Zahnmedizin (Staatsexamen)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Das Wichtigste auf einen Blick:

Staatsexamen

Regelstudienzeit:

10 Semester und 6 Monate

Studienbeginn:

Winter- und Sommersemester

Zulassungsbedingungen:

im 1. Fachsemester bundesweit zulassungsbeschränkt und in allen höheren Fachsemestern universitätsintern zulassungsbeschränkt

Bewerbung:

> zum Bewerbungsverfahren (Ablauf und Bewerbungsportal)

Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen:

Sie benötigen zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse.

Nachweis von Deutschkenntnissen. Erforderliche Sprachprüfung: DSH-2

Sofern eine Feststellungsprüfung erforderlich ist, ist folgender Kurs des Studienkollegs für dieses Fach zu absolvieren:

M-Kurs

Einzureichende Unterlagen:

Bei einem Hochschulortwechsel reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Studierende mit Studienbeginn vor dem 01. Oktober 2021:

  • eine Unbedenklichkeitserklärung bei der Bewerbung
  • die Unbedenklichkeitsbestätigung der bisherigen Hochschule im Laufe des Semesters.
  • Ab dem 6. FS muss die zahnärztliche Vorprüfung (ZVP) vorliegen. Wenn Sie die ZVP bestanden haben, Ihnen die Bescheinigung darüber aber bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, bewerben Sie sich fristgemäß und reichen die Bescheinigung über die bestandene Prüfung nach, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, spätestens bis zur Einschreibung.

Studierende mit Studienbeginn ab dem 01. Oktober 2021:

  • eine Unbedenklichkeitserklärung bei der Bewerbung
  • die Unbedenklichkeitsbestätigung der bisherigen Hochschule im Laufe des Semesters.
  • Ab dem 5. FS muss der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Z1) vorliegen. Wenn Sie Z1 bestanden haben, Ihnen die Bescheinigung darüber aber bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, bewerben Sie sich fristgemäß und reichen die Bescheinigung über die bestandene Prüfung nach, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, spätestens bis zur Einschreibung.

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 31.5. ("Altabiturienten") andernfalls 15.7.

Sommersemester: 15.1.

Fachbereich:

Fachbereich 04 - Universitätsmedizin

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Gegenstand

In der Bundesrepublik Deutschland, so hat es der Gesetzgeber festgelegt, dürfen nur Zahnärzte/innen mit Zulassung (Approbation) Behandlungen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten durchführen.

Die Ausbildung zur Zahnärztin/zum Zahnarzt besteht aus einem Studium der Zahnheilkunde an einer Universität und umfasst die Bereiche Zahnerhaltungskunde (konservierende Zahnheilkunde), Zahnersatzkunde (Prothetik), zahnärztliche Chirurgie und Kieferorthopädie. Sie vermittelt aber nicht nur praktische Fertigkeiten, sondern auch soziale, ethische und menschliche Qualifikationen. Im Dialog mit ihren Patienten behandeln Zahnmediziner/innen heute nicht mehr nur Gesundheitsstörungen im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer. Ein wichtiger werdendes Arbeitsgebiet ist die Vorbeugung durch Aufklärung (Prophylaxe oder Prävention). Die Verhütung von Karies und Parodontose durch das ärztliche Gespräch mit dem Patienten hat in den letzten Jahren einen immer größeren Stellenwert erhalten.

Vor einem zahnmedizinischen Studium sollte sich jede/r selbst fragen, ob sie/er einige wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf mitbringt: handwerkliches Geschick, körperliche Belastbarkeit, gutes Sehvermögen, Geduld und vor allem die Fähigkeit, auf die Patienten einzugehen. Denn Zahnärzt/innen behandeln Menschen, nicht nur Zähne.

Studienaufbau

(gemäß neuer Approbationsordnung ab Wintersemester 2021/2022)

Die Universitätsmedizin Mainz bietet vor Studienbeginn einen naturwissenschaftlichen Vorkurs "NaWi-gation ins Studium" für alle Studienanfänger/innen an.

Das Studium der Zahnmedizin gliedert sich in drei Abschnitte, welche Vorlesungen, Praktika und Kurse umfassen und jeweils mit entsprechenden Prüfungen abschließen. In Kursen und Praktika wird der Lehrstoff gemeinsam besprochen und geübt, es gibt Demonstrationen und Vorführungen. Die Studierenden führen auch eigene Arbeiten und Versuche durch.

Vorklinischer Studienabschnitt (1. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung)

  • 1.-4. Semester
  • Besuch von Vorlesungen, Praktika und Kursen in den Bereichen:
    Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikroskopische und makroskopische Anatomie, Physiologie, zahnärztliche Propädeutik
  • In Kursen und Praktika wird der Lehrstoff gemeinsam besprochen und geübt, es gibt Demonstrationen und Vorführungen. Die Studierenden führen auch eigene Arbeiten und Versuche durch.

Präklinischer Studienabschnitt (2. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung)

  • 5.-6. Semester
  • Besuch von Vorlesungen, Praktika und Kursen in den Bereichen:
    Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahnerhaltung

Klinischer Studienabschnitt (3. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung)

  • 7.-10. Semester
  • Besuch von Vorlesungen, Praktika und Kursen in den Bereichen:
    Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahnärztliche Radiologie, Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention, Restauration)

Zudem absolvieren Studierende als Teil des Studiums

  • eine Ausbildung in erster Hilfe
  • einen Krankenpflegedienst von einem Monat
  • eine Famulatur von vier Wochen

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Fremdsprachenkenntnisse

Fremdsprachenkenntnisse sind keine Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums der Zahnmedizin. Kenntnisse der englischen Sprache sind empfehlenswert. Terminologiekurse werden im Fachbereich angeboten.

Information | Beratung | Orientierung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Die Studienbüros sind organisatorische Einheiten innerhalb der Fachbereiche, die für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern zuständig sind. Sie sind damit Ihre erste Anlaufstellen bei organisatorischen Fragen zur Stundenplangestaltung (Lehrveranstaltungsmanagement) oder zur Anmeldung für Prüfungen in den Bachelor-/Master-Studiengängen (Prüfungsmanagement).

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

Schnuppertage

Sie können sich über dieses Fach im Rahmen des Schnuppertagsprogramms der Zentralen Studienberatung informieren.

Die Schnuppertage richten sich an einzelne Studieninteressierte, die überprüfen möchten, ob das entsprechende Studienfach den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie können an einem Vormittag ein Studienfach genau kennen lernen: durch den Besuch typischer Lehrveranstaltungen und durch Gespräche mit Lehrenden und Studierenden. Jede Schüler/innengruppe wird von einer studentischen Tutorin bzw. einem studentischen Tutor betreut.

Weitere Informationen, Termine und Online-Anmeldeformulare finden Sie hier.

Berufsfelder

Der größte Teil der Zahnärzte/innen (etwa 90%) übt den Beruf als niedergelassene Zahnärztin/ niedergelassener Zahnarzt, das heißt in einer freien Praxis aus.

Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de