Allgemeine Informationen zur Masterbewerbung

Sie studieren derzeit an der JGU oder einer anderen deutschen Hochschule und möchten nach dem Abschluss Ihres grundständigen Studiengangs an der JGU Ihren Masterabschluss erwerben? Sie studieren derzeit in einem lehramtsbezogenen grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor of Education) in einem anderen Bundesland und möchten den Master an der JGU erwerben? Sie studieren einen lehramtsbezogenen Studiengang in Rheinland-Pfalz mit einem anderen Schwerpunkt als Gymnasien?

Dann finden Sie im folgenden alle notwendigen Informationen, die Sie zur Bewerbung für den von Ihnen gewünschten Masterstudiengang benötigen.

Formale Voraussetzungen

Ein Masterstudium setzt in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus. Sie können sich aber bereits vor Abschluss des grundständigen Studiengangs bewerben.

Hinweise zur Bewerbung ohne Abschlusszeugnis:

Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (beglaubigte Kopie).


Den Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums reichen Sie bis zum Ende des ersten Fachsemesters Ihres Masterstudiums ein, sonst erlischt Ihre Einschreibung für den Masterstudiengang.

Diese Nachweispflicht zum Ende des ersten Mastersemesters entfällt, wenn Sie Ihren Bachelor an der JGU abgeschlossen haben.

 

Bei einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester in Masterstudiengängen gilt:

Wenn Ihnen das Zeugnis Ihres masterqualifizierenden Hochschulabschlusses bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, reichen Sie mit der Bewerbung eine aktuelle Übersicht über alle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ein. Der Nachweis über den erfolgreichen Bachelorabschluss muss spätestens zur Einschreibung nachgereicht werden.

Wenn Sie bereits an der JGU studieren und sich auf einen zulassungsfreien Masterstudiengang bewerben möchten, informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Informationsseiten, ob Sie sich für eine Bewerbung im vereinfachten Fachwechsel qualifizieren.

Fachliche Voraussetzungen

Für die Bewerbung für einen Masterstudiengang sind in der Regel bestimmte Vorkenntnisse aus dem grundständigen Studiengang erforderlich. In einigen Masterstudiengängen werden Sprachkenntnisse vorausgesetzt, die Sie gegebenenfalls bei der Bewerbung nachweisen müssen.

Bitte informieren Sie sich zu den fachspezifischen Voraussetzungen auf dem Studiensteckbrief des von Ihnen gewählten Masterstudiengangs.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Studienfachberatung.

Für Bewerbungen zum Sommersemester: 

zulassungsfreie Studiengänge 01.10. - 01.03.
zulassungsbechränkte Studiengänge 01.10. - 15.11.
Studiengänge mit Eignungsprüfung 01.10. - 15.11.

Für Bewerbungen zum Wintersemester:

zulassungsfreie Studiengänge 01.04. - 01.09.
zulassungsbeschränkte Studiengänge 01.04. - 15.05.
Studiengänge mit Eignungsprüfung 01.04. - 15.05.

Ausnahmen von diesen Fristen werden im Studiensteckbrief des jeweiligen Faches bekannt gegeben.

  1. Prüfen Sie die formalen und fachlichen Voraussetzungen über die Studiensteckbriefe
  2. Generieren Sie einen Account über das Portal JOGU-StINe
    Für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge können Sie bis zu drei gleichrangige Bewerbungen abgeben. In zulassungsfreien Masterstudiengängen geben Sie eine Bewerbung für den von Ihnen gewünschten Studiengang ab.
  3. Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und schicken Sie es elektronisch ab.
  4. Erstellen Sie über die Schaltfläche "Drucken" ein Dokument des Bewerbungsformulars, das Sie ausdrucken und unterzeichnen. Dem Dokument können Sie entnehmen, welche weiteren Unterlagen Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung im Studierendenservice einreichen müssen
  5. Reichen Sie die Unterlagen im Studierendenservice innerhalb der Bewerbungsfrist ein. Ihre Unterlagen werden zunächst durch die Mitarbeiter des Studierendenservice formal geprüft und dann zur fachlichen Prüfung an den jeweils zuständigen Fachbereich weitergegeben.
  6. Bescheid darüber, ob Sie zum gewünschten Studiengang zugelassen werden konnten, erhalten Sie online über das JOGU-StINe-Portal, sobald das Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Sie erhalten eine E-Mail an die von Ihnen in Ihrem Account hinterlegte E-Mail-Adresse, in der Sie über die Bereitstellung des Bescheides im Dokumentenbereich von JOGU-StINe informiert werden.

 

Informationen zum Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen:

Falls mehr Bewerbungen eingehen, als im entsprechenden Fach Studienplätze angeboten werden können, werden 80% der Studienplätze nach Verfahrensnote und 20% nach Wartezeit vergeben.
Die Verfahrensnote ergibt sich aus den fachspezifischen Auswahlkriterien, die Sie den jeweiligen Studiensteckbriefen entnehmen können.

 

Ich habe einen Zulassungsbescheid erhalten. Was muss ich jetzt tun?

Um den angebotenen Studienplatz anzunehmen, reichen Sie die Annahmeerklärung, die Sie mit dem Zulassungsbescheid erhalten, bis zur im Bescheid angegebenen Frist ein und zahlen den Semesterbeitrag.

Die Immatrikulation kann erst durchgeführt werden, wenn alle Unterlagen, die in der im Bescheid enthaltenen Checkliste aufgeführt sind, im Studierendenservice vorliegen.

Wenn Sie für mehrere Studiengänge zugelassen wurden, müssen Sie sich für einen Studiengang entscheiden. Mit der Annahme scheiden Sie aus den weiteren Verfahren aus. Sie nehmen in diesem Fall auch nicht am Nachrückverfahren für Studiengänge teil, für die Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht zugelassen werden konnten.

 

Ich habe in meinem Wunschstudiengang keinen Platz bekommen.

Wenn Sie im Hauptverfahren kein Zulassungsangebot erhalten oder noch kein Zulassungsangebot angenommen haben, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil. Reichen Sie hierzu fristgerecht die Erklärung über die Teilnahme am Nachrückverfahren beim Studierendenservice ein.

 

Ich studiere derzeit im Bachelor of Education mit dem Schwerpunkt Gymnasien in Rheinland-Pfalz

Sie bewerben sich, wie oben beschrieben, für den Lehramtsmaster und reichen alle notwendigen Unterlagen ein. Eine Prüfung durch die Fachbereiche ist nicht vorgesehen.

 

Ich studiere derzeit im Bachelor of Education mit einem anderen Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz

Sie bewerben sich, wie oben beschrieben, für den Lehramtsmaster und reichen alle notwendigen Unterlagen ein. In diesem Fall führen die Fachbereiche eine inhaltliche Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch. Außerdem wird die Gleichwertigkeit der Praktika durch das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) geprüft.

 

Ich studiere derzeit einen Lehramtsbachelor in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz

Sie können Ihr Lehramtsstudium an der JGU fortsetzen, wenn Ihr Bachelorabschluss im Umfang von 140 Leistungspunkten dem rheinland-pfälzischen Bachelor of Education mit schulartspezifischem Schwerpunkt Gymnasien entspricht. Damit diese Voraussetzung geprüft werden kann, legen Sie Ihrer Bewerbung einen Ausdruck der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung bei.

Wenn Sie in einem anderen schulartspezifischen Schwerpunk studiert haben, wird die Prüfung der inhaltlichen Zulassungvoraussetzungen durch die Studienbüros und die Studienfachberatungen durchgeführt. Die Gleichwertigkeit der erbrachten Praktika wird durch das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt geprüft.

Ich möchte sowohl die Hochschule, als auch meinen Masterstudiengang wechseln.

Für einen Studiengang, in dem Sie bisher noch nicht eingeschrieben waren bzw. für den Sie keine anrechenbaren Leistungen erworben haben, bewerben Sie sich regulär in das 1. Fachsemester. Sie benötigen in diesem Fall keinen Einstufungsbescheid.

 

Ich möchte mein Masterstudium an der JGU im gleichen Studiengang fortsetzen.

Wenn Sie Ihr Masterstudium in einem gleichlautenden Studiengang - also mit identischer Abschluss- und Fachbezeichnung - an der JGU fortsetzen wollen, bewerben Sie sich auf das nächsthöhere Fachsemester. Sie benötigen in diesem Fall keinen Einstufungsbescheid.

Beispiel:

derzeitiges Studium: Master of Science Biologie, 2. Fachsemester

=> Sie bewerben sich für den Master of Science Biologie, 3. Fachsemester

 

Ich möchte an der JGU einen ähnlichen Masterstudiengang studieren.

Wenn Sie bereits in einem ähnlichen Masterstudiengang eingeschrieben sind, benötigen Sie zur Bewerbung eine Fachsemestereinstufung der zuständigen Studienfachberatung. Hierbei werden Ihre bisher erbrachten Leistungen hinsichtlich der Möglichkeit zur Anerkennung für den gewünschten Masterstudiengang an der JGU geprüft. Sie erhalten dann einen Einstufungsbescheid, in dem das Semester angegeben ist, auf das Sie sich bewerben können.

Wenn Sie die Fachsemestereinstufung erst nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten können - zum Beispiel weil Sie im aktuellen Semester noch Leistungen erbringen - können Sie die die Bescheinigung bis zur Immatrikulation nachreichen.
Beachten Sie bitte, dass Sie in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen nur in das Fachsemester eingeschrieben werden können, für das Sie eine Zulassung erhalten haben und eine Fachsemestereinstufung vorlegen können.