Praktika von Studierenden, die zwischen mindestens 6 Wochen und maximal 6 Monaten dauern), sind grundsätzlich weltweit förderfähig. Praktika in den EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und der Türkei können wegen Überschneidung mit dem ERASMUS-PraktikantInnenprogramm ( EU-ServicePoint) nicht gefördert werden. Praktika, die weiterhin über den DAAD gefördert werden, können ebenfalls nicht über PROMOS gefördert werden. Doktorand/inn/en können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Des Weiteren können Famulaturen (Medizin) NICHT über das PROMOS-Programm gefördert werden, da für diese Art des Auslandsaufenthaltes die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) zuständig ist. Auslandsaufenthalte für das praktische Jahr von Medizin-/Pharmaziestudierenden werden als Studienaufenthalte gewertet und in die Auswahl dieser Stipendien mit aufgenommen. Eine Bewerbung in der Förderlinie "Praktikum" ist daher NICHT möglich. Näheres dazu in den FAQ's.
Inhaltsverzeichnis
Bewerbungsfrist
31. Oktober* für Praktikumsbeginn Januar bis März
28. Februar* für Praktikumsbeginn April bis Juni
31. Mai* für Praktikumsbeginn Juli bis September
31. August* für Praktikumsbeginn Oktober bis Dezember
* Der Sprachtest und die Leistungsübersicht kann in Ausnahmefällen bis max. 2 Wochen (dem 14. des Folgemonats) nach Ablauf der Frist nachgereicht werden (bitte in Bewerbung vermerken)
Bewerbungsunterlagen
- Bitte füllen Sie zunächst das Onlineformular aus
- Bitte senden Sie im Anschluß das Onlineformular sowie alle geforderten Bewerbungsunterlagen als PDF und eine einzige Datei an PROMOS per E-Mail. Erst mit diesem Schritt gilt Ihre Bewerbung als eingereicht! (Bitte geben Sie nichts in Papierform ab.)
- Mit der Übermittlungsbestätigung erhalten Sie auch die sogenannte Verpflichtungserklärung. Diese können Sie unterschrieben innerhalb von 14 Tagen nach Bewerbungfrist nachreichen (persönlich, per Fax oder postalisch).
- als EINE PDF-Datei
- mit dem Dateinamen: "Name_Vorname"
- mit dem Betreff "NAME_Förderlinie" (z.B. "Müller_Studienstipendium")
- entsprechend der in der Checkliste angegebenen Reihenfolge:
- Ausdruck Sendebestätigung Onlineformular mit Unterschrift (Druck aus Browser oder aus Auto-Reply)
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (inkl. Foto)
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten)
- Leistungsübersicht vom Studienbüro/ Prüfungsamt
- Hochschulzeugnisse (falls bereits vorliegend)
- Sprachtest der Unterrichts-/ Arbeitssprache (kann an der JGU durchgeführt werden, Kontakte über Abteilung Internationales Outgoing / Sprachzertifikate dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
-
- Zusätzlich bei Abschlussarbeiten:
- Zusätzlich bei Studienaufenthalten:
- Zusätzlich bei Fachkursen:
- Gutachten einer Dozentin/ eines Dozenten
- Zusätzlich bei Sprachkursen:
- Gutachten einer Sprachlehrerin/ eines Sprachlehrers bzw. einer Dozentin/ eines Dozenten
- Nachweis dass der Sprachkurs mindestens 25 Wochenstunden umfasst
- Zusätzlich bei Praktika:
- Zusage Praktikumsgeber (falls bereits vorliegend)
Bitte beachten Sie:
Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Beachten Sie dies besonders für Vorbereitungen wie Anfragen wegen Gutachten und Leistungsübersichten sowie Vereinbarungen von Sprachtestterminen. Als fristgerecht eingereicht gelten nur Bewerbungen, die am Tag der Bewerbungsfrist bis 23:59 Uhr per E-Mail eingereicht wurden. Nur einzelne Dokumente können innerhalb von 14 Tagen nach Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Dies ist bei der Bewerbung anzugeben.
Auswahlverfahren
Über die Stipendienvergabe wird aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen entschieden. Maßgeblich als Auswahlkriterien sind:
- die akademische Qualifikation
- die Darstellung der Motivation für den Praktikumsaufenthalt
- die Relevanz des Auslandspraktikums für das Studium
- das soziale, kulturelle und politische Engagement
Darüber hinaus wird in der Auswahl darauf geachtet, dass die BewerberInnen die JGU Mainz im Ausland würdig vertreten können.
Die Zusagen bzw. Absagen werden in der Regel acht bis zehn Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail verschickt.
Stipendienleistungen
Das Stipendium besteht aus dem vom DAAD länderspezifisch festgelegten einmaligen Reisekostenzuschuss sowie moantlichen Aufenthaltsteilstipendien.
Hier können Sie die länderspezifischen Fördersätze 2023 einsehen.
Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können ggf. zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.