Mittelalter- und Frühneuzeitstudien (M.A.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Abschluss:

Master of Arts (M.A.)

Regelstudienzeit:

4 Semester

Studienbeginn:
Winter- und Sommersemester

Zulassungsbedingungen:

zulassungsfrei

Bewerbung:

über den Studierendenservice der JGU

zum Bewerbungsverfahren

Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen:Unterrichtssprache i. d. R. Deutsch; zu beachten ist allerdings die abweichende Regelung für Veranstaltungen der Anglistik und der Romanistik

Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-2

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.04. - 01.09
Sommersemester: 01.10. - 01.03.

vorausgehende Bachelor:

B.A./B.Ed. in einem der Schwerpunktfächer. Näheres siehe unter Zugangsvoraussetzungen

Homepage:

Fachbereich:

Fachbereich 01 - Evangelisch-Theologische Fakultät


Fachbereich 01 - Katholisch-Theologische Fakultät


Fachbereich 05 - Philosophie und Philologie


Fachbereich 07 - Geschichts- und Kulturwissenschaften


Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

Gegenstand

Gegenstand des M.A. “Mittelalter- und Frühneuzeitstudien” bilden Geschichte, Kunst, Literatur, Musik, Theater, Philosophie und Theologie des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Im Schwerpunktbereich, der auf dem jeweiligen Bachelorstudium aufbaut, bietet der Studiengang eine fachspezifische Spezialisierung, die im Wahlpflichtbereich in interdisziplinärer Perspektive erweitert wird. Auf der Grundlage des sprach- und disziplinenübergreifenden fachlichen Ansatzes sowie der intensiven Diskussionsarbeit in Kolloquien und in der Einzelberatung erzielt der Studiengang eine umfassende Auseinandersetzung mit der (Kultur-)geschichte dieser ausgesprochen facettenreichen Epoche.

Studienaufbau

Der M.A. Mittelalter- und Frühneuzeitstudien ist ein konsekutiver Studiengang, der an die Bachelor-Abschlüsse in den Schwerpunktfächern anschließt und sich über vier Semester erstreckt. Alle Studieninhalte sind in Module aufgeteilt, die i.d.R. nach einem Semester abgeschlossen werden können.

Der Studiengang beinhaltet einen Schwerpunktbereich und einen Wahlpflichtbereich, in denen jeweils drei Module im Gesamtumfang von 39 ECTS studiert werden. Angeboten werden im Schwerpunktbereich die Fächer Anglistik, Germanistik, Geschichte, Kirchen- und Religionsgeschichte, Kunstgeschichte, Philosophie und Romanistik. Wahlpflichtmodule können in allen Schwerpunktfächern sowie auch in den Fächern Buchwissenschaft, klassischer Philologie, Musikwissenschaft und Theaterwissenschaft absolviert werden; mit wenigen Ausnahmen ist das Studium im Wahlpflichtbereich auch ohne Vorkenntnisse möglich. Bei der Zusammensetzung der Wahlpflichtmodule werden Sie im Rahmen einer intensiven individuellen Betreuung unterstützt. Am Kern der gemeinsamen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der interdisziplinären Arbeit zum Mittelalter und zur Frühen Neuzeit steht das Modul “Interdisziplinarität und Praxis”, das sich über vier Semester erstreckt. Neben einem Berufspraktikum umfasst das Modul ein Colloquium, das jedes Semester besucht wird und bei wechselnder, transdisziplinär besetzter Leitung in Gastvorträgen und offenen Diskussionen Theorie und Methodik der Interdisziplinarität sowie Forschungsvorhaben der Studierenden und Dozierenden in den Mittelpunkt setzt. Die Abschlussarbeit widmet sich schließlich einer interdisziplinär ausgerichteten Problemstellung und wird entsprechend von Vertretern unterschiedlicher Fachgebiete betreut.

Studienverlaufspläne und nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Studiengangs.

Zugangsvoraussetzungen

Zur Zulassung ist die Wahl eines Schwerpunktes bei der Einschreibung zum Studium erfor­derlich. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach den fachspezifischen Schwer­punkten. Im Falle einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs müssen von den im Folgenden geforderten fachspezifischen Leistungspunkten für den jeweiligen Schwerpunkt mindestens zwei Drittel bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden:

Schwerpunkt Anglistik

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten (LP) im Fach Anglistik, Englisch oder anderen verwandten Fächern oder im Fach Linguistik voraus, wobei im letzteren Fall mindestens 20 LP in englischer Sprachwissenschaft absolviert sein sollten.

Es ist erforderlich, dass die Studierenden über sehr gute aktive und passive englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zum Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in englischer Sprache befähigen. Lehr- und Prüfungssprache ist grundsätzlich Englisch.

Schwerpunkt Germanistik

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed.) mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit mindestens 60 Leistungspunkten (LP) im Fach Germanistik voraus. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache, die zur Lektüre von Fachliteratur befähigen, oder über ausreichende Lateinkenntnisse verfügen (Lateingrundkenntnisse II gemäß der Prüfungsordnung der Fachbereiche 05 und 07 für den Nachweis von Griechisch- und Lateinkenntnissen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder äquivalent).

Schwerpunkt Geschichte

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit geschichtswissenschaftlichen Anteilen von mindestens 60 Leistungspunkten oder einen anderen Abschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland in einem mindestens vergleichbaren Umfang, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet, voraus. Zum Zeitpunkt der Einschreibung sind ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatliche Ergänzungsprüfung) nachzuweisen. Kenntnisse in einer modernen Sprache außer Englisch (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen oder Arabisch) werden, sofern noch nicht im Rahmen des Bachelorstudiums geschehen, mit einer Sprachklausur überprüft, die vor der Anmeldung für ein Aufbaumodul bestanden sein muss. Alternativ für den Nachweis der modernen Sprache wird auch das Graecum anerkannt.

Schwerpunkt Kirchen- und Religionsgeschichte

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem Anteil mindestens 60 Leistungspunkten (LP) aus folgenden Fächern voraus: Evangelische Theologie oder Katholische Theologie oder Islamwissenschaft oder Judaistik oder Religionswissenschaft. Für den Nachweis können in Ausnahmen auf Antrag beim auch Leistungspunkte angerechnet werden, die in entsprechenden Lehrveranstaltungen der Fächer Geschichte und Philosophie erworben wurden. Über diese Ausnahmen entscheidet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Sofern das Bachelor-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, müssen bis Bewerbungsschluss mindestens 40 Leistungspunkte in den genannten Fächern nachgewiesen werden. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass innerhalb des ersten Semesters des Masterstudiengangs ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegt wird, das die geforderten 60 Leistungspunkte vollständig nachweist.

Zudem wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende Kenntnisse in Latein und/oder Griechisch sowie aktive und passive Kenntnisse einer modernen Fremdsprache verfügen, die zur Lektüre von Fachliteratur befähigt.

Schwerpunkt Kunstgeschichte

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit mindestens 60 Leistungspunkten (LP) im Fach Kunstgeschichte oder Mittelalterliche Archäologie voraus. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen in englischer Sprache; die Bestimmungen in Absatz 2 über Sprachkenntnisse in den jeweiligen Masterstudiengängen bleiben hiervon unberührt. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache verfügen, die zur Lektüre von Fachliteratur befähigen.

Schwerpunkt Philosophie

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem Anteil im Bereich Philosophie von mindestens 60 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus. Sofern das Bachelor-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, müssen bis Bewerbungsschluss mindestens 40 Leistungspunkte im Bereich Philosophie nachgewiesen werden. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass innerhalb des ersten Semesters des Masterstudiengangs ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegt wird, das die geforderten 60 Leistungspunkte vollständig nachweist.

Es ist erforderlich, dass die Studierenden über sehr gute Kenntnisse der lateinischen Sprache und mindestens grundlegende Kenntnisse der altgriechischen Sprache verfügen, die zur Lektüre lateinischer Quellentexte im Original bzw. zur kritischen Auseinandersetzung mit Übersetzungen altgriechischer Quellentexte befähigen. Der Nachweis erfolgt

  • durch schulischen Lateinunterricht im Umfang von mindestens drei Jahren, die mindestens mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen wurden, oder eine vergleichbare Leistung;
  • durch die erfolgreiche Teilnahme mindestens an einem Altgriechisch-Kurs für Anfängerinnen und Anfänger.

Sollten die Nachweise der lateinischen und griechischen Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegen, so kann die Zulassung unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Bescheinigungen bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgereicht werden.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die das flüssige Lesen von umfangreichen Fachtexten, das Verständnis von Fachvorträgen und die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in dieser Sprache ermöglichen.

Schwerpunkt Romanistik

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums im Fach Romanistik oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland voraus. Dabei müssen mindestens 60 Leistungspunkte (LP) im Fach Romanistik (Französisch, Italienisch oder Spanisch) erbracht worden sein.

Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse in der französischen, italienischen oder spanischen Sprache verfügen (Niveau C1 GER), die zur Lektüre von Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in der Zielsprache befähigen; dies umfasst insbesondere das Anfertigen von schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen in französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Der Nachweis erfolgt entweder durch einen einschlägigen Bachelor-Abschluss im Fach Französische, Italienische oder Spanische Philologie oder durch den Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse. Weiterhin werden folgende Sprachzeugnisse anerkannt: Französisch: Diplôme Approfondi de Langue Française (DALF C1), Italienisch: Certificazione di Italiano come Lingua Straniera (CILS C1), Spanisch: Diploma de Español Lengua Extranjera (DELE C1).

Auswahlverfahren

Der Studiengang ist zulassungsfrei: Sie erhalten einen Studienplatz, wenn Sie sich frist- und formgerecht bewerben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Im Falle einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs müssen von den geforderten fachspezifischen Leistungspunkten mindestens zwei Drittel bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden. Wenn die Nachweise über die Sprachkenntnisse nicht vorliegen, kann eine Einschreibung unter der Bedingung erfolgen, dass die erforderlichen Nachweise bis zum Ablauf des ersten Fachsemesters (31. März bzw. 30. September) nachgereicht werden. Wird der Nachweis nicht innerhalb der genannten Frist gegenüber dem Prüfungsausschuss geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich. Die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.

Bei ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Praktika

Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.

Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.

Information | Beratung | Orientierung

Potenzielle Berufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen liegen neben der Wissenschaft insbesondere im Bildungsbereich – z. B. in kommunalen, kirchlichen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen des dritten Bildungswegs und der gehobenen Erwachsenenbildung. Der Studiengang zielt außerdem auf Tätigkeiten in Museen und Verlagen sowie im (freien) (Wissenschafts-)Journalismus und in der Öffentlichkeitsarbeit und bereitet im Hinblick auf die vermittelten Kompetenzen in der Informationsgewinnung, -vernetzung und -aufbereitung schließlich auch auf administrative und beratende Berufe vor.

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

Berufsfelder

Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de