In Rheinland-Pfalz zahlen Sie für Ihr erstes Studium keine Studiengebühren, sondern nur den Semesterbeitrag. Wenn Sie nach Ihrem Bachelor einen darauf aufbauenden Masterstudiengang beginnen, zählt das immer noch als Erststudium.
Die Studiengebühren betragen 700 EUR und sind zuzüglich zum Semesterbeitrag zu zahlen.
Sie zahlen Studiengebühren für:
- ein Zweitstudium: Sie beginnen nach Ihrem Abschluss ein weiteres Studium auf dem gleichen Abschlussniveau
1. Beispiel: Sie haben ein abgeschlossenes Studium im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften. Anschließend entscheiden Sie sich, einen weiteren Bachelorstudiengang, Staatsexamensstudiengang oder Diplomstudiengang aufzunehmen.
2. Beispiel: Sie haben Ihr Studium z.B. im Staatsexamen Rechtswissenschaften abgeschlossen und möchten ein Bachelor aufnehmen
3. Beispiel: Sie haben Ihr Studium z.B. im Master Germanistik abgeschlossen und möchten einen weiteren Masterstudiengang aufnehmen. - ein Aufbaustudium: Sie haben einen Abschluss in einem Magister-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengang erworben und studieren anschließend in einem Master.
- ein Studium, wenn Sie 60 Jahre oder älter sind (ab dem Semester nach Vollendung des 60. Lebensjahr)
Auch bei einer Bewerbung mit internationalen Zeugnissen können Sie gebührenpflichtig werden. Ob Sie Studiengebühren zahlen müssen, wird vor der Einschreibung geprüft.
Wenn Sie sich mit internationalen Zeugnissen bewerben, teilen wir Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid mit, ob Sie gebührenpflichtig sind.
Bei der Bewerbung über Hochschulstart wird die Gebührenpflicht nicht geprüft. Wenn Sie über Hochschulstart an der JGU zugelassen werden, können Sie sich unter studsek@uni-mainz.de darüber informieren, ob Sie Gebühren zahlen müssen.
Studiengebühren im Doppelstudium
Wenn Sie in zwei oder mehreren Studiengängen eingeschrieben sind, studieren Sie in einem Doppelstudium. Sobald Sie einen der Studiengänge abschließen, kann eine Gebührenpflicht eintreten.
Das ist nicht der Fall, wenn sie das Doppelstudium spätestens zum 4. Fachsemester Ihres Erststudiums aufnehmen. Die Grenze des 4. Fachsemesters bezieht sich auf:
- Ihr Kernfach im Bachelor of Arts
- Ihre erste Fachwissenschaft im Bachelor of Science
Nehmen Sie das Doppelstudium nach dem 4. Semester Ihres Erststudiums auf, werden Sie in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht tritt im Semester nach dem Abschluss des Erststudiums ein.
Diese Regelung gilt nicht für ein Doppelstudium mit zwei oder mehr konsekutiven Masterstudiengängen. Alle Masterstudiengänge können bis zum Studienabschluss zu Ende studiert werden, ohne dass Studiengebühren fällig werden.
Ausnahmen von der Gebührenpflicht
In folgenden Fällen zahlen Sie keine Zweitstudiengebühren:
- falls das Zweitstudium für das angestrebte Berufsfeld berufsrechtlich vorgeschrieben ist:
Kieferchirurgie: Studium der Human- und Zahnmedizin
Patentrecht: Studium einer Naturwissenschaft und Rechtswissenschaften - Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Bei einem berufsrechtlich vorgeschriebenen Zweitstudium geben Sie den Grund bei der Bewerbung an. Haben Sie einen GdB von mindestens 50 stellen Sie einen formlosen Antrag an studsek@uni-mainz.de und senden uns einen Scan Ihres Schwerbehindertenausweises zu.
Weitere Informationen
Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich direkt per E-Mail an studsek@uni-mainz.de. Ihr Anliegen klären wir im Anschluss gerne per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.