PROMOS

Aktuelles

Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir uns dazu entschieden, keine Sprechstunden mehr vor Ort anzubieten. Deshalb finden die PROMOS-Sprechstunden zurzeit nur noch digital statt.

Weiterhin sind wir für Sie telefonisch oder per Email erreichbar. Gerne können Beratungstermine auch vereinbart werden. Diese finden dann telefonisch oder in Microsoft Teams statt.

 

 

Stipendien für Auslandsaufenthalte können jeweils von Januar bis Dezember vergeben werden. Details zur Stipendienvergabe und die jeweiligen Bewerbungsschlusstermine finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Förderlinien.

 

Was ist PROMOS?

Seit 2011 werden Stipendien für Auslandsaufenthalte bis zu einem halben Jahr von den Hochschulen über PROMOS ("Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden“) vergeben.

Beim DAAD verbleiben weiterhin die Jahresstipendien  für Studierende (Bachelor- und Masterprogramme, bzw. Staatsexamen und alte Studiengänge) und der Großteil der Doktorandenförderung. Für einzelne Programmlinien (Sprachkurse, Fachkurse und Studienreisen) können sich auch Doktorand/inn/en bei PROMOS bewerben.

Die JGU Mainz beteiligt sich an PROMOS und schreibt die einzelnen Förderlinien aus. Die Stipendien werden dann in einem von der JGU durchgeführten, qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben; die Stipendienvergabe richtet sich nach den Förderrichtlinien des DAAD.

Das PROMOS-Stipendium kann mit anderen Förderungen, die für den Auslandsaufenthalt vergeben werden, nicht kombiniert werden.

Näheres dazu in den FAQs.

Was wird an der JGU mit PROMOS gefördert?

Die Stipendien orientieren sich an den Förderrichtlinien des DAAD. Die JGU bietet folgende Programmlinien an:

Gefördert werden vorwiegend Aufenthalte im außereuropäischen Ausland; dabei werden Studienaufenthalte im Rahmen von Partnerschaften und Kooperationen der JGU ggf. bevorzugt.

Mit ausschlaggebend für die Auswahl ist, ob der Auslandsaufenthalt sinnvoll in das Studium integriert werden kann, z.B. durch Mobilitätsfenster, die in der Prüfungsordnung des einzelnen Studiengangs vorgesehen sind.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Hier können Sie die länderspezifischen Fördersätze 2023 einsehen.

Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können ggf. zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende und in einigen Programmlinien Doktorand/inn/en aller Fachrichtungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Förderzeitraums an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und einen Abschluss anstreben. Eine Ausnahme bilden Masterstudierende, die bei der Bewerbung für eine Förderung während Ihres 1. oder 2. Master-Fachsemesters Bewerbungsfristen einhalten müssen, deren Zeitpunkt noch vor ihrer Immatrikulation an der JGU liegt. Diese besprechen Ihre PROMOS-Bewerbung bitte im Vorhinein mit dem PROMOS-Büro der JGU. Bachelor-Studierende können sich frühestens im 2. Fachsemester bewerben.

Wichtiger Hinweis für Medizinstudierende:

Auslandsaufenthalte für das praktische Jahr werden als Studienaufenthalte gewertet. Die Bewerbungsvoraussetzungen und -unterlagen finden Sie bei den Studienstipendien. Famulaturen können über PROMOS nicht gefördert werden. Siehe Hinweise unter Praktika.

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Bewerbungsfristen richten sich nach den einzelnen Programmlinien und können dort nachgelesen werden. Die Bewerbung muss bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist eingehen.

Unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen, die nach der Frist eingehen, können leider nicht  berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Beachten Sie dies besonders für Vorbereitungen wie Anfragen wegen Gutachten und Leistungsübersichten sowie Vereinbarungen von Sprachtestterminen.

Senden Sie bitte das als PDF generierte Onlineformular sowie alle Bewerbungsunterlagen

  • als EINE PDF-Datei
  • entsprechend der in der Checkliste genannten Reihenfolge
  • mit dem Dateinamen: "Name_Vorname"
  • mit dem Betreff "NAME_Förderlinie" (z.B. "Müller_Studienstipendium")
  • in elektronischer Form an E-Mail

Hinweise zur Vorbereitung Ihrer PROMOS-Bewerbung:

  • Gutachten/Befürwortung (wenn Ihre Förderlinie diese/s verlangt): Fragen Sie bereits frühzeitig eine/n DozentIn Ihrer Wahl an, ob diese/r für Sie ein Gutachten ausstellen kann. Wenn sie/er Sie nicht gut kennt, schicken Sie ihr/ihm im Vorfeld des Gutachtergesprächs Ihren Lebenslauf, Ihre Leistungsübersicht und Ihr Motivationsschreiben zu, damit sie/er bereits einen ersten Eindruck von Ihnen gewinnt.
  • Leistungsübersicht: Viele Prüfungsämter sind gerade zu Beginn und Ende der Vorlesungszeit sehr beschäftigt, weshalb es sinnvoll ist, rechtzeitig eine aktuelle Leistungsübersicht zu beantragen. Wenn es Ihnen möglich ist, beantragen Sie diese spätestens vier Wochen vor Bewerbungsfrist.
  • Sprachtest: Bemühen Sie sich rechtzeitig um einen Termin für einen Sprachtest bzw. fragen Sie rechtzeitig bei uns an, ob Ihr Sprachnachweis für Ihre PROMOS-Bewerbung noch gültig bzw. ausreichend ist. Den Kontakt zu den Sprachprüfern vermitteln wir Ihnen. Schreiben Sie uns hierzu an unsere Emailadresse. Bemühen Sie sich bitte auch hier, falls möglich, spätestens vier Wochen vor Bewerbungsfrist um die Vereinbarung eines Testtermins, um sicher zu gehen, dass Sie noch vor Ende der Bewerbungsfrist einen Termin erhalten.

Unterlagen nach erfolgreicher PROMOS-Bewerbung

Alle Studierenden, deren Bewerbung in einer der ausgeschriebenen Förderlinien erfolgreich war, erhalten die Zusage für das PROMOS-Stipendium per E-Mail. Neben der Zusage befindet sich darin eine Annahmeerklärung, mit der die Studierenden das Stipendium offiziell annehmen. Erst wenn das unterschriebene Formular bei uns eintrifft, tritt der Stipendienvertrag in Kraft.

Zusätzlich zu diesem Dokument erhalten die Studierenden weitere Unterlagen per E-Mail. Diese Formulare stehen auch hier zum Download bereit:

  1. Certificate of attendance: Dieses Dokument soll nach Ihrem Auslandsaufenthalt mit der Unterschrift der Hochschule/ des Praktikumsgebers/ der Sprachschule bei uns eingereicht werden.
  2. Tipps Erfahrungsbericht: Nach Ihrem Aufenthalt sind alle Studierenden, die ein PROMOS-Stipendium erhalten haben, dazu verpflichtet einen Erfahrungsbericht einzureichen (siehe Annahmeerklärung). Hier haben wir ein paar Leitfragen dazu zusammengestellt.

Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung

Ein Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung kann in Höhe von bis zu 10.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) nach vorhergehender Prüfung keine finanzielle Unterstützung gewähren.

Zum Antrag, der in Textform (z.B. E-Mail) an das programmführende Fachreferat im DAAD zu richten ist, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Kopie eines Behindertenausweises (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent)
  • Tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
  • Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet

Die Bewilligung erfolgt über einen gesonderten Zuwendungsvertrag (Bewilligungsschreiben).

Alle Anfragen zu dieser Thematik bedürfen einer Einzelfallprüfung durch den DAAD. Der Kontakt mit dem programmführenden Fachreferat im DAAD kann über das PROMOS-Büro der Abteilung Internationales an der JGU vermittelt werden.

Allgemeine Informationen, Antworten und Links zur Mobilität von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit während ihres Auslandsaufenthalts können der entsprechenden Website des DAAD entnommen werden.