahren geben.
Ihre Bewerbung für das erste Fachsemester in Pharmazie, Medizin oder Zahnmedizin starten Sie über unsere Bewerbungsplattform JOGU-StINe. Achten Sie darauf, dass Sie die Anerkennungsurkunde der JGU vorliegen haben und Sie ggf. den richtigen Kurs im Studienkolleg oder den studienvorbereitenden Deutschkurs besucht haben.
Sie wollen sich mit Ihrer ausländischen Berufsausbildung um einen Studienplatz in Pharmazie, Medizin oder Zahnmedizin bewerben? Dafür benötigen Sie zunächst eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) der JGU. Bevor ein Antrag für die Hochschulzugangsberechtigung gestellt werden kann, muss zunächst aber die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung mit dem deutschen „Referenzberuf“ festgestellt werden. Nähere Informationen gibt es hier. Dabei wird jedoch keine Note berechnet. Hierzu muss vor der Beantragung der HZB ein Antrag auf Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise an der JGU gestellt werden. Dieser Prozess dauert in der Regel sechs bis acht Wochen, dieses Dokument mit der berechneten Note benötigen Sie dann für den Antrag auf Hochschulzugangsberechtigung. Nur mit der Note 2,5 und besser darf eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung beantragt werden.
Sie haben eine gültige Anerkennung, die erforderlichen Sprachkenntnisse und anrechenbare Leistungen? Sie möchten sich deshalb auf ein höheres Fachsemester bewerben? Dann wenden Sie sich vorab an das jeweilige Prüfungsamt.
Pharmazie
Wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz geboren sind und nicht an einer deutschen Hochschule in Pharmazie eingeschrieben sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Medizin
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Zahnmedizin
Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die ihren ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich für die Anerkennung an das Landesprüfungsamt des entsprechenden Bundeslands.
Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Thüringer Landesverwaltungsamt
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren, zur Anerkennung, zum Studienkolleg oder zum studienvorbereitenden Deutschkurs wenden Sie sich an:
Sie haben eine gültige Anerkennungsurkunde der JGU und können sich nicht zwischen Pharmazie, Medizin oder Zahnmedizin entscheiden? Dann wenden Sie sich an:
Bei technischen Problemen mit Ihrem JOGU-StINe-Account wenden Sie sich an: