PROMOS FAQs

Allgemeine Informationen zum Stipendienprogramm und den Bewerbungsvoraussetzungen (Frage 1-17)

Informationen zu den Bewerbungsunterlagen (Frage 18-27)

Informationen zum Auswahlverfahren (Frage 28-32)

Sonstige Informationen (Frage 33-36)

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann findet die PROMOS-Sprechstunde statt?
  2. Für welche Länder ist eine Förderung mit PROMOS möglich?
  3. Für welche Dauer kann ein Auslandsaufenthalt über PROMOS gefördert werden?
  4. Wie hoch sind die PROMOS-Förderpauschalen?
  5. Wer kann sich bewerben?
  6. Für welche PROMOS-Förderlinien können sich Doktorand/inn/en bewerben?
  7. Kann ich mich für mehrere Zielländer/ Zieluniversitäten zu bewerben?
  8. Kann ich mehrere Stipendien (nacheinander) von PROMOS erhalten?
  9. Wann kann ein Praktikum NICHT über PROMOS gefördert werden?
  10. Können Famulaturen und PJ-Aufenthalte über PROMOS gefördert werden?
  11. Ich möchte einen Sprachkurs und ein anschließendes Praktikum im Ausland machen, kann ich mich für beides um PROMOS-Förderung bewerben?
  12. Können auch Sprachkurse an privaten Instituten über PROMOS gefördert werden?
  13. Kann auch ein Anfängersprachkurs ohne Vorkenntnisse über PROMOS gefördert werden?
  14. In welchen Fällen ist eine Förderung von Sprachkursen in der Vorlesungszeit möglich?
  15. Kann ich neben PROMOS Auslands-BAföG beziehen?
  16. Kann ich das PROMOS-Stipendium mit anderen Förderungen kombinieren?
  17. Kann ich neben dem Stipendium im Ausland arbeiten?
  18. Welche Bewerbungsunterlagen können nachgereicht werden?
  19. In welcher Form sollen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
  20. In welcher Sprache sollen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
  21. Muss ich bei der Bewerbung schon eine Zusage der Gasthochschule/ des Praktikumsgebers vorlegen?
  22. Wie soll der Lebenslauf aufgebaut sein?/ Benötige ich Nachweise für meine Tätigkeiten/ Praktika/ Ehrenämter?
  23. Gibt es für das Motivationsschreiben formale und inhaltliche Vorgaben?
  24. In welcher Form soll das Gutachten eingereicht werden?
  25. Brauche ich ein offizielles Sprachzertifikat?/ Wer ist für die Sprachtests zuständig?
  26. Ich bin Muttersprachler/in in der Zielsprache, brauche ich einen Sprachnachweis?
  27. Ich studiere die Sprache des Ziellandes bzw. der Arbeitssprache, brauche ich einen Sprachnachweis?
  28. Wie ist der Ablauf des Auswahlverfahrens?
  29. Nach welchen Kriterien werden die Bewerber/innen ausgewählt?
  30. Wie hoch sind die Chancen, ein Stipendium zu erhalten?
  31. Wann und wie werden die Zusagen bzw. Absagen verschickt?
  32. Wie wird das Stipendium ausgezahlt?
  33. Muss ich das Stipendium zurückzahlen, wenn ich meinen Aufenthalt abbreche?
  34. Bin ich über PROMOS im Ausland versichert?
  35. Was ist die DAAD-Gruppenversicherung?
  36. Können PROMOS-Stipendiat/inn/en in die DAAD-Alumnidatenbank aufgenommen werden?

Wann findet die PROMOS-Sprechstunde statt?

PROMOS-Sprechstunde:
Derzeit finden keine Präsenzsprechstunden statt!
Wir können mit Ihnen gerne per E-Mail einen Termin für eine Beratung via Telefon oder MS Teams vereinbaren.
In den anderen Sprechstunden (Europa/ Außereuropa) in der Abteilung Internationales erhalten Sie ebenfalls Erstinformationen zu PROMOS.

Für welche Länder ist eine Förderung mit PROMOS möglich?

Mit PROMOS können weltweit Aufenthalte gefördert werden, Schwerpunkt der JGU liegt dabei auf Außereuropa und den schon bestehenden Partnerschaften (bei Studienaufenthalten).

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Ausnahmen Im ERASMUS+ Raum (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern):

  • Förderung eines Studienaufenthaltes NUR möglich, wenn keine ERASMUS+ Partnerschaft in dem entsprechenden Fach besteht.
  • Stipendien für Praktika im ERASMUS+ Raum sind über PROMOS NICHT möglich.
  • Stipendien für Abschlussarbeiten sind im ERASMUS+ Raum problemlos möglich

Für welche Dauer kann ein Auslandsaufenthalt über PROMOS gefördert werden?

Auslandsaufenthalte können bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten gefördert werden.
Bei Aufenthalten bis zu 8 Monaten können über PROMOS im Einzelfall maximal 6 Monate und/ oder Reisekosten gefördert werden.
Für Studienaufenthalte von mehr als 8 Monaten bewerben Sie sich direkt beim DAAD um ein Jahresstipendium.
Sollte der Aufenthalt länger als Dezember eines Jahres dauern, kann noch bis maximal Februar des Folgejahres eine Förderung erfolgen.

Wie hoch sind die PROMOS-Förderpauschalen?

Die Liste der aktuellen Förderpauschalen finden Sie auf der PROMOS-Website.
Man unterscheidet dabei:

  • monatliche länderspezifische Teilstipendienrate (Aufenthalt)
  • länderspezifische Reisekostenpauschale
  • einmalige Kursgebührenpauschale von 500 € (Sprachkurs/ Fachkurs)
  • Gruppenreisepauschale 30 € (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei) bzw. 45 € (alle übrigen Länder) pro Person und Tag

Die tatsächliche Fördersumme wird mit der Stipendien-Zusage mitgeteilt.

In der PROMOS-Förderung werden keine Studiengebühren übernommen.

Falls Sie Auslands-BAföG erhalten, können von dieser Seite Studiengebühren anteilig bezuschusst werden.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende und in einigen Programmlinien Doktorand/inn/en aller Fachrichtungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Förderzeitraums an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und einen Abschluss anstreben.

Bachelor-Studierende können sich frühestens im 2. Fachsemester bewerben.

Eine Förderung von ausländischen Studierenden in dem jeweiligen Heimatland ist ausgeschlossen.

Für welche PROMOS-Förderlinien können sich Doktorand/inn/en bewerben?

Für Doktorand/inn/en ist eine Förderung in den Förderlinien Sprachkurs, Fachkurs und Studienreisen möglich.

Kann ich mich für mehrere Zielländer/ Zieluniversitäten zu bewerben?

Nein. In Ihrer Bewerbung müssen Sie sich auf ein Zielland/ eine Zieluniversität festlegen. Mehrere Bewerbungen für verschiedene Zielorte im selben Zeitraum sind nicht möglich.
Wenn Sie mehrere Optionen haben und noch keine feste Zusage vorliegt, richten Sie Ihre Bewerbung auf Ihre 1. Priorität aus. Im Motivationsschreiben können Sie am Ende in einem kurzen Absatz angeben, dass Sie noch einen „Plan B“ haben, der aus bestimmten Gründen ebenfalls sinnvoll in Ihr Studium integriert werden könnte.

Sollte dann der Fall eintreten, dass Sie keine Zusage Ihrer 1. Priorität erhalten, aber bereits eine PROMOS-Zusage vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium dennoch ausgezahlt werden kann.

Kann ich mehrere Stipendien (nacheinander) von PROMOS erhalten?

Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien an der JGU (nacheinander) miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts, der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet, 6 Monate nicht überschreiten. Außerdem ist pro Förderlinie (Studium, Praktikum, Auslandsaufenthalt,…) nur eine Förderung möglich.

Sie können mit den Maßnahmen „Sprachkurse“, „Fachkurse“ und „Studienreisen“ trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs).

Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Sie erneut eine Förderung über PROMOS erhalten, auch für Förderlinien, in denen Sie im vorhergehenden Ausbildungsabschnitts schon einmal ein Stipendium erhalten haben.

Wann kann ein Praktikum NICHT über PROMOS gefördert werden?

  • ERASMUS-Raum (EU-ServicePoint)
  • DAAD Programme
    Praktika, die durch besondere Programme des DAAD gefördert werden, können *nicht* über PROMOS gefördert werden. Dies sind Praktika bei:

    • Internationalen Organisationen (z.B. der UNO)
    • EU-Institutionen
    • Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
    • den Auslandsvertretungen Deutschlands
    • den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten
    • den Goetheinstituten
    • dem Deutschen Archäologischen Institut
    • den Deutschen Schulen im Ausland
  • DAAD-Fahrtkostenzuschüsse für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM durchgeführt werden, können ebenfalls nicht über PROMOS gefördert werden. Bewerbungen sind direkt bei den genannten Organisationen einzureichen.

Weitere Informationen zu allen DAAD Programmen finden Sie hier. Unter Richtlinien DAAD.pdf finden Sie zudem die Richtlinen für Kurzzeitstipendien als Download.

Können Famulaturen und PJ-Aufenthalte über PROMOS gefördert werden?

Auslandsaufenthalte für die Famulatur von Medizinstudierenden können NICHT über das PROMOS-Programm gefördert werden. Wenden Sie sich dafür bitte an den bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.).

Auslandsaufenthalte für das praktische Jahr von Medizinstudierenden werden als Studienaufenthalte gewertet und in die Auswahl dieser Förderlinie mit aufgenommen. Eine Bewerbung in der Förderlinie Praktikum ist daher *nicht* möglich.

Ich möchte einen Sprachkurs und ein anschließendes Praktikum im Ausland machen, kann ich mich für beides um PROMOS-Förderung bewerben?

Mehrere Bewerbungen für aufeinander folgende Programme (z.B. Praktikum nach Studium oder Sprachkurs vor Praktikum) sind generell möglich. Sie müssen dafür zwei gesonderte Bewerbungen stellen.
Ihre Bewerbungen werden unabhängig voneinander begutachtet, das heißt, es kann sein, dass Sie 2 Zusagen, nur eine Zusage oder auch 2 Absagen erhalten. Sollten Sie 2 Zusagen erhalten, kann die Reisekostenpauschale nur einmal ausgezahlt werden, sofern die Aufenthalte nahtlos ineinander übergehen

Können auch Sprachkurse an privaten Instituten über PROMOS gefördert werden?

Nein, es können nur Sprachkurse gefördert werden, die an einer staatlichen Hochschule im Ausland (weltweit) angeboten werden. Somit soll die Qualität der Sprachkurse gesichert werden. Auf den Seiten des DAAD können Sie nach Sprachkursangeboten an Hochschulen weltweit suchen.

Kann auch ein Anfängersprachkurs ohne Vorkenntnisse über PROMOS gefördert werden?

Bei den Sprachkursstipendien sind Sprachvorkenntnisse anders einzuschätzen, als beispielsweise bei Stipendien für Studienaufenthalte (Sprachkenntnisse sind Voraussetzung). Daher können Sie sich auch ohne Vorkenntnisse oder mit A1 Kenntnissen bewerben, gerade bei seltener gesprochenen Sprachen. In Ihrem Motivationsschreiben müssen Sie dann akademisch begründen, warum dieser Spracherwerb für Ihr Studium sinnvoll ist bzw. wie er Ihre beruflichen Vorstellungen unterstützen kann.

In welchen Fällen ist eine Förderung von Sprachkursen in der Vorlesungszeit möglich?

Mögliche Gründe für Sprachkurse innerhalb der Vorlesungszeit sind zum Beispiel, wenn Sie für ein ganzes Semester für einen Sprachkurs ins Ausland gehen; wenn der Sprachkurs eine Vorbereitung auf ein direkt im Anschluss absolviertes Auslandssemester darstellt oder wenn Sie in der letzten Phase Ihres Studiums sind und zwischen dem Erstellen der Abschlussarbeit und den Prüfungen einen Sprachkurs absolvieren möchten. Weitere Gründe müssen im Einzelfall entschieden werden.

Kann ich neben PROMOS Auslands-BAföG beziehen?

Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich.  Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können eventuell zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.

Kann ich das PROMOS-Stipendium mit anderen Förderungen kombinieren?

PROMOS und PROMOS
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien an der JGU (nacheinander) miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts, der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet, 6 Monate nicht überschreiten. Außerdem ist pro Förderlinie (Studium, Praktikum, Auslandsaufenthalt,...) nur eine Förderung möglich.

Sie können mit den Maßnahmen „Sprachkurse“, „Fachkurse“ und „Studienreisen“ trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs).

Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Sie erneut eine Förderung über PROMOS erhalten, auch für Förderlinien, in denen Sie im vorhergehenden Ausbildungsabschnitts schon einmal ein Stipendium erhalten haben.

DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen NICHT gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Deutschlandstipendium und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.

Andere Stipendienleistungen und PROMOS
Eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien ist möglich, die JGU behält sich aber vor, eine Beschränkung festzulegen bzw. ein PROMOS-Stipendium auszuschließen.

Bei öffentlichen Mitteln ist eine Kombination möglich,

  • wenn dadurch nicht der Auslandsaufenthalt gefördert wird ODER
  • wenn bei Förderung des Auslandsaufenthalts nicht derselbe Förderzweck (d.h. Aufenthaltsförderung oder Reisekosten) bezuschusst wird.

Wenn Sie PROMOS-Förderung erhalten, sind Sie verpflichtet die PROMOS-Förderung auch bei dem anderen Stipendienträger anzugeben.

Kann ich neben dem Stipendium im Ausland arbeiten?

Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung der Hochschule (JGU) durchgeführt werden. Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie bei Aufenthalten ins außereuropäische Ausland die geltenden Visumsbestimmungen, die in vielen Fällen eine vergütete Tätigkeit neben dem Studium ausschließen.

Welche Bewerbungsunterlagen können nachgereicht werden?

Sprachzeugnis/ Gutachten/ Befürwortung können bis max. 2 Wochen nach der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Die Zusage der Zieluniversität bzw. des Praktikumsgebers muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Bitte vermerken Sie in der Bewerbung, dass (und ggf. wann) diese Unterlagen nachgereicht werden.

Für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sind allein die Bewerber/innen selbst verantwortlich.

In welcher Form sollen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?

  • Onlineformular
  • Bewerbung in elektronischer Form an E-Mail  Bitte nichts in Papierform einreichen.
  • als EINE PDF-Datei
  • mit dem Dateinamen: "Name_Vorname"
  • mit dem Betreff "NAME_Förderlinie" (z.B. "Müller_Studienstipendium")
  • entsprechend der in der Checkliste angegebenen Reihenfolge

In welcher Sprache sollen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?

Bitte reichen Sie alle Unterlagen in deutscher Sprache ein. Sollten Sie aufgrund einer Bewerbung direkt im Zielland Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Gutachten) auf Englisch haben, können Sie aber auch diese anstelle der deutschen Unterlagen einreichen. Zusagen von Hochschulen/ Praktikumsgebern etc. werden auch in Englisch, Spanisch, Französisch anerkannt.

Muss ich bei der Bewerbung schon eine Zusage der Gasthochschule/ des Praktikumsgebers vorlegen?

Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Zusage noch nicht zwingend vorliegen. Es reicht aus, wenn die Zusage bis zur Ausreise eingereicht wird.

Wie soll der Lebenslauf aufgebaut sein?/ Benötige ich Nachweise für meine Tätigkeiten/ Praktika/ Ehrenämter?

Bitte reichen Sie einen lückenlosen tabellarischen, aber dennoch ausführlichen Lebenslauf ein, inklusive ehrenamtlicher Tätigkeiten, Praktika, Berufserfahrung, Auslandsaufenthalte, sonstiger Tätigkeiten, (Sprach-)Kenntnisse und Qualifizierungen. Gerne können Sie einige Punkte kurz stichwortartig näher erläutern.

Nachweise müssen nicht beigefügt werden. Sollte Ihnen ein bestimmtes Zeugnis allerdings so wichtig erscheinen, dass Sie es beifügen wollen, können Sie das gerne tun.

Gibt es für das Motivationsschreiben formale und inhaltliche Vorgaben?

Das Motivationsschreiben ist das „Herzstück“ Ihrer Bewerbung, Sie können es weitestgehend frei gestalten. In der Regel umfasst das Motivationsschreiben 1 bis 2 DIN A4 Seiten und soll natürlich vor allem auf den anstehenden Auslandsaufenthalt eingehen. Ihre bisherigen Studien/ Tätigkeiten sollten nur einfließen, um ggf. Ihre Aussagen zu unterstreichen. Ansonsten müssen Sie nicht weiter darauf eingehen, da all diese Informationen bereits im Lebenslauf enthalten sind.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Verfassen eines Motivationsschreibens in unserer Broschüre "Weltoffen - Informationen zum Auslandsstudium", die auf den PROMOS Seiten zum Download bereitsteht.

Folgende Fragen können Ihnen beim Erstellen des Motivationsschreibens behilflich sein:

  • Warum haben Sie sich gerade diese Zieleinrichtung ausgewählt?
  • Ist Ihr Studienfach bzw. das Schwerpunktthema Ihres Studiums dort besonders gut vertreten?
  • Können Sie dort ggf. einen Schwerpunkt vertiefen, der hier im Studium nicht oder nicht ausreichend vertreten ist?
  • Gibt es Kontakte/ Kooperationen zwischen den Hochschulen?
  • Haben Sie in Ihrem Fachbereich bereits über die Anerkennung Ihrer Leistungen im Ausland gesprochen?
  • Wissen Sie evtl. sogar schon, welche Kurse Sie interessieren/ Sie belegen möchten?
  • Haben Sie bereits Kontakt zur Gasteinrichtung?
  • Wie passt Ihre Auslandsplanung in Ihren Studienverlauf bzw. in Ihre beruflichen Pläne?

In welcher Form soll das Gutachten eingereicht werden?

Auf der PROMOS-Homepage finden Sie ein Formular, welches Ihr/e Gutachter/in ausfüllen sollte. Sollten Sie bereits ein ausformuliertes Gutachten haben, müssen Sie aber dieses Formular nicht noch einmal gesondert ausfüllen lassen.

Das Gutachten einer Dozentin / eines Dozenten sollte per Scan direkt an E-Mail geschickt werden mit dem
Betreff „Gutachten NAME_VORNAME“. Im Formular sind Hinweise zur Erstellung des Gutachtens für die jeweiligen Gutachter/ Gutachterinnen enthalten.

Die Gutachten für Abschlussarbeiten MÜSSEN vom dem/ der Betreuer/in der Abschlussarbeit ausgestellt werden.

Brauche ich ein offizielles Sprachzertifikat?/ Wer ist für die Sprachtests zuständig?

Sie benötigen für die PROMOS-Bewerbung kein offizielles Sprachzertifikat (TOEFL, DELF, etc.).

Für die Sprachtests können Sie sich an Vertreter/innen in den Fachbereichen an der JGU wenden. Die Kontakte erhalten Sie in der Abteilung Internationales (E-Mail). Das auszufüllende Formular steht zum Download auf der PROMOS-Homepage (Bewerbungsunterlagen) bereit.

Sollten Sie bereits einen offiziellen Sprachtest abgelegt haben oder anderweitig einen aktuellen Sprachnachweis vorweisen können (Sprachkurse innerhalb oder außerhalb der JGU), die nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung sind, können Sie diese natürlich einreichen und müssen keinen weiteren Sprachtest machen.

Sollten Sie ein Praktikum in der Arbeitssprache DEUTSCH absolvieren, benötigen wir keinen Sprachnachweis, stattdessen aber eine kurze Bestätigung des Praktikumsgebers, dass die Arbeitssprache tatsächlich Deutsch ist. Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache werden bei der Auswahl positiv bewertet.

Ich bin Muttersprachler/in in der Zielsprache, brauche ich einen Sprachnachweis?

Ja, auch wenn Sie Muttersprachler/in der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache sind, benötigen Sie dennoch einen Sprachnachweis.

Ich studiere die Sprache des Ziellandes bzw. der Arbeitssprache, brauche ich einen Sprachnachweis?

Ja, auch Studierende der jeweiligen Sprachen/ Philologien müssen die Sprachkenntnisse mit dem Sprachnachweis belegen.

Wie ist der Ablauf des Auswahlverfahrens?

Über die Stipendienvergabe entscheidet an der JGU eine Auswahlkommission aufgrund der eingereichten schriftlichen Bewerbungsunterlagen. In der Regel findet eine reine Papierauswahl statt, d.h. ohne persönliche Auswahlgespräche.

Die Auswahlkommission besteht aus Mitgliedern der Abteilung Internationales und der Fachbereiche. Jede Bewerbung wird somit zweifach begutachtet und bewertet. Aus den Ergebnissen wird ein Ranking erstellt, welches in einer gemeinsamen Sitzung bestätigt wird. Aufgrund dieses Rankings werden die Zusagen bzw. Absagen verschickt.

Bei Mittelnachbewilligungen von Seiten des DAAD oder Absagen von Stipendiatinnen, werden gemäß des Rankings ("Nachrückerliste") weitere Stipendien vergeben.

Nach welchen Kriterien werden die Bewerber/innen ausgewählt?

Folgende Kriterien spielen bei der Auswahl eine Rolle:

  • Akademische Qualifikation
  • Darstellung und Qualität des Studienvorhabens/ des Aufenthaltes
  • Sinnvolle Einbettung des Aufenthalts ins Studium
  • Relevanz des Aufenthalts für das Studium/ den Berufsweg
  • Sprachkenntnisse (Unterrichts- bzw. Arbeitssprache)
  • Soziales, politisches, kulturelles Engagement

Darüber hinaus wird in der Auswahl darauf geachtet, dass die BewerberInnen die JGU Mainz im Ausland würdig vertreten können.

Wie hoch sind die Chancen, ein Stipendium zu erhalten?

Die JGU erhält jedes Jahr ein Budget vom DAAD, welches dann auf die verschiedenen Förderlinien verteilt wird. Je nach Höhe dieses Jahresbudgets, der Höhe der beantragten Stipendien und der Anzahl der Bewerbungen kann die Zahl der zu vergebenden Stipendien stark schwanken. In den letzten Jahren hat sich aber gezeigt, dass meistens ca. ein Viertel bis ein Drittel der BewerberInnen ein Stipendium erhalten können.

Wann und wie werden die Zusagen bzw. Absagen verschickt?

Die Zusagen und Absagen werden ausschließlich per E-Mail verschickt. Der Versand erfolgt in der Regel 8 bis 10 Wochen nach Bewerbungsfrist. Bei Praktika kann der Versand auch ggf. früher erfolgen.

Wie wird das Stipendium ausgezahlt?

Sie erhalten die Reisekostenpauschale und die Aufenthaltspauschalen (bzw. ggf. Kurspauschale) als gesonderte Überweisungen.
Wir können die Stipendienraten erst ab dem ersten Monat Ihres Auslandsaufenthaltes auszahlen. Sie werden also im Monat Ihrer Abreise (bzw. des Beginns des offiziellen Förderzeitraums) die erste (ggf. Doppel-) Rate und die vollständige Reisekostenpauschale erhalten.
Hinweis: Wir werden keine Änderungen an dem bereits zugesagten Stipendium vornehmen, ohne Sie vorab davon in Kenntnis zu setzen (z.B. im Falle einer falschen Berechnung etc.). Sie haben demnach Anspruch auf die in der Annahmeerklärung unterschriebene Fördersumme.

Bitte informieren Sie uns, wenn Zahlungen NICHT oder anders als vereinbart erfolgen.

Muss ich das Stipendium zurückzahlen, wenn ich meinen Aufenthalt abbreche?

Die PROMOS-Stipendiat/inn/en sind verpflichtet, der JGU Mainz SCHRIFTLICH und UNVERZÜGLICH alle Änderungen von Sachverhalten, die für die Vergabe und die Höhe des Stipendiums relevant sind, anzuzeigen.
Liegen wichtige Gründe vor, wird der Vertrag gekündigt, die Stipendienleistungen werden eingestellt und zu Unrecht bezogene Stipendienleistungen werden durch die JGU Mainz zurückgefordert.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Zweck des Stipendiums nicht mehr erreicht werden kann,
  2. Tatsachen erkennen lassen, dass die/ der Studierende sich nicht im erforderlichen und zumutbaren Maße des Zwecks der Stipendiengewährung bemüht,
  3. die Stipendienleistungen durch arglistige Täuschung erschlichen wurden (z.B. durch Verschweigen einer gleichzeitigen Förderung durch andere Stellen),
  4. die Mittel nicht dem Zweck entsprechend verwendet werden und die/ der Studierende den Mangel kannte oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte,
  5. die/ der Studierende den Vertrag ohne nachvollziehbaren Grund von sich aus kündigt. (Ein nachvollziehbarer Grund liegt dagegen z.B. bei einer längerfristigen Erkrankung der/ des Studierenden oder bei einer Verschlechterung der Sicherheitslage im Gastland vor.)

In den Fällen 3. bis 5. müssen bereits ausgezahlte Stipendienleistungen zurückgezahlt werden.

Bin ich über PROMOS im Ausland versichert?

Bei Bezug des PROMOS-Stipendiums ist keinerlei Versicherungsschutz enthalten. Sie müssen selbst für einen ausreichenden Zusatzschutz (Krankenversicherung, ggfs. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) für die Zeit des Auslandsaufenthaltes sorgen.

Bitte klären Sie im Vorfeld genau welche Leistungen im Ausland wie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Aus gegebenem Anlass raten wir allen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, dringend dazu, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch einen Krankenrücktransport mit einschließt. Sonst kann ein Unfall schnell teure Folgen nach sich ziehen.

Die Abteilung Internationales ist dazu verpflichtet auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, wird aber keinerlei Überprüfungen des Versicherungsschutzes durchführen.

Was ist die DAAD-Gruppenversicherung?

Eine sehr günstige und weltweit gültige Möglichkeit für Studierende und Doktorand/inn/en ist die Gruppenauslandsversicherung des DAAD. Dies ist eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.

  • Mindestlaufzeit 1 Monat
  • Es gibt folgende Tarife:
    • Tarif 720 (Deutsche Praktikanten/-innen im Ausland)
    • Tarif 726 (Deutsche Studierende und Doktorand/inn/en im europäischen Ausland
    • Tarif 750 (Deutsche Studierende und Doktorand/inn/en weltweit)

Informationen zu den Tarifen finden Sie auf der Homepage des DAAD.
Sie müssen den Antrag selbst beim DAAD stellen.
Kontakt: E-Mail

Hinweis: In welchen europäischen Ländern Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung akzeptiert wird, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf Ihrer europäischen Versichertenkarte EHIC (European Health Insurance Card).

Können PROMOS-Stipendiat/inn/en in die DAAD-Alumnidatenbank aufgenommen werden?

Alle PROMOS-Stipendien sind DAAD-Stipendien, d.h. ab einer Dauer von mehr als 92 Tagen Auslandsaufenthalt können die Studierenden, die über PROMOS gefördert wurden, in die Alumni-Datenbank aufgenommen werden (Einwilligung erfolgt bei der Annahme des Stipendiums).