Rückerstattung von Semesterbeitrag und Studiengebühren

Sofern Sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben, veranlassen wir diese automatisch auf das Konto, von dem wir die Zahlung erhalten haben. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb von acht Wochen. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns die aktuellen Daten per E-Mail an studsek@uni-mainz.de mit.

In folgenden Fällen haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung:

  • Sie exmatrikulieren sich ordentlich zum Semesterende, haben den Semesterbeitrag für das Folgesemester jedoch bereits gezahlt
  • Sie exmatrikulieren sich mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 30.04. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester)
  • Sie wurden trotz gezahlter Beiträge nicht immatrikuliert bzw. rückgemeldet
  • Sie haben Beiträge doppelt bzw. zu viel gezahlt
  • Sie sind studiengebührenpflichtig und wurden beurlaubt. Der Anspruch auf Rückerstattung bezieht sich in diesem Fall nur auf die Studiengebühren
  • Sie verzichten noch vor Vorlesungsbeginn auf Ihren Studienplatz, nachdem Sie bereits immatrikuliert wurden

Wenn Sie ein Papierticket für das kommende Semester erhalten haben, reichen Sie dieses Ticket noch vor Ende der Frist bei uns ein, damit wir die Rückerstattung veranlassen können:

  • Sommersemester: 30.04.
  • Wintersemester: 31.10.

Reichen Sie das Papierticket per Post oder am Infodesk bei uns ein.

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist für immatrikulierte Studierende nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch beim AStA den Teil des Semesterbeitrags zurückerstatten lassen, der auf das Semesterticket entfällt. Genauere Infos finden Sie auf der Seite des AStA.