Studienreisen

Über das PROMOS-Programm können an der JGU Mainz Studienreisen ins Ausland von Studierenden und Doktorand/innen weltweit gefördert werden. Antragsberechtigt ist die jeweilige Hochschullehrerin/ der jeweilige Hochschullehrer (mit Zustimmung des geschäftsführenden Leiters). Die Organisation und Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in den Fachbereichen. Die Bewerbungsunterlagen werden bei der Abteilung Internationales eingereicht.

Des Weiteren kann auch die Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland gefördert werden.

Die Begleitung durch eine Hochschullehrerin/ einen Hochschullehrer ist hierbei nicht zwingend notwendig.

Förderberechtigt sind alle ordentlich an der JGU immatrikulierten Studierenden und Doktorand/innen. Austauschstudierende können leider nicht gefördert werden.

Bewerbungsfrist

31. Oktober (für Studienreisen in der ersten Jahreshälfte)

31. Mai (für Studienreisen in der zweiten Jahreshälfte)

Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie alle Unterlagen als PDF per Email ein.

  • Detaillierte Programmbeschreibung inklusive Zeitplan (fachliche Begründung der geplanten Reise/ Darstellung des Programms sowie der Vor- und Nachbereitung/ Darstellung der inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der Teilnehmer/innen, z.B. durch spezielle Lehrveranstaltungen)
  • Teilnehmerliste mit Kostenplan
NEU für Anträge für Reisen ab 2017:
Die Anträge müssen vor Antragstellung durch die geschäftsführende Leitung des Instituts/ des Seminars gegengezeichnet werden.

Auswahlverfahren

Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen durch die Abteilung Internationales. Die Förderlinien für Individualstipendien, sowie außergewöhnliche Ziele und Vorhaben werden bei angespannter Budgetlage dabei ggf. bevorzugt berücksichtigt.

Bei der Vergabe von Studienreise-Stipendien richtet sich die Bewertung der Anträge nach:

  • der Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen
  • den Begegnungsmöglichkeiten von deutschen Studierenden mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
  • der Einbettung der Studienreise in Lehrveranstaltungen bzw. in eine inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Reise mit den Studierenden
  • der Sinnhaftigkeit des Auslandsvorhabens in Bezug auf die Pflege von bereits bestehenden bzw. dem Aufbau von neuen Auslandsbeziehungen
  • dem Mehrwert für die Internationalisierungsbestrebungen der JGU und
  • dem Potential des Vorhabens, die Auslandsmobilität von Hochschulangehörigen auch in Zusammenhängen, die über die Studien- und Gruppenreise an sich hinausgehen, zu fördern
  • danach, ob schon einmal eine Förderung über PROMOS erfolgt ist

Stipendienleistungen

Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer/in und Tag.

Es können max. 10 der teilnehmenden Studierenden/ Doktorand/innen über PROMOS gefördert werden. Der Höchstförderzeitraum umfasst 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

Die Pauschale beträgt für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 € und für alle übrigen Länder 45 €.

Die Antragsauswahl erfolgt mittels einer Auswahlkommission. Diese behält sich auch bei positiver Begutachtung mögliche Kürzungen des Förderzeitraums vor.