Es können nur Sprachkurse an Hochschulen im Ausland (Dauer mindestens 3 Wochen, maximal 6 Monate) gefördert werden; Sprachkursaufenthalte zum Erlernen bzw. Vertiefen der englischen Sprache und Kurse an privaten und öffentlichen Sprachinstituten werden in diesem Programm nicht gefördert. Unter anderem können Sie über die Suchseite des DAAD nach Sprachkursangeboten an Hochschulen schauen. Grundsätzlich können nur Sprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden. (Wenn Sie einen Kurs ins Auge gefasst haben, der knapp unter dieser Stundenzahl liegt, schicken Sie die Angaben des Kurses bitte per Mail an uns, wir prüfen dann im Einzelfall, ob eine Förderung möglich ist.)
Bewerben können sich Studierende und Doktorand/inn/en für einen Sprachkurs an Hochschulen weltweit. Bevorzugt unterstützt werden Sprachkurse von selten gesprochenen Sprachen, wobei die Priorität auf den außereuropäischen Sprachen liegt. Bei europäischen Sprachen haben mittel- und osteuropäische Sprachen Vorrang. Es wird erwartet, dass der Sprachkurs in der vorlesungsfreien Zeit absolviert wird; Ausnahmen sind nur in gut begründeten Einzelfällen möglich.
Studierende und Doktorand/inn/en können sich weltweit für Fachkurse bis zu 6 Wochen um einen PROMOS-Stipendium bewerben.
Die Bewerbungsvoraussetzungen und - unterlagen für die Fachkurse entsprechen denen der Sprachkurse. Näheres in den FAQ's.
Es besteht die Möglichkeit, dass Studierende bzw. Doktorand/inn/en, die an einem von einem Fachbereich organisierten Gruppensprachkurs im Ausland teilnehmen, sich für ein PROMOS-Stipendium bewerben. Die Bewerbung und die Stipendienleistungen sind identisch zu Individualstipendien, sollten aber über den Fachbereich koordiniert und gemeinsam an die Abteilung Internationales – PROMOS geschickt werden. Den Bewerbungen sollte eine kurze Darstellung des Programms von Seiten des Fachbereichs beiliegen. Die betreuende Hochschullehrerin/ der betreuende Hochschullehrer kann sich mit uns für weitere Details in Verbindung setzen.
Hinweis:
Die Bewerber in einem Gruppenprogramm nehmen an der normalen Auswahl der Stipendien teil; eine Garantie, dass alle Bewerbungen einer Gruppe gefördert werden, gibt es nicht.
Inhaltsverzeichnis
Bewerbungsfrist
31. Oktober* (für Auslandsaufenthalte in der ersten Jahreshälfte)
31. März* (für Auslandsaufenthalte in der zweiten Jahreshälfte)
* Gutachten, Leistungsübersicht und/oder Sprachtest können in Ausnahmefällen bis max. 2 Wochen (dem 14. des Folgemonats) nach Ablauf der Frist nachgereicht werden (bitte in Bewerbung vermerken).
Bewerbungsunterlagen
- Bitte füllen Sie zunächst das Onlineformular aus
- Bitte senden Sie im Anschluß das Onlineformular sowie alle geforderten Bewerbungsunterlagen als PDF und eine einzige Datei an PROMOS per E-Mail. Erst mit diesem Schritt gilt Ihre Bewerbung als eingereicht! (Bitte geben Sie nichts in Papierform ab.)
- Mit der Übermittlungsbestätigung erhalten Sie auch die sogenannte Verpflichtungserklärung. Diese können Sie unterschrieben innerhalb von 14 Tagen nach Bewerbungfrist nachreichen (persönlich, per Fax oder postalisch).
- als EINE PDF-Datei
- mit dem Dateinamen: "Name_Vorname"
- mit dem Betreff "NAME_Förderlinie" (z.B. "Müller_Studienstipendium")
- entsprechend der in der Checkliste angegebenen Reihenfolge:
- Ausdruck Sendebestätigung Onlineformular mit Unterschrift (Druck aus Browser oder aus Auto-Reply)
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (inkl. Foto)
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten)
- Leistungsübersicht vom Studienbüro/ Prüfungsamt
- Hochschulzeugnisse (falls bereits vorliegend)
- Sprachtest der Unterrichts-/ Arbeitssprache (kann an der JGU durchgeführt werden, Kontakte über Abteilung Internationales Outgoing / Sprachzertifikate dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
-
- Zusätzlich bei Abschlussarbeiten:
- Zusätzlich bei Studienaufenthalten:
- Zusätzlich bei Fachkursen:
- Gutachten einer Dozentin/ eines Dozenten
- Zusätzlich bei Sprachkursen:
- Gutachten einer Sprachlehrerin/ eines Sprachlehrers bzw. einer Dozentin/ eines Dozenten
- Nachweis dass der Sprachkurs mindestens 25 Wochenstunden umfasst
- Zusätzlich bei Praktika:
- Zusage Praktikumsgeber (falls bereits vorliegend)
Bitte beachten Sie:
Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Beachten Sie dies besonders für Vorbereitungen wie Anfragen wegen Gutachten und Leistungsübersichten sowie Vereinbarungen von Sprachtestterminen. Als fristgerecht eingereicht gelten nur Bewerbungen, die am Tag der Bewerbungsfrist bis 23:59 Uhr per E-Mail eingereicht wurden. Nur einzelne Dokumente können innerhalb von 14 Tagen nach Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Dies ist bei der Bewerbung anzugeben.
Auswahlverfahren
Über die Stipendienvergabe wird aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen entschieden. Maßgeblich als Auswahlkriterien sind:
- die akademische Qualifikation
- die Darstellung der Motivation für den Praktikumsaufenthalt
- die Relevanz des Auslandspraktikums für das Studium
- das soziale, kulturelle und politische Engagement
Darüber hinaus wird in der Auswahl darauf geachtet, dass die BewerberInnen die JGU Mainz im Ausland würdig vertreten können.
Die Zusagen bzw. Absagen werden in der Regel acht bis zehn Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail verschickt.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst monatliche Teilstipendienraten und / oder eine einmalige Reisekostenpauschale, abhängig vom Zielland. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 € ausgezahlt werden. Die Entscheidung darüber, welche der 3 Komponenten das Stipendium beinhaltet, wird nach Budget- und Bewerberlage in jeder Auswahlrunde neu entschieden.
Hier können Sie die länderspezifischen Fördersätze 2023 einsehen.