Ihre Studienbescheinigung
Nach der erfolgreichen Rückmeldung erhalten Sie einige Werktage nach Ende der Rückmeldefrist Ihre Studienbescheinigungen online in JOGU-StINe zum Download bereitgestellt ("Service" > "Meine Dokumente"). Die Semesterunterlagen beinhalten:
- Stammdatenblatt (Ihre gesammelten Stammdatenblätter dokumentieren den Studienverlauf)
- Studienbescheinigung mit Angabe des Studienfaches und der Fachsemester (zur Vorlage beim BAföG-Amt und anderen Stellen)
- Studienbescheinigung ohne Angabe des Studienfaches (einfacher Nachweis über den Studierendenstatus)
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Bitte laden Sie die Unterlagen herunter und speichern sie lokal ab, um auch nach dem Abschalten des Accounts etwa 6 Monate nach der Exmatrikulation noch Zugriff auf die Dokumente zu haben. |
Für immatrikulierte Studierende:
Seit dem Sommersemester 2016 werden die Semesterunterlagen in JOGU-StINe unter dem Punkt "Service" > "Persönliche Daten" zur Verfügung gestellt und können dort jederzeit abgerufen werden, solange Sie noch Zugriff auf Ihren Account haben (max. 6 Monate nach Exmatrikulation).
Für Semesterunterlagen vor dem Sommersemester 2016 wenden Sie sich per E-Mail an den Studierendenservice. Nutzen Sie für diese Anfragen Ihre studentische Mail-Adresse und geben Sie Ihren Namen, die Matrikelnummer und das Semester, für die Sie Unterlagen benötigen, an.
Die Unterlagen werden Ihnen dann in JOGU-StINe zur Verfügung gestellt. Über die Bereitstellung werden Sie per Mail an die studentische Mail-Adresse informiert.
Für ehemalige Studierende ohne JOGU-StINe-Zugriff:
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Das Ausstellen einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt 15€ für ein Semester plus weitere 4 € für jedes weitere Semester. Diese Gebühr können Sie entweder direkt vor Ort im Studierendenservice mit EC-Karte zahlen, oder vorab an folgendes Konto überweisen: Empfänger: StudSek Uni Mainz Diese Bankverbindung ist ausschließlich für Zweitschriftgebühren zu nutzen. Für die Rückmeldung nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Konto. |
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Die Zweitschrift kann im Studierendenservice am Infodesk persönlich beantragt werden. Die Bescheinigung wird dann direkt vor Ort ausgestellt. |
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Wenn Sie die Zweitschrift per Post oder E-Mail beantragen, reichen Sie bitte einen Zahlungsnachweis und eine Kopie Ihres Personalausweises ein. Die Bearbeitung nimmt ca. 3 Werktage in Anspruch. |
Ihren Studienverlauf weisen Sie über die in JOGU-StINe bereitgestellten Stammdatenblätter nach. Dies dient z. B. auch als Bescheinigung im Rahmen eines Hochschulwechsels.
Internationale Studierende, die eine Studienverlaufsbescheinigung/Studienzeitenbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigen, beantragen diese bitte formlos per E-Mail oder persönlich beim Studierendenservice. Bitte beachten Sie, dass wir keine Studienverlaufsbescheinigung für andere Zwecke ausstellen.
Wenn Sie nicht mehr an der JGU eingeschrieben sind und eine Bescheinigung über Ihre Studienzeiten für die gesetzlichen Rentenversicherungsträger benötigen, können Sie diese über unser Onlineformular beantragen.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen einen Scan oder eine Kopie Ihres Personalausweises, die Sie uns per E-Mail, per Fax (06131-39-25402) oder postalisch zukommen lassen können. Um die Zuordnung zu Ihrem Antrag zu erleichtern vermerken Sie bitte im Betreff/auf dem Dokument das Kürzel "DRV".
Ihr Semesterticket
Seit dem Sommersemester 2022 stellen wir Ihnen Ihr Semesterticket standardmäßig in digitaler Form zur Verfügung.
Das heißt, Sie erhalten als Studierende*r der JGU am Standort Mainz ein digitales Semesterticket. Das Ticket können Sie unkompliziert in der App "JGU Ausweise" aufrufen.
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Wenn Sie sich fristgerecht zurückgemeldet und Ihre Studienbescheinigung in Jogustine erhalten haben, ist Ihr Semester Ticket nun in der App "JGU Ausweise" verfügbar. Erfahren Sie mehr hierüber auf unserer Webseite zum digitalen Semesterticket. Sie haben ein Papierticket beantragt? Studierende, deren Semesterticket in den Postversand gegangen ist, werden per E-Mail an die studentische E-Mail-Adresse über den Versand informiert. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Erhalts der E-Mail Ihr Semesterticket noch nicht vorliegen haben, melden Sie sich bitte kurzfristig, spätestens aber bis zum 30.04./31.10. (4 Wochen nach Beginn des entsprechenden Semesters) von Ihrer studentischen E-Mailadresse beim Studierendenservice, damit Ihnen das Semesterticket erneut zugestellt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie eine kostenpflichtige Zweitschrift beantragen, wenn das Ticket nicht an den Studierendenservice zurückgeschickt wurde. In dringenden Fällen ist die Aushändigung bzw. Ausstellung der Zweitschrift auch persönlich am Infodesk im Studierendenservice möglich. |
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Das Ausstellen einer Zweitschrift des Semestertickets ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt 15€. Diese Gebühr können Sie entweder direkt vor Ort im Studierendenservice mit EC-Karte zahlen, oder vorab an folgendes Konto überweisen: Empfänger: StudS Uni Mainz Diese Bankverbindung ist ausschließlich für Zweitschriftgebühren zu nutzen. Für die Rückmeldung nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Konto. |
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Zwei Wege um die Zweitschrift zu erhalten:
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Rückfragen zum Semesterticket für Studierende am Fachbereich 06 (Standort Germersheim) beantwortet Ihnen das zuständige Studierendensekretariat. Informationen zum Semesterticket finden Sie auch auf den Seiten des AStA.