Plagiate, Akademische Integrität, Urheberrecht

Im Laufe Ihres Studiums werden Sie wissenschaftlich arbeiten. Sollten Sie dabei auf fremde Inhalte zugreifen, vergewissern Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse, dass

  • diese entweder zur freien Nutzung zur Verfügung stehen ODER
  • der/die Rechteinhaber bzw. die Rechteinhaberin/innen Ihnen die beabsichtigte Nutzung erlauben. Eine solche Erlaubnis wird häufig erteilt, sofern auf den wissenschaftlichen Zusammenhang bzw. die Verwendung zu Prüfungszwecken an der Universität hingewiesen wird.

In Ihrem eigenen Interesse

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Ausführungen bei der Erbringung von Prüfungsleistungen an der Universität.

Was sind „fremde Inhalte“?

Fremde Inhalte umfasst alles, was Sie übernehmen: Text-, Ton- und/oder Bildinhalte aus Publikationen (Bücher, Zeitschriften etc.), dem Internet (inklusive Suchmaschinen, Datenbanken, youtube etc.) oder sonstigen Medien.

Was müssen Sie tun?

Beachten Sie das Urheberrecht!
Das Urheberrecht schützt den Urheber/die Urheberin in seinen/ihren geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.

Nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG –) erwirbt der Verfasser/die Verfasserin einer Arbeit mit deren Anfertigung das alleinige Urheberrecht und grundsätzlich auch die hieraus resultierenden Nutzungsrechte wie z.B. Erstveröffentlichung (§ 12 UrhG), Verbreitung ( § 17 UrhG), Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Online-Nutzung (§ 19 a UrhG) usw., also alle Rechte, die die kommerzielle und nichtkommerzielle Verwertung des Werkes betreffen.

Das Urheberrecht schützt Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft oder Kunst darstellen (§ 2 UrhG). Der Begriff der Schöpfung setzt dabei einen Schaffensvorgang mit einem gewissen Qualitätsgehalt voraus. Wenn Sie fremde Inhalte verwenden – egal ob als Zitat oder Paraphrase – müssen Sie zwingend die Vorschriften des Urhebergesetzes beachten!

Was dürfen Sie nicht tun?

Unterlassen Sie Plagiate. Es handelt sich um eine wortwörtliche oder sinngemäße Übernahme aus Quellen (z.B. Print, Elektronisch/Online) und diese ist nicht nach den entsprechenden Regelungen gekennzeichnet. Erfolgt eine Übernahme fremder Ideen, Arbeitsergebnisse oder Formulierungen aus einer wie auch immer gearteten Quelle, so muss deutlich und nachvollziehbar ausgewiesen sein, aus welcher Quelle die Übernahme stammt und welchen Umfang sie hat.

Wer bei Zitaten keine Quellenangabe macht bzw. die eigene Urheberschaft widerrechtlich behauptet, erstellt ein Plagiat. Zitate sowie der Gebrauch von fremden Quellen und Hilfsmitteln müssen eindeutig gekennzeichnet werden.

Was passiert, wenn Sie das Urheberrecht verletzen und ein Plagiat begehen?

Wenn Sie statt einer selbstständig erstellten Prüfungsleistung ein Plagiat abgeben – auch in Form der Nutzung von Texten aus dem Internet, ohne diese korrekt als entlehnt oder kopiert auszuweisen – begehen Sie einen schwerwiegenden Verstoß gegen wissenschaftliche Grundregeln. Das erfüllt den Tatbestand der Täuschung. Die Prüfungsbehörde hat verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bis zur Exmatrikulation.

Gemäß § 69 3a i.V.m. Abs. 5 HochSchG kann die Einschreibung von Studierenden widerrufen werden, denen zum zweiten Male beim Ablegen von Hochschul- oder Staatsprüfungen ein vorsätzlicher Täuschungsversuch nachgewiesen wurde.

Die Nichtbeachtung des Urheberrechts kann rechtliche Folgen für Sie haben, z.B. können Sie unter Androhung einer Geldstrafe zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert werden und die Kosten für die Rechtsverfolgung und Durchsetzung der Ansprüche von Rechteinhabern bzw. Rechteinhaberinnen können Ihnen auferlegt werden.

Wo bekommen Sie Hilfe und Informationen?

Wenn Sie unsicher sind welche Vorgaben für Sie gelten, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Prüferinnen und Prüfer beziehungsweise für Sie zuständigen Lehrenden. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts Akademische Integrität zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.akin.uni-mainz.de