Auslandspraktika können entweder Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika sein - in jedem Fall sollen sie studienrelevant und berufsvorbereitend sein. Tipps für die Suche nach einem Praktikumsplatz gibt der EU-Servicepoint hier und der DAAD hier.
Eine Broschüre zum Thema Auslandspraktika und ein Info-Blatt mit weiteren Links und Förderungsmöglichkeiten finden Sie rechts im Download-Bereich. Zum gleichen Thema gibt es auch eine DAAD-Broschüre zum Herunterladen.
Informationen zu Auslandspraktika und Fremdsprachenassistenzen für Lehramtsstudierende finden Sie unter "Sprachassistenz im Ausland".
Wenn Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, klären Sie auch die üblichen Fragen vor der Abreise: brauche ich ein Visum und/oder eine Arbeitserlaubnis? Kann ich mich beurlauben lassen? Welchen Versicherungsschutz brauche ich? Wird mir das Praktikum für mein Studium an der JGU anerkannt?
Die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten für Praktika:
- Der EU-Servicepoint (Erasmus+ Praktika) für Praktika im europäischen Ausland
- PROMOS-Fahrtkostenzuschüsse für Praktika im Nicht-EU-Ausland
- Der DAAD mit Programmen wie u.a. ...
... Lehramt.International für Lehramtsstudierende aller Fächer,
... Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen,
... RISE weltweit für naturwissenschaftliche Forschungspraktika,
... Kurzstipendien für Praktika bei ausgewählten Praktikumsgebern,
... New Kibbutz (Praktika in israelischen Start-ups),
... GoEast für Aufenthalte in Osteuropa
... und weiteren Programmen - siehe DAAD-Stipendiendatenbank.
Einen Überblick über diverse Förderungsmöglichkeiten für Praktika können Sie hier herunterladen; eine barrierefreie Version erhalten Sie von europa@international.uni-mainz.de .
Convention de Stage
Wenn Sie ein Praktikum in Frankreich (aber auch in anderen Ländern wie z.B. Spanien) absolvieren wollen, verlangt der Praktikumsgeber oft eine "convention de stage" (oder z.B. ein „convenio de practicas“). Dies ist ein Vertrag zwischen Praktikant/in, Praktikumsgeber und der Heimathochschule des/der Studierenden. Im Wesentlichen regelt der Vertrag die Modalitäten des Praktikums und die Verpflichtungen von Praktikant/in und Praktikumsgeber, aber die Hochschulen müssen oft aus versicherungsrechtlichen Gründen mitzeichnen.
Für eine "convention de stage" mit Frankreich ist das Verfahren unten beschrieben. Bitte verwenden Sie den Vordruck rechts im Downloadbereich - Vorlagen anderer Stellen für eine "convention de stage" können von uns nicht unterzeichnet werden (siehe Erläuterung unten). Beachten Sie bitte auch, dass der FB 06 eine eigene Verfahrendsweise hat - siehe "Deckblatt convention de stage" im Download-Bereich rechts.
Vertragsmuster in anderen Sprachen erhalten Sie von europa@international.uni-mainz.de oder, wenn Sie Erasmus-Förderung erhalten, von eu-servicepoint@international.uni-mainz.de
Verfahrensablauf bei einer "Convention de Stage" für Praktika in Frankreich
(bitte Reihenfolge beachten!):
1. Laden Sie das Vertragsmuster im Downloadbereich rechts herunter und füllen Sie es leserlich aus.
(Als „Tuteur pédagogique de l’Université“ können Sie den/die zuständige/n Fachstudienberater/in angeben, der/die für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen und Praktika zuständig ist.)
2. Drucken Sie den Vertrag aus und unterschreiben Sie ihn im Original.
3. Schicken Sie den Vertrag an den Praktikumsgeber zur Unterzeichnung (Originalunterschrift und Stempel, bitte!).
4. Schicken Sie den Vertrag plus einer Immatrikulationsbescheinigung der JGU, die die gesamte Laufzeit Ihres Praktikums abdeckt, an europa@international.uni-mainz.de (bitte einen professionell aussehenden Scan, kein Foto!). Alternativ können Sie den Vertrag an 06131-39 27018 faxen. Falls Sie mehrere Originale brauchen, geben Sie die unterzeichneten Ausdrucke im StudierendenServiceCenter, Forum 1, 1. OG, ab.
Wenn die Studienbescheinigung fehlt, werden Ihre Unterlagen nicht bearbeitet.
Nach der Unterzeichnung der "convention de stage" durch die Abt. Internationales bekommen Sie einen Scan per Mail zugeschickt; Originale werden auf Wunsch im Studierenden Service Center zur Abholung bereitgelegt.
Erläuterung:
Praktikumsgeber in Frankreich verlangen oft den Nachweis einer Krankenversicherung sowie einer Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungen sind in Frankreich an die Einschreibung an einer Universität gekoppelt . Alle eingeschriebenen Studierenden der JGU haben zwar Krankenversicherungsschutz. Aber Sie sind während des Auslandspraktikums nicht über die JGU unfallversichert (anders als an französischen Universitäten). Eine im Gastland gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung müssen Sie also eigenständig abschließen, wenn Sie nicht bereits entsprechend versichert sind.
Wichtige Hinweise:
-- Wegen der hohen Fallzahl von conventions de stage können wir leider keine unvollständigen Verträge bearbeiten oder fehlende Unterlagen nachfordern. Die Vollständigkeit der Unterlagen liegt allein in Ihrer Verantwortung.
-- Wenn die Unterschrift des Praktikumsgebers fehlt, können wir das Dokument ebenfalls nicht unterzeichnen.
-- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Unterlagen per Post versenden, es sei denn, Sie legen uns einen vollständig adressierten und ausreichend frankierten Umschlag (mindestens C5-Format) bei.