Sprachkurse und Sprachzertifikate im Ausland

Inhaltsverzeichnis

  1. Sprachkurse
  2. Sprachtests/-zeugnisse
Sprachkurse

Wenn Sie zur Vorbereitung des Auslandsaufenthalts einen Sprachkurs besuchen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • einen Sprachkurs im ISSK
  • ein Sprachkurs bei Anbietern wie z.B. den Volkshochschulen
  • ein Sprachkurs an einer ausländischen Hochschule - vgl. auch die Informationen des DAAD

Gerade wenn Sie sich für ein Land bewerben, in dem die Unterrichtssprache nicht die Landessprache ist (z.B. weil Ihr Fach an Ihrer Wunschhochschule auf Englisch unterrichtet wird), sollten Sie trotzdem die Landessprache soweit beherrschen, dass Sie in der Lage sind, einzukaufen, Essen zu bestellen oder z.B. Busfahrpläne zu lesen, damit Sie sich im Gastland entsprechend einleben können - dann ist ein vorbereitender Sprachkurs ebenfalls sinnvoll..

Stipendien für Sprachkurse bietet PROMOS (nicht für Englisch-Kurse!).

Achten Sie bei Sprachkursen im Ausland darauf,

  • wann der Sprachkurs angeboten wird (die Semesterferien der JGU sind manchmal nicht mit den Terminen im Gastland kompatibel)
  • ob der Sprachkurs für Ihr Niveau angeboten wird (suchen Sie einen Anfängerkurs oder bringen Sie schon Sprachkenntnisse mit?)
  • wie intensiv der Kurs ist, d.h. mit wieviel Unterrichtsstunden pro Woche er durchgeführt wird (Hinweis: Promos verlangen 25 Wochenstunden, damit der Kurs förderfähig ist)
  • ob der Kurs eine bestimmte Fachsprache lehrt, d.h. speziell auf z.B. Wirtschaftswissenschaften oder Jura fokussiert ist.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse auffrischen bzw. aktiv halten möchten, können Sie gerne am Sprachcafé des Studierendenwerks Mainz teilnehmen und dabei Muttersprachler*innen der jeweiligen Zielsprache kennenlernen (z.Zt. online).

Wenn Sie zur Vorbereitung des Auslandsaufenthalts Ihre Sprachkenntnisse nachweisen müssen, gilt:

Sprachtests/-zeugnisse

Für die Bewerbung um ein Stipendium bzw. die Zulassung an der Gasthochschule müssen Sie in der Regel ein Sprachzeugnis der Unterrichtssprache einreichen, um zu beweisen, dass Sie den Lehrveranstaltungen im Ausland folgen können. Das Zeugnis darf meistens zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein; Schulzeugnisse sind oft zu alt und nicht detailliert genug. Gegebenenfalls müssen Sie also für den Auslandsaufenthalt einen Sprachtest ablegen. Wichtig: Erkundigen Sie sich beim Stipendiengeber bzw. an Ihrer Wunschhochschule, welcher Typ Sprachzeugnis akzeptiert wird:

  • Wenn Sie ein Sprachzeugnis nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorlegen dürfen, dann können Sie den Test z.T. an der JGU ablegen (Infos von aussereuropa@international.uni-mainz.de). Einen Vordruck für das Zeugnis finden Sie hier.
  • Ein Sonderfall sind ERASMUS-Stipendiat/innen, die mit dem OLS ihre Sprachkenntnisse testen/nachweisen können, wenn die Unterrichts-/Arbeitssprache nicht ihre Muttersprache ist (Informationen dazu erhalten Sie mit den Stipendienunterlagen.).
  • Wenn Sie einen formalisierten Sprachtest wie TOEFL, IELTS oder DELF vorlegen müssen, finden Sie nähere Informationen hier bzw. rechts im Download-Bereich.