Prüfungsämter

In der Regel sind die Studienbüros – als organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche – für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig und somit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Anmeldung für studienbegleitende Prüfungen.

In den Fachbereichen 02, 05 und 07 sind zentrale Prüfungsämter für Abschlussprüfungen zuständig.

Zentrales Prüfungsamt Fachbereich 02*
Sozialwissenschaften, Medien und Sport
Georg Forster-Gebäude
Jakob-Welder-Weg 12
55128 Mainz
Telefon +49 6131-39-22616
Fax +49 6131-39-23347

*Eine Ausnahme bildet hier das Psychologische Institut: Für Studierende der Psychologie ist das Prüfungsamt des Psychologischen Instituts zuständig.

Zentrales Prüfungsamt Fachbereich 05
Philosophie und Philologie
Philosophicum
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz
Telefon +49 6131-39-27204
Fax +49 6131-39-20085

Zentrales Prüfungsamt Fachbereich 07
Geschichts- und Kulturwissenschaften
Philosophicum
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz
Telefon +49 6131-39-22814
Fax +49 6131-39-24748

In den folgenden Studienfächern sind spezielle Prüfungsämter für die Organisation und Durchführung von Prüfungsverfahren zuständig; z.B. für Anmeldung und Informationen zum Verfahrensablauf, Anerkennung von Studienleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel und Quereinstieg sowie für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland.

Medizin

Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz geboren sind, ist das Landesprüfungsamt Ihres Geburtsbundeslandes für Sie zuständig. Adressen und Ansprechpartner der zuständigen Landesprüfungsämter finden Sie hier.

Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie

Pharmazie

Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder in Rheinland-Pfalz für den Staatsexamensstudiengang Pharmazie eingeschrieben sind: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz in Pharmazie eingeschrieben sind, wenden Sie sich für die Anerkennung an das jeweilige Landesprüfungsamt.

Wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz geboren sind und nicht an einer deutschen Hochschule in Pharmazie eingeschrieben sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

Zahnmedizin

Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die ihren 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich für die Anerkennung an das Landesprüfungsamt des entsprechenden Bundeslands.

Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: Thüringer Landesverwaltungsamt
Landesprüfungsamt für Heilberufe

Bachelor/Master of Education

Zur Anerkennung Ihrer Leistungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.

Anlaufstelle für die Verbuchung auf Ihrem Leistungskonto:

Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL)

Alle aktuellen Informationen zum Hochschulprüfungsamt finden Sie unter www.hpl.uni-mainz.de.

Telefon:

06131 / 39-20213
06131 / 39-20212
06131 / 39-20299
06131 / 39-29873
06131 / 39-36130
06131 / 39-20900
06131 / 39-29095

Email:

hpl@uni-mainz.de
Senden Sie E-Mail-Anfragen bitte immer von Ihrem Studierendenaccount aus.

Sprechstunde

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