Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienbeginn: | Sommersemester |
Zulassungsbedingungen: | in jedem Fachsemester universitätsintern zulassungsbeschränkt |
Bewerbung: | über den Studierendenservice der JGU |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Unterrichtssprache: Deutsch Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-2 |
Bewerbungsfrist: | Sommersemester: 01.10. - 15.11. |
vorausgehende Bachelor: | |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Das Psychologische Institut der JGU bietet berufsfeld-orientierte und akademisch qualifizierende Masterstudiengänge in Psychologie an. Die Studiengänge sind forschungsorientiert, basierend auf der Anwendung empirisch-naturwissenschaftlicher Methodik und umfassen insgesamt 125 Studienplätze pro Jahr. Absolventen des Studienganges wird ein Master of Science (M. Sc.) in Psychologie verliehen. Zugangsvoraussetzung für die Masterstudiengänge ist ein B. Sc. in Psychologie oder ein vergleichbarer Abschluss sowie die Leistung in einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest.(siehe Hochschulauswahlsatzung)
Den Studierenden wird eine Wahlmöglichkeit geboten zwischen den Masterstudiengängen
- Rechtspsychologie
- Arbeits- und Organisationspsychologie
- Klinische Psychologie und Psychotherapie
- Kindheit und Jugend
- Human Factors
Die Studiengänge 1 und 2 starten ausschließlich zum Wintersemester, die Studiengänge 4 und 5 ausschließlich zum Sommersemester. Studiengang 3 kann im Winter- und im Sommersemester begonnen werden.
Alle Studiengänge können für die Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten gemäß den Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) vom 6.Mai 2010 qualifizieren. Ab Studienbeginn (Aufnahme des Psychologiestudiums im Bachelor ) 1.10.2020 führt ausschließlich dieser Weg zum Berufsziel Psychotherapeutin/Psychotherapeut mit Approbation:
Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie, 180 ECTS, polyvalent und
Master of Science (M.Sc.) in Psychologie, 120 ECTS, mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Studienaufbau
Alle Studiengänge sind bei Realisierung unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung formal gleich aufgebaut und umfassen 120 ECTS. Neben dem eigentlichen Schwerpunkt-Thema (zweisemestrig mit angeschlossener Projektarbeit, 22 ECTS) werden folgende Module angeboten:
- Fortgeschrittene Forschungsmethoden und Diagnostik (10 ECTS)
- Klinische Psychologie (8 ECTS)
- Grundlagenvertiefung (wählbar aus Allgemeiner Psychologie, Sozialpsychologie; Persönlichkeitspsychologie, Entwicklungspsychologie, Neurowissenschaften) (8 ECTS)
- Anwendungsvertiefung (wählbar aus Klinischer Psychologie, Gesundheitspsychologie, Angewandte Sozialpsychologie, Angewandte Kognitionspsychologie) (8 ECTS)
- Sechswöchiges Forschungs- oder Berufspraktikum
- Masterarbeit, begleitet durch ein Kolloquium
- Nebenfach (wählbar aus Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Sportwissenschaft, Informatik)
Zugangsvoraussetzungen
- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Psychologie oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Wenn Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber mindestens 135 Leistungspunkte nachweisen können, reichen Sie eine Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote ein. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt sein (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Die Durchschnittsnote und die bislang erbrachten Leistungspunkte müssen von der zuständigen Hochschule ausgewiesen sein. Bitte beachten Sie: Nach § 11(4) der Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz – (StPVLVO) wird, wer keine Durchschnittsnote nachweist, hinter die letzte Bewerberin oder den letzten Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet (Note= 4,0). Sofern eine Zulassung und Einschreibung erfolgt, können Sie das Bachelor-Abschlusszeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.
- Bestehen eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests: In einem Eignungstest gemäß § 19 Abs. 2 HochSchG wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Psychologie mit klinisch-gesundheitsbezogenem oder anwendungsorientiertem Schwerpunkt erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten verfügt. Der Test dauert 120 Minuten und hat verschiedene Themengebiete der Psychologie und methodischen Grundlagen zum Inhalt.
- Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Absolvieren von Studien- und Prüfungsleistungen in englischer Sprache, sofern in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist.
- Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist für die Einschreibung der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau (DSH-2) der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich. Der Nachweis kann bis zum Ende des ersten Semesters nach Einschreibung an der JGU erfolgen.
Auswahlverfahren
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt: Sofern mehr Bewerbungen eingehen als freie Studienplätze vorhanden sind, werden 80% der Studienplätze nach der Verfahrensnote und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben (gilt für das 1. Fachsemester). Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs.
Die Verfahrensnote berechnet sich wie folgt:
Die Verfahrensnote berechnet sich wie folgt:
- mit Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote der Studien- und Prüfungsleistungen des Vorstudiums (mindestens 135 LP) gewichtet mit 34% plus
- fachspezifischer schriftlicher Studierfähigkeitstest, gewichtet mit 66%
- Testbewertung: für den anwendungsbezogenen Schwerpunkt werden die Items in AOW-Psychologie, Rechtspsychologie, Allgemeine Psychologie und Sozialpsychologie höher gewichtet.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
In einem mindestens sechswöchigen Forschungs- oder Berufspraktikum gewinnen die Studierenden unter Anleitung von Diplom- oder Master-Psychologinnen Einblicke in die Praxis und haben die Möglichkeit, Erfahrungen im Berufsumfeld zu sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern aufzubauen.
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Berufsfelder
Der Bedarf an Masterabsolventen der Psychologie richtet sich nach dem jeweiligen Schwerpunkt und Tätigkeitsfeld. Entsprechend Arbeitsmarktanalysen der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) ist die Nachfrage nach psychologischer Kompetenz in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen gestiegen. Das klassische Einsatzgebiet für Psychologinnen und Psychologen ist nach wie vor die klinische Psychologie. Das zweitgrößte Betätigungsfeld ist der Bereich Lehre und Forschung an Hochschulen. Ferner wächst die Nachfrage im Bereich der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie sowie der Rechtspsychologie stetig weiter.
Die Berufsfelder für Psychologinnen und Psychologen (M. Sc.) sind breit gefächert und setzen zum Teil spezielle Weiterbildungen voraus. Im Zentrum steht die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Diagnostik- und Interventionsverfahren, vor allem von psychologischer Beratung und Trainings. Die Arbeitsinhalte reichen von klinisch-gesundheitspsychologischen über wirtschaftliche Fragestellungen bis hin zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung.Entsprechend vielfältig sind die Arbeitsbereiche: Psychologische und psychiatrische Abteilungen in Kliniken und psychotherapeutische Praxen; Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen; Schulpsychologische Beratungsstellen; Arbeitsmarkt- und Bildungsberatung; Unternehmensberatung und Organisationsentwicklung; Personalauswahl und Personalmanagement; Coaching und Weiterbildung; Markt- und Meinungsforschung; Grundlagen- und Anwendungsforschung an Universitäten; Forschung und Entwicklung in der Automobilindustrie (Mensch-Maschine Interaktion, Fahrassistenzsysteme, Sounddesign), bei Banken (Financial Decision Making), Versicherungen (Risikobewertung), Medizintechnologie (Medical Decision Making, bildgebende Verfahren, Hörgeräteentwicklung), Sicherheitsmanagement, digitale Medien (Usability, Gestaltung von Benutzerschnittstellen, Visualisierung komplexer Information); verschiede gutachterliche Tätigkeiten als Gerichtssachverständige im Bereich des Familien- und Strafrechts, psychologische Tätigkeiten im Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs, der Polizei sowie forensischer Nachsorgeambulanzen, gutachterliche Fragen an klinische Neuropsycholog/-innen. Einen Überblick über die verschiedenen Berufsbilder bietet die Deutsche Gesellschaft für Psychologie.
Zurzeit befähigen alle Studiengänge Psychologie (M.Sc.) der JGU zur Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten. Ab Studienbeginn (Aufnahme des Psychologiestudiums im Bachelor ) 1.10.2020 führt ausschließlich dieser Weg zum Berufsziel Psychotherapeutin/Psychotherapeut mit Approbation:
Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie, 180 ECTS, polyvalent und
Master of Science (M.Sc.) in Psychologie, 120 ECTS, mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de