Studienplatztausch – der Weg an Ihre Traum-Uni

Manchmal klappt es einfach nicht mit dem Studienplatz an Ihrer Wunschuniversität. Vielleicht verschieben sich nach einigen Semestern Ihre Prioritäten und Sie möchten die Universität wechseln. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist das nicht immer leicht. Ein Studienplatztausch kann eine Option sein.

Welche Ihrer bisherigen Studienleistungen anerkannt werden, erklärt Ihnen die zuständige Studienfachberatung.

Ihren Studienplatztausch können Sie nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge beantragen. Bei einem zulassungsfreien Studiengang ist für den Hochschulwechsel die Bewerbung ausreichend.

Alle hier aufgeführten Informationen beziehen sich auf das Verfahren an der JGU. Informieren Sie sich unbedingt über die Bedingungen an den anderen beteiligten Universitäten.

An der JGU ist der Studienplatztausch schon ab dem 1. Fachsemester möglich.

In einigen Fällen ist auch ein Ringtausch eine Möglichkeit zum Wechseln. Der Ringtausch beschreibt einen Studienplatztausch zwischen drei oder vier Studierenden.

Damit Ihr Tausch genehmigt werden kann, müssen bei Ihrem Ringtausch alle am Tausch beteiligten Personen in den Tauschgenehmigungen aufgeführt sein, die Sie der JGU vorlegen.

Damit wir Ihren Antrag auf Studienplatztausch bewilligen können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Studiengang ist an der JGU zulassungsbeschränkt
  • Sie haben eine*n Tauschpartner*in
  • Der*die Studierende, der*die an die JGU wechselt, möchte keine Beurlaubung beantragen
  • Sie und alle anderen Tauschpartner*innen sind an der ursprünglichen Universität eingeschrieben oder rückgemeldet
  • Sie und alle anderen Tauschpartner*innen sind im gleichen Fachsemester eingeschrieben. Ab dem 1. klinischen Semester zählen die klinischen Semester
  • zusätzlich beim Studienplatztausch mit ausländischen Zeugnissen: Anerkennungsurkunde der JGU oder anerkannten Kultusbehörden. In medizinischen Studiengängen ist die Anerkennungsurkunde nur für den vorklinischen Bereich erforderlich.

Alle beteiligten Hochschulen stimmen Ihrem Tauschantrag zu.

Ihr Antrag muss bis zum letzten Tag des Semesters eingehen.

Für einen Studienplatztausch zum

  • Sommersemester ist dies der 31.03. (auch 1. FS Medizin und Zahnmedizin)
  • Wintersemester ist dies der 30.09. (auch 1. FS Medizin und Zahnmedizin)

Der Antrag ist

  • für das Sommersemester ab dem 16.01 und
  • für das Wintersemester ab dem 16.07.

online verfügbar.

Für die Antragsstellung benötigen wir keine Unterlagen per Post.

Ihr Antrag auf Studienplatztausch muss von allen beteiligten Universitäten genehmigt werden. An welcher Universität Sie zuerst Ihren Antrag stellen, macht keinen Unterschied. Sie als am Tausch beteiligte Person, die an die JGU wechseln möchte, stellen einen elektronischen Antrag für den Studienplatz- oder Ringtausch. Dazu erstellen Sie einen Bewerbungsaccount in JOGU-StINe.

Anschließend finden Sie den Antrag unter Bewerbung/Registrierung. Wählen Sie in der Bewerbungssuche Im Studienangebot suchen und nachfolgend als Fach "Studienplatztausch" aus. Über Bewerben starten Sie Ihre Bewerbung.

Liegt uns Ihr elektronischer Antrag vor, beginnen wir mit der Prüfung. Fehlen Unterlagen für die Bewerbung oder haben wir Rückfragen an Sie, informieren wir Sie per E-Mail. Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen in diesem Fall so schnell wie möglich nach.

Anschließend entscheiden wir über Ihren Antrag. Die Entscheidung stellen wir Ihnen als Bescheid in JOGU-StINe unter Bewerbung/Registrierung > Dokumente > Meine Dokumente online.

In der Online-Bewerbung laden Sie folgende Unterlagen hoch:

Ihre eigenen Unterlagen:

  • vollständiger Lebenslauf bis zu dem Tag, an dem Sie Ihren Antrag stellen
  • Studienbescheinigung Ihrer bisherigen Universität
  • Scan Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
  • falls schon vorhanden: Genehmigung anderer Hochschulen

zusätzlich beim Studienplatztausch Medizin oder Zahnmedizin:

im  5. Fachsemester Medizin oder 6. Fachsemester Zahnmedizin ohne Physikum:

  • Nachweis über den Prüfungsanspruch an der JGU

Im klinischen Semester:

  • Upload Ihres Zwischen- oder Teilprüfungszeugnisses oder
  • vorläufiger Nachweis über das bestandene Physikum

zusätzlich beim Studienplatztausch mit ausländischen Zeugnissen:

  • Nachweis über die Deutschkenntnisse, die für Ihren Studiengang benötigt werden
  • im vorklinischen Bereich: Anerkennungsurkunde der JGU oder anerkannten Kultusbehörden


Unterlagen der Person, die an der JGU eingeschrieben ist:

  • Scan der Hochschulzugangsberechtigung


Unterlagen der anderen an einem Ringtausch beteiligten Studierenden:

  • Stammdatenblatt der bisherigen Hochschule oder/und
  • Studienbescheinigung der bisherigen Hochschule

Wenn Ihre Tauschpartner*innen ihre persönlichen Unterlagen lieber selbst einreichen möchten, schicken diese die entsprechenden Unterlagen per Mail an studsek@uni-mainz.de. Im Betreff ist die Antragsnummer der*des an die JGU Tauschenden anzugeben.

Sofern noch nicht geschehen, übermitteln Sie uns alle Genehmigungen der am Tausch beteiligten Hochschulen per E-Mail.

Informationen für die Person, die die JGU verlässt (im Falle eines Tauschs im ersten Fachsemester)

Sobald uns alle Genehmigungen vorliegen prüfen wir, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einschreibung erfüllen. Ist das der Fall, führen wir systemseitig keine Immatrikulation durch. Daher bekommen Sie auch keine Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigung von uns für die Hochschule, an die Sie wechseln. Stattdessen senden wir Ihnen für Ihre neue Hochschule eine E-Mail, in der wir das Vorgehen erklären. Wird von Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung gefordert, reichen Sie diese E-Mail an der neuen Hochschule ein.

Falls Sie zwischenzeitlich schon an der JGU immatrikuliert sind, stellen Sie einen Antrag auf Studienplatzverzicht und reichen an Ihrer neuen Hochschule den Nachweis ein, den wir Ihnen nach der Bearbeitung per E-Mail bereitstellen.

Informationen für die Person, die die JGU verlässt (im Falle eines Tauschs im höheren Fachsemester )

Sobald Ihnen der Zulassungsbescheid der Hochschule, an die Sie wechseln möchten, vorliegt, können Sie über JOGU-StINE die Exmatrikulation beantragen.

Informationen für die an die JGU wechselnde Person

Sobald uns alle Genehmigungen vorliegen, stellen wir Ihnen den Zulassungsbescheid online in JOGU-StINe zum Download bereit. Diesem können Sie die Annahmefrist, eine Zahlungsaufforderung sowie erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation entnehmen.

Liegen alle Unterlagen vor, schreiben wir Sie ein und Sie erhalten eine E-Mail mit weiteren Informationen. Nachdem Sie Ihren studentischen Account freigeschaltet haben, können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen downloaden.

Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall erreichen Sie uns unter studsek@uni-mainz.de oder vereinbaren einen Termin über unsere Hotline.