PROMOS-Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland können für Aufenthalte mit einer Dauer von 1 bis 6 Monaten vergeben werden. Semesterstipendien im europäischen Ausland sind nur möglich, wenn im jeweiligen Fach keine ERASMUS-Partnerschaft besteht. Die Teilförderung eines Jahresaufenthaltes ist nicht möglich, dafür gibt es die Jahresstipendien des DAAD.
Bewerben können sich ausschließlich Studierende (Bachelor- bzw. Masterstudiengänge, Staatsexamen und alte Studiengänge), keine Doktorand/inn/en.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung um ein Studienstipendium muss noch keine Zusage einer ausländischen Hochschule vorgelegt werden.
Auslandsaufenthalte für das praktische Jahr von Medizinstudierenden werden ebenfalls als Studienaufenthalte gewertet und werden in die Auswahl dieser Stipendien mit aufgenommen.
Näheres dazu in den FAQs.
Inhaltsverzeichnis
Bewerbungsfrist
31. Oktober* (für Auslandsaufenthalte in der ersten Jahreshälfte)
31. März* (für Auslandsaufenthalte in der zweiten Jahreshälfte)
* Gutachten, Leistungsübersicht und/oder Sprachtest können in Ausnahmefällen bis max. 2 Wochen (dem 14. des Folgemonats) nach Ablauf der Frist nachgereicht werden (bitte in Bewerbung vermerken).
Bewerbungsunterlagen
Hinweis:
Wenn Sie sich bereits ein Gutachten haben ausstellen lassen und in einem versiegelten Umschlag erhalten haben, können Sie dieses auch in Papierform bei uns abgeben.
- Bitte füllen Sie zunächst das Onlineformular aus
- Bitte senden Sie im Anschluß das Onlineformular sowie alle geforderten Bewerbungsunterlagen als PDF und eine einzige Datei an PROMOS per E-Mail. Erst mit diesem Schritt gilt Ihre Bewerbung als eingereicht! (Bitte geben Sie nichts in Papierform ab.)
- Mit der Übermittlungsbestätigung erhalten Sie auch die sogenannte Verpflichtungserklärung. Diese können Sie unterschrieben innerhalb von 14 Tagen nach Bewerbungfrist nachreichen (persönlich, per Fax oder postalisch).
- als EINE PDF-Datei
- mit dem Dateinamen: "Name_Vorname"
- mit dem Betreff "NAME_Förderlinie" (z.B. "Müller_Studienstipendium")
- entsprechend der in der Checkliste angegebenen Reihenfolge:
- Ausdruck Sendebestätigung Onlineformular mit Unterschrift (Druck aus Browser oder aus Auto-Reply)
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (inkl. Foto)
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten)
- Leistungsübersicht vom Studienbüro/ Prüfungsamt
- Hochschulzeugnisse (falls bereits vorliegend)
- Sprachtest der Unterrichts-/ Arbeitssprache (kann an der JGU durchgeführt werden, Kontakte über Abteilung Internationales Outgoing / Sprachzertifikate dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
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- Zusätzlich bei Abschlussarbeiten:
- Zusätzlich bei Studienaufenthalten:
- Zusätzlich bei Fachkursen:
- Gutachten einer Dozentin/ eines Dozenten
- Zusätzlich bei Sprachkursen:
- Gutachten einer Sprachlehrerin/ eines Sprachlehrers bzw. einer Dozentin/ eines Dozenten
- Nachweis dass der Sprachkurs mindestens 25 Wochenstunden umfasst
- Zusätzlich bei Praktika:
- Zusage Praktikumsgeber (falls bereits vorliegend)
Bitte beachten Sie:
Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Beachten Sie dies besonders für Vorbereitungen wie Anfragen wegen Gutachten und Leistungsübersichten sowie Vereinbarungen von Sprachtestterminen. Als fristgerecht eingereicht gelten nur Bewerbungen, die am Tag der Bewerbungsfrist bis 23:59 Uhr per E-Mail eingereicht wurden. Nur einzelne Dokumente können innerhalb von 14 Tagen nach Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Dies ist bei der Bewerbung anzugeben.
Auswahlverfahren
Über die Stipendienvergabe wird aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen entschieden. Maßgeblich als Auswahlkriterien sind:
- die akademische Qualifikation
- die Darstellung der Motivation für den Praktikumsaufenthalt
- die Relevanz des Auslandspraktikums für das Studium
- das soziale, kulturelle und politische Engagement
Darüber hinaus wird in der Auswahl darauf geachtet, dass die BewerberInnen die JGU Mainz im Ausland würdig vertreten können.
Die Zusagen bzw. Absagen werden in der Regel acht bis zehn Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail verschickt.
Stipendienleistungen
Das Stipendium besteht aus der vom DAAD festgelegten länderspezifischen Teilstipendienrate. Dazu kommt eine länderspezifische Reisekostenpauschale.Studiengebühren können von PROMOS nicht übernommen werden.
Hier können Sie die länderspezifischen Fördersätze 2023 einsehen.
In der Regel wird ein Studienstipendium für 4 Monate gewährt, wenn die Vorlesungszeit mindestens 4 Monate abdeckt. Ausnahmen sind kürzere Semesteraufenthalte zu Studienzwecken, z.B. PJ-Tertiale, die 2 Monate dauern, oder Trimester im Gastland (i.d.R. 3 Monate) sowie Laborpraktikumskurse z.B. in Chemie, die bis zu 6 Monate gefördert werden können.Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können ggf. zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.