Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester |
Zulassungsbedingungen: | in jedem Fachsemester universitätsintern zulassungsbeschränkt |
Bewerbung: | über den Studierendenservice der JGU |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Unterrichtssprache: Deutsch Erforderlicher Sprachnachweis: DSH-2 |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 01.04. - 15.05. Sommersemester: 01.10. - 15.11. |
vorausgehende Bachelor: | |
Homepage: | |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Akkreditierung: | Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Der Masterstudiengang Psychologie – Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein wissenschaftlicher Studiengang, der aufbauend auf einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu einem weiteren berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse in den Fachgebieten der Psychologie zu vermitteln, und vermittelt zugleich die nach dem novellierten Psychotherapeutengesetz – PsychThG – vorgeschriebenen Inhalte für den zweiten Teil (Masterabschnitt) des Studiums, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten ist. Diese wird nach erfolgreicher psychotherapeutischer Prüfung als einer staatlichen Prüfung unter Aufsicht und Verantwortung des staatlichen Prüfungsamtes erteil (§ 10 PsychThG).
In jedem Semester stehen 25 Studienplätze zur Verfügung, es werden sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester Studierende aufgenommen.
Studienaufbau
Der Studiengang umfasst 120 ECTS.
Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule:
Modul | Thematik/Inhalt |
A | Vertiefung Forschungsmethodik & Statistik (9 ECTS) |
B | Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung (9 ECTS) |
C | Wissenschaftliche Vertiefung (8 ECTS) |
D | Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre (12 ECTS) |
E | Vertiefte Praxis der Psychotherapie (Berufsqualifizierende Tätigkeit II) (15 ECTS) |
F | Angewandte Psychotherapie, Dokumentation und Evaluation (8 ECTS) |
G
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Angewandte Praxis der Psychotherapie I (Berufsqualifizierende Tätigkeit III – 1) (15 ECTS) |
H | Forschungsorientiertes Praktikum II: Psychotherapieforschung (5 ECTS) |
I
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Angewandte Praxis der Psychotherapie II (Berufsqualifizierende Tätigkeit III – 2) (8 ECTS) |
J | Abschlussmodul (M. Sc. Arbeit, Kolloquium und Vorbereitung auf Parcoursprüfung) (31 ECTS) |
Zugangsvoraussetzungen
- Nachweis eines polyvalenten Bachelorabschlusses im Fach Psychologie an einer Hochschule in Deutschland oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet (gleichwertiger Studienabschluss im Sinne des PsychThG). Für den Studiengang, in dem der Abschluss erreicht wurde, muss die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG für den ersten Abschnitt (Bachelorabschnitt) des Approbationsstudiums zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten gegeben sein. Bei Vorliegen eines gleichwertigen Studienabschlusses muss die Einhaltung der Vorgaben gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG durch Bescheid der nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle gemäß § 9 Abs. 5 PsychThG nachgewiesen werden. Sind auf den vorzulegenden Nachweisen keine Leistungspunkte ausgewiesen, sind die erforderlichen Kenntnisse in einem mindestens vergleichbaren Umfang nachzuweisen.
- Bestehen eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests: In einem Eignungstest gemäß
§ 19 Abs. 2 HochSchG wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Psychologie – Klinische Psychologie und Psychotherapie erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten verfügt. Der Test hat 120 Minuten Dauer und verschiedene Themengebiete der Psychologie und ihre methodischen Grundlagen zum Inhalt. - Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Absolvieren von Studien- und Prüfungsleistungen in englischer Sprache, sofern in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist.
- Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist für die Einschreibung der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau (DSH-2) der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich. Der Nachweis kann bis zum Ende des ersten Semesters nach Einschreibung an der JGU erfolgen.
Auswahlverfahren
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt: Sofern mehr Bewerbungen eingehen als freie Studienplätze vorhanden sind, werden 80% der Studienplätze nach der Verfahrensnote und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben (gilt für das 1. Fachsemester). Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs.
Die Verfahrensnote berechnet sich wie folgt:
- mit Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote der Studien- und Prüfungsleistungen des Vorstudiums (mindestens 135 LP) gewichtet mit 34% plus
- fachspezifischer schriftlicher Studierfähigkeitstest, gewichtet mit 66%
- Testbewertung: für den Masterstudiengang Klinische Psychologie werden die Items Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie, Biologische Psychologie doppelt gewichtet
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Praktika
Allgemeine Informationen zu Praktika finden Sie im Portal des Career Service. Dieser unterstützt Sie außerdem bei der Berufsorientierung sowie beim Übergang vom Studium in den Beruf durch sein Beratungs- und Veranstaltungsangebot.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung und Anerkennungen im Fach, wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Berufsfelder
Der Studiengang qualifiziert die angehenden Psychotherapeut*innen in den fachlich-methodischen, sozialen und umsetzungsorientierten Kompetenzen zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen psychotherapeutischen Versorgung von Patient*innen, und berücksichtigt dabei aller Altersstufen und eine Verfahrensbreite. Das Studium befähigt insbesondere auch zu einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung, sowie der Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Verfahren, die in Breite und Tiefe in Theorie und Praxis vermittelt werden. Das Studium befähigt ebenfalls zu umfassender klinischer und therapieorientierter Diagnostik mit Indizierung entsprechender angemessener Behandlungsmaßnahmen sowie einer eigenständigen Bearbeitung gutachterlicher Fragestellungen zu Beeinträchtigungen mit ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit, leitet an zu Selbstreflexion eigener psychotherapeutischer Handlungen und Anpassung von Therapieprozessen und bezieht ebenfalls Maßnahmen der Qualitätsprüfung und Sicherung in der psychotherapeutischen Versorgung ein.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de