Das Wichtigste auf einen Blick: | |
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Abschluss: | |
Regelstudienzeit: | 6 Jahre, 3 Monate |
Studienbeginn: | Winter- und Sommersemester |
Zulassungsbedingungen: | im 1. Fachsemester bundesweit zulassungsbeschränkt und in allen höheren Fachsemestern universitätsintern zulassungsbeschränkt |
Bewerbung: | |
Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen: | Sie benötigen zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse. Nachweis von Deutschkenntnissen. Erforderliche Sprachprüfung: DSH-2 Sofern eine Feststellungsprüfung erforderlich ist, ist folgender Kurs des Studienkollegs für dieses Fach zu absolvieren: M-Kurs |
Einzureichende Unterlagen: | Bei einem Hochschulortwechsel reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Ist Ihre Zulassung auf den vorklinischen Bereich beschränkt, reichen Sie bitte bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester den Nachweis über den Teilstudienplatz ein. |
Bewerbungsfrist: | Wintersemester: 31.5. ("Altabiturienten"), andernfalls 15.7. Sommersemester: 15.1. |
Fachbereich: | |
Prüfungsordnung: | Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
Gegenstand
Die Medizin als Wissenschaft beschäftigt sich mit den Ursachen, der Heilung und der Vorbeugung von Krankheiten. Zu den zentralen Tätigkeiten eines Arztes gehören Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) von Leiden und Krankheiten, Vor- und Nachsorge sowie nicht zuletzt die Forschung.
In der Bundesrepublik Deutschland, so hat es der Gesetzgeber festgelegt, ist der Arztberuf, die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, genehmigungspflichtig. Die staatliche Genehmigung wird in Form der ärztlichen Approbation erteilt.
Studienaufbau
1. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung
- 1.-4. Semester
- Besuch von Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Praktika
- Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind u.a. eine Ausbildung in Erster Hilfe und ein Krankenpflegedienst von drei Monaten nachzuweisen.
- Ziel ist die Ausbildung in den medizinischen und naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern (medizinische Terminologie, Biologie, Physik, Chemie, Medizinische Psychologie, Anatomie, Physiologie und Biochemie) mit klinischen Bezügen.
2. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung
- 5.-10. Semester
- Vor Ort, in der Universitätsmedizin, lernen die Studierenden Methoden und Techniken, um Krankheiten im menschlichen Organismus erkennen zu können. In den einzelnen Abteilungen der Universitätskliniken erwerben sie spezielle Kenntnisse in der klinischen Medizin. Der Unterricht in den Querschnittsbereichen soll eine fachübergreifende Sicht des Krankheitsgeschehens vermitteln.
- Bei allen Pflichtveranstaltungen sind studienbegleitend benotete Leistungsnachweise zu den Unterrichtsveranstaltungen zu erbringen.
- Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist ein außeruniversitäres Praktikum in Krankenhaus und Arztpraxis (Famulatur) von vier Monaten nachzuweisen.
- Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Praktisches Jahr
- 11.-12. Semester
- Das letzte Jahr des klinischen Studienabschnitts wird als Praktisches Jahr in der Universitätsmedizin oder an Akademischen Lehrkrankenhäusern absolviert. Dieses umfasst einen Zeitraum von 48 Wochen und dient einer noch stärker praxisorientierten klinischen Ausbildung. Die Studierenden üben praktische Fähigkeiten in Innerer Medizin, Chirurgie und einem klinisch-praktischen Wahlfach.
- Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Weitere Informationen können dem Imagefilm der Medizin entnommen werden.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.
Fremdsprachenkenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse sind keine Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums der Medizin. Terminologiekurse gehören zum Studienablauf.
Information | Beratung | Orientierung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Sie können sich über dieses Fach im Rahmen des Schnuppertagsprogramms der Zentralen Studienberatung informieren.
Die Schnuppertage richten sich an einzelne Studieninteressierte, die überprüfen möchten, ob das entsprechende Studienfach den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie können an einem Vormittag ein Studienfach genau kennen lernen: durch den Besuch typischer Lehrveranstaltungen und durch Gespräche mit Lehrenden und Studierenden. Jede Schüler/innengruppe wird von einer studentischen Tutorin bzw. einem studentischen Tutor betreut.
Weitere Informationen, Termine und Online-Anmeldeformulare finden Sie hier.
Berufsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, als niedergelassene/r Arzt/Ärztin, bei der Bundeswehr als Sanitätsoffizier/in, in Unternehmen als Betriebsarzt/Betriebsärztin sowie in der Forschung und in der Verwaltung.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de