Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen (Diplom, Magister, Bachelor, Master), nimmt die deutsche Hochschule vor, an der das Studium fortgesetzt werden soll. Wollen Sie das Studium an der JGU fortführen, fragen Sie in Ihrem Fach nach den für die Anerkennung zuständigen AnsprechpartnerInnen. Bei Staatsexamensstudiengängen sind die jeweiligen Prüfungsämter zuständig. Zur Anerkennung im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften finden Sie auf den Seiten des Studienbüros des FB 03 die Informationen.
Die Hochschule ist ebenfalls zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen im Hinblick auf eine Promotion.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Soll ein im Ausland erworbener Hochschulabschluss zum Weiterstudium an der JGU anerkannt werden, finden Sie weitere Informationen hier.
Notenumrechnung bei einer Anerkennung
Das Notensystem an ausländischen Hochschulen unterscheidet sich in der Regel vom Notensystem in Deutschland. Wenn Noten übernommen werden sollen, müssen diese daher umgerechnet werden. Für die Umrechnung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fach bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern welche der unten aufgeführten Möglichkeiten zutrifft:
1. Umrechnung gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
Auf folgende Studiengänge trifft dies zu:
o B. A. Mainz-Dijon (siehe Anhang 2)
o B. Ed. Mainz-Dijon (siehe Anhang 2)
o Deutsches und Französisches Recht (siehe IV. Anhang 2.)
o European Studies (siehe Anhang 2)
o International Master in Sociolinguistics and Multilingualism (siehe Anhang 2)
o Magister des deutschen und ausländischen Rechts (im Auslandsbüro Jura zu erfragen)
o M. A. Mainz-Dijon (siehe Anhang 2)
o Sports Ethics and Integrity (siehe Anhang 2)
2. Umrechnung anhand von Notenverteilungsskalen gemäß ECTS-Leitfaden
Eine Notenverteilungsskala gibt Auskunft über die statistische Verteilung der Noten in dem vom Studierenden besuchten Studienfach. Sofern von der ausländischen Hochschule eine geeignete Notenverteilungsskala vorliegt, erfolgt die Notenumrechnung anhand des Vergleichs der beiden Skalen. Bitte fragen Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes in Ihrem Fach bzw. bei den für die Anerkennung zuständigen Stellen nach, ob für Ihr Studienfach an Ihrer Gasthochschule eine solche Einstufungstabelle vorliegt. Sollte keine Tabelle vorliegen, erkundigen Sie sich bitte während Ihres Aufenthaltes an der Gasthochschule nach einer solchen.
Für die Studienfächer der JGU finden Sie die Notenverteilungsskalen – sowie weitere Informationen – auf der folgenden Seite: http://www.uni-mainz.de/studlehr/6139.php. Daneben wird die Notenverteilungsskala auch auf der Leistungsübersicht abgedruckt, die auf Antrag im jeweils zuständigen Studienbüro ausgegeben wird.
3. Modifizierte bayerische Formel
Können die ausländischen Noten nicht nach den unter 1. und 2 . festgelegten Grundsätzen umgerechnet werden, soll die Umrechnung anhand der modifizierten bayerischen Formel erfolgen. Für die Anwendung der Formel benötigt man die höchste zu erreichende Note (Nmax) und die niedrigste Bestehensnote (Nmin) des ausländischen Notensystems. In vielen Fällen befindet sich die Beschreibung des ausländischen Notensystems auf dem Transcript of Records der ausländischen Gasthochschule. Sollte das nicht der Fall sein, können für die Festlegung der einzubeziehenden ausländischen Höchst- und Mindestbestehensnote die in anabin, dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz, hinterlegten Notensysteme herangezogen werden. Weicht das verwendete Notensystem, das auf dem Zeugnis oder durch Bescheinigung der ausländischen Institution nachgewiesen ist, von den in anabin hinterlegten Notensystemen ab, wird das nachgewiesene Notensystem angewandt.