Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienbeginn: | Wintersemester |
Zulassungsbedingungen: | zulassungsbeschränkt |
Bewerbung: | über den Studierendenservice der JGU |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Unterrichtssprache: Englisch Sie benötigen zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse. Sofern eine Feststellungsprüfung erforderlich ist, ist folgender Kurs des Studienkollegs für dieses Fach zu absolvieren: M-Kurs |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.04. - 15.05. |
vorausgehende Bachelor: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Molekulare Biotechnologie ist die Wissenschaft von der Aufklärung natürlicher, biologischer Prozesse und deren Übertragung auf andere Anwendungsgebiete und beschäftigt sich mit der Erforschung von Mikroorganismen, deren Kommunikations- und Stoffwechselwegen sowie mit den durch sie erzeugten Metaboliten und deren Wirkung auf andere Organismen.
Ziel des Studienganges ist es, forschende Biotechnologen auszubilden, die ein solides Fachwissen und Kompetenzen im Bereich der Biochemie und Physiologie besitzen. Unter dem Begriff „Biotechnologie“ verstehen wir schwerpunktmäßig die Identifizierung, Weiterentwicklung, Nutzbarmachung und Anwendung von Prozessen und Komponenten in/aus Mikroorganismen (Prokaryoten und Pilzen). Von Beginn an wird stets ein intensiver Bezug zu pharmazeutisch wirksamen Substanzen und zur Identifizierung und Entwicklung neuer Medikamente sowie von Biological Control Agents für den Pflanzenschutz hergestellt.
Der Studiengang legt somit die Grundlagen für das spätere interdisziplinäre Arbeiten in einem forschungsorientierten Umfeld. Er ist damit interessant für Personen, die ein breites Interesse an chemischen, biologischen und biotechnologischen Fragestellungen haben und ihre Stärken in den Life Sciences sehen.
Der Studiengang ist explizit nicht darauf ausgelegt, biotechnologisch orientierte Verfahrenstechniker oder Maschinenbau-Ingenieure auszubilden.
Studienaufbau
- Molekulare Biotechnologie mit Mikroorganismen; Fermentation von Mikroorganismen; heterologe Expression von Genen; Proteinreinigung und -analytik
- Biochemie 3 – Bioanalytik; Methoden der Proteinexpression; Prinzipien und Methoden der Proteinisolierung und -identifizierung; Immuntechniken in der Biochemie; Spektroskopische Methoden in der Biochemie
- Mikrobiologie I - Fungal Molecular Physiology; Molekulare Manipulation höherer/filamentöser Pilze; Molekularbiologische Methoden des modernen mikrobiologischen
Labors; Physiologische Studien - Mikrobiologie II - Biomolecular Interactions; Biomolekulare Interaktionen von Protein/Protein; Protein-DNA, Protein-niedermolekulare Substanzen; Quantifizierung von
Interaktionen - Erweiterte Qualifikationen inkl. Praktikum an einer Partneruniversität (Erasmus
oder Forthem) oder in der Industrie. - Zwei Projektarbeiten in denen eine eigenständige Forschungstätigkeit ausgeübt wird.
Der viersemestrige Studiengang ist in den ersten beiden Fachsemestern mit aufeinander aufbauenden Modulen klar strukturiert.
Die Schwerpunktbildung erfolgt dann durch die Erweiterte Qualifikationen, die Projektarbeiten und letztlich durch die Masterarbeit.
Die Projektarbeiten und die Masterarbeit können an den am Studiengang beteiligten Bereichen (Biochemie, Biologie, Biotechnologie, Pharmazie) durchgeführt werden.
Zugangsvoraussetzungen
- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Biologie, Biochemie oder Biotechnologie mindestens mit der Note gut (2,5) oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Im Falle einer ausländischen Gesamtnote, die in das deutsche Notensystem umgerechnet unter 2,5 liegt, muss eine Originalbescheinigung der Universität an der der Abschluss erworben wurde vorlegt werden, aus der hervorgeht, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu den besten 20 % des Abschlussjahrgangs in naturwissenschaftlichen Fächern gehört. Aus dieser Bescheinigung muss auch hervorgehen wie viele Abschlussnoten in den Prozentrang eingeflossen sind. Liegen der Bescheinigung weniger als 50 Abschlussnoten zugrunde, wird sie nicht akzeptiert.
Zusätzlich müssen in den folgenden Fächern mindestens die angegebenen Leistungspunkte bzw. vergleichbare Leistungen erworben sein:
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- Mathematik und Statistik: 12 LP,
- Physik: 6 LP
- Chemie (ohne Biochemie): 9 LP,
- Biochemie: 12 LP
- Zellbiologie/Mikrobiologie/Physiologie: 12 LP,
- praktische Übungen/Praktika: 30 LP
sowie eine schriftlich abgefasste Bachelorarbeit.
Es können auch Leistungen berücksichtigt werden, die nicht im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erbracht wurden. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss.
(2) Weitere Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Biotechnologie“ ist der Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch mindestens auf dem Niveau B2, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur, zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache sowie zum Anfertigen von schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen in englischer Sprache befähigen. Nachweise, die anerkannt werden, sind in § 7 Abs. 5 der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität festgelegt. Dieser Nachweis gilt auch durch die Vorlage eines deutschen Abiturzeugnisses als erbracht, aus dem hervorgeht, dass mindestens fünf Jahre (vier Jahre bei G8) Englisch im Schulunterricht besucht wurden und dieser mit mindestens „ausreichend“ oder 5 Punkten abgeschlossen wurde.
(3) Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Biologie ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist. Zur diesbezüglichen Überprüfung ist eine entsprechende Erklärung vorzulegen.
(4) Soweit zum Nachweis eines Bachelorabschlusses nach Abs. 1 Nr. 1 ein Abschlusszeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorliegt, ist eine Bewerbung auf der Grundlage einer Bescheinigung über bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von mindestens 135 Leistungspunkten, die von der zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein muss oder auf der Grundlage einer vorläufigen Anerkennungsurkunde der JGU Mainz, möglich. Die Gesamtsumme der Leistungspunkte muss ausgewiesen sein.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen zwei Drittel der Leistungspunkte nach Absatz 1 Nr. 1 nachgewiesen werden.
Als Note gemäß Absatz 1 Nr. 1 wird die Durchschnittsnote der bisher erbrachten Prüfungsleistungen zugrunde gelegt, die aus der Bescheinigung ersichtlich sein muss; das endgültige Ergebnis des Bachelorabschlusses wird in diesem Fall nicht berücksichtigt.
Sofern für den Studiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, sind die Bestimmungen der Auswahlsatzung in der aktuell gültigen Fassung zu beachten; das endgültige Ergebnis des Bachelorabschlusses wird in diesem Fall im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber aufgrund der in Satz 1 benannten Bescheinigung ausgewählt, so erfolgt die Zulassung unter dem Vorbehalt, dass innerhalb einer im Zulassungsbescheid bestimmten Frist ein Nachweis über den erfolgreichen vorhergehenden Bachelorabschluss vorgelegt wird, der die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nachweist Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.
(5) Für den Masterstudiengang Molekulare Biotechnologie sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.
(6) Auch bei bestehenden Zugangsvoraussetzungen hängt die Zulassung zum Masterstudiengang Molekulare Biotechnologie vom erfolgreichen Durchlaufen des Zulassungsverfahrens ab. Sofern für den Masterstudiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, erfolgt die Zulassung gemäß Auswahlsatzung.
Auswahlverfahren
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt: Sofern mehr Bewerbungen eingehen als freie Studienplätze vorhanden sind, werden 80% der Studienplätze nach der Note des vorausgehenden Hochschulabschlusses und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben (gilt für das 1. Fachsemester). Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.
Im dritten Semester kann eine Praktikum an einer Partneruniversität (Erasmus
oder Forthem) oder in der Industrie absolviert werden.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Fremdsprachenkenntnisse
siehe Zugangsvoraussetzungen
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Berufsfelder
Im Mastertudiengang der Molekularen Biotechnologie haben die Absolventen grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen u.a. in den Bereichen Biochemie, Mikrobiologie und Biotechnologie erworben. Weiterhin wurden die Grundlagen der molekularen biotechnologischen Forschung vermittelt.
Absolventen des Master-Studiengangs Molekulare Biotechnologie verfügen über verfügen über vertiefte Kenntnisse, die einen Berufseinstieg im mittleren Karrierelevel ermöglichen. Wer in das höhere Karrierelevel einsteigen möchte schließt in der Regel eine Promotion an. Promotionsabschluss.
Typische Berufsfelder für Absolventen des Masterstudiengangs:
- Eigenständige, wissenschaftliche Forschungstätigkeit im Rahmen einer Promotion
- Verantwortliche Labortätigkeit in der biotechnischen sowie chemisch-pharmazeutischen Forschung
- Verantwortliche Labortätigkeit in der biotechnologischen Grundlagenforschung
- Biotechnologische Produktion, Analytik und Dokumentation
- Verantwortliche Mitarbeit bei der Verfahrens- oder Prozessentwicklung und -validierung
- Umwelttechnologie
- Vertrieb und Dokumentation (Chemikalien, Geräte, Pharmaka, Verbrauchsmaterialien)
- Tätigkeit bei Behörden und Verwaltung (z.B. Genehmigungsbehörden, Gewerbeaufsicht, Chemikaliensicherheit, Gentechniküberwachung etc.)
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de