Anmeldung von Einwohner/innen
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich unverzüglich beim Bürgeramt des Wohnortes anmelden. Das gilt auch für Studierende.
Anmeldung von Radio, Fernsehen und Internet fähigen Computern
Wenn Sie ein Gerät – z.B. einen Laptop, mit dem Sie Fernsehen oder Radio empfangen können – besitzen, dann müssen Sie dieses Gerät bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) anmelden und dafür Gebühren bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie hier wohnen!
Die Einwohnermeldeämter informieren die GEZ automatisch, dass Sie polizeilich gemeldet sind. Die GEZ prüft dann, ob Sie Ihre Geräte angemeldet haben.