PROMOS Abschlussarbeiten

PROMOS-Stipendien für Forschungsaufenthalte zum Erstellen von Abschlussarbeiten können für Aufenthalte mit einer Dauer von 1 bis 6 Monaten vergeben werden.

Bewerben können sich ausschließlich Studierende (Bachelor- bzw. Masterstudiengänge, Staatsexamen, alte Studiengänge), keine Dokorand/inn/en.

Näheres dazu in den FAQ's.

Bewerbungsfrist

31. Oktober* (für Auslandsaufenthalte in der ersten Jahreshälfte)
31. März* (für Auslandsaufenthalte in der zweiten Jahreshälfte)

* Gutachten, Leistungsübersicht und/oder Sprachtest können in Ausnahmefällen bis max. 2 Wochen (dem 14. des Folgemonats) nach Ablauf der Frist nachgereicht werden (bitte in Bewerbung vermerken).

Bewerbungsunterlagen

Hinweis:

Wenn Sie sich bereits ein Gutachten haben ausstellen lassen und in einem versiegelten Umschlag erhalten haben, können Sie dieses auch in Papierform bei uns abgeben. 

  1.  Bitte füllen Sie zunächst das Onlineformular aus
  2.  Bitte senden Sie im Anschluß das Onlineformular sowie alle geforderten Bewerbungsunterlagen als PDF und eine einzige Datei an PROMOS per E-Mail. Erst mit diesem Schritt gilt Ihre Bewerbung als eingereicht! (Bitte geben Sie nichts in Papierform ab.)
  3. Mit der Übermittlungsbestätigung erhalten Sie auch die sogenannte Verpflichtungserklärung. Diese können Sie unterschrieben innerhalb von 14 Tagen nach Bewerbungfrist nachreichen (persönlich, per Fax oder postalisch).
  • als EINE PDF-Datei
  • mit dem Dateinamen: "Name_Vorname"
  • mit dem Betreff "NAME_Förderlinie" (z.B. "Müller_Studienstipendium")
  • entsprechend der in der Checkliste angegebenen Reihenfolge:
  1. Ausdruck Sendebestätigung Onlineformular mit Unterschrift (Druck aus Browser oder aus Auto-Reply)
  2. Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (inkl. Foto)
  3. Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten)
  4. Leistungsübersicht vom Studienbüro/ Prüfungsamt
  5. Hochschulzeugnisse (falls bereits vorliegend)
  6. Sprachtest der Unterrichts-/ Arbeitssprache (kann an der JGU durchgeführt werden, Kontakte über Abteilung Internationales Outgoing / Sprachzertifikate dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)

    • Zusätzlich bei Abschlussarbeiten:
      • Zeitplan (im Motivationsschreiben)
      • Gutachten einer Dozentin / eines Dozenten per Scan direkt an E-Mail  schicken lassen,
        Betreff „Gutachten NAME_VORNAME"
    • Zusätzlich bei Studienaufenthalten:
      • Gutachten einer Dozentin / eines Dozenten per Scan direkt an E-Mail schicken lassen,
        Betreff „Gutachten NAME_VORNAME“
      • Nachweis Semesterzeiten (von Homepage der Zieluniversität)
    • Zusätzlich bei Fachkursen:
      • Gutachten einer Dozentin/ eines Dozenten
    • Zusätzlich bei Sprachkursen:
      • Gutachten einer Sprachlehrerin/ eines Sprachlehrers bzw. einer Dozentin/ eines Dozenten
      • Nachweis dass der Sprachkurs mindestens 25 Wochenstunden umfasst
    • Zusätzlich bei Praktika:
      • Zusage Praktikumsgeber (falls bereits vorliegend)

      Bitte beachten Sie:
      Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Beachten Sie dies besonders für Vorbereitungen wie Anfragen wegen Gutachten und Leistungsübersichten sowie Vereinbarungen von Sprachtestterminen. Als fristgerecht eingereicht gelten nur Bewerbungen, die am Tag der Bewerbungsfrist bis 23:59 Uhr per E-Mail eingereicht wurden. Nur einzelne Dokumente können innerhalb von 14 Tagen nach Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Dies ist bei der Bewerbung anzugeben.

Auswahlverfahren

Über die Stipendienvergabe wird aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen entschieden. Maßgeblich als Auswahlkriterien sind:

  • die akademische Qualifikation
  • die Darstellung der Motivation für den Praktikumsaufenthalt
  • die Relevanz des Auslandspraktikums für das Studium
  • das soziale, kulturelle und politische Engagement

Darüber hinaus wird in der Auswahl darauf geachtet, dass die BewerberInnen die JGU Mainz im Ausland würdig vertreten können.

Die Zusagen bzw. Absagen werden in der Regel acht bis zehn Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail verschickt.

Stipendienleistungen

Das Stipendium besteht aus der vom DAAD festgelegten länderspezifischen Teilstipendienrate. Dazu kommt eine länderspezifische Reisekostenpauschale.Eventuell anfallende Studiengebühren können von PROMOS nicht übernommen werden.

Hier können Sie die länderspezifischen Fördersätze 2023 einsehen.

Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können ggf. zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.