Als angehende Lehrkraft sind Freude am Unterrichten, ein gutes Gespür für den Umgang mit Schüler*innen sowie Verantwortungsbewusstsein wichtige Voraussetzungen für die vielfältige pädagogische Arbeit im späteren Berufsalltag. Als angehende*r Kunstlehrer*in sollten Sie außerdem eine Leidenschaft für Kunst im Allgemeinen besitzen und viele eigene Ideen mitbringen, die Sie mit Energie und Eigeninitiative verfolgen möchten. Sich mit der Kunst Anderer zu beschäftigen und regelmäßig Museen und andere kulturelle Einrichtungen zu besuchen, sollte Ihnen Freude bereiten.
Nachweis eines B.Ed.-Abschlusses Gymnasium in denselben Fächern an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (beglaubigte Kopie).
In begründeten Fällen können auch andere Abschlüsse für den Zugang zum Masterstudiengang anerkannt werden. Die Anerkennung kann an Bedingungen der besonderen Ausgestaltung des Masterstudiengangs gebunden werden. Bei fehlenden Schulpraktika können in begründeten Fällen auch andere nachgewiesene Leistungen als gleichwertig anerkannt werden.
Eignungsprüfung: Wurde eine Eignungsprüfung für das Fach Kunst an der JGU abgelegt und bestanden, ist keine erneute Eignungsprüfung notwendig. Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt. Bei Studienortwechsel muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Die Kunsthochschule Mainz widmet sich gerne Ihren Fragen und berät Sie zu Ihrer Mappe in Form einer individuellen Studienberatung. Mehr zur Eignungsprüfung erfahren
Das Fach Bildende Kunst ist nicht in Kombination mit Musik wählbar.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben hat, muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Diese müssen dem Niveau DSH-2 der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ entsprechen und bis zur Einschreibung an der JGU nachgewiesen werden.
Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Grundlage und damit maßgeblich für die Auswahl, Zulassung und Einschreibung ist der in § 2 der Prüfungsordnung formulierte Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen.
Bildende Kunst studieren Sie innerhalb des Studiengangs „Master of Education“ (Lehramt an Gymnasien). Der Studiengang umfasst immer zwei Fachwissenschaften sowie das Fach Bildungswissenschaften. Mehr erfahren
Studienverlauf
Im Verlauf Ihres Studiums besuchen Sie vertiefende Vorlesungen und Seminare der Kunstgeschichte, der Kunsttheorie und der Kunstdidaktik.
In den Ateliers und Werkstätten der Kunsthochschule verfeinern Sie Ihr eigenes künstlerisches Schaffen. Sie experimentieren frei mit Materialien und Medien und begeben sich auf die Suche nach eigenen künstlerischen Formulierungen. Nach und nach finden Sie so Ihren künstlerischen Schwerpunkt. Die praktische Arbeit findet in einer künstlerischen Klasse statt, wo Sie mit Studierenden verschiedener Fachsemester und auch mit Studierenden aus dem Diplomstudiengang Freie Bildende Kunst gemeinsam in den Ateliers der Kunsthochschule studieren. Außerdem besuchen Sie regelmäßig das Plenum, um entstehende Arbeiten gemeinschaftlich zu diskutieren. Sie vertiefen Ihr Wissen in Exkursionen und in Werkstattkursen.
Zum Abschluss Ihres Studiums erarbeiten Sie eine Masterarbeit, entweder in der künstlerischen Praxis, in der Kunsttheorie oder in der Kunstdidaktik. Hier haben Sie die Gelegenheit, sich vertiefend mit einer Fragestellung oder einem künstlerischen Anliegen auseinander zu setzen, dass Sie besonders interessiert. In dieser Phase werden Sie von Ihren BetreuerInnen begleitet.
Auslandsaufenthalte
Ein halbes oder ganzes Jahr lang im Ausland leben? Eine andere Sprache und Kultur kennenlernen? Eine andere Sichtweise auf das eigene Fach erhalten? Ein Auslandsaufenthalt bietet die perfekte Gelegenheit dazu und ist in jedem Studiengang möglich – entweder selbstorganisiert und individuell oder mit einem der beliebten Austauschprogramme. Verschiedene Kooperationen mit ausländischen Hochschulen machen es möglich.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium. Eine Übersicht über Kooperationshochschulen Ihres Faches finden Sie auf unserer Plattform zu Austauschmöglichkeiten.
Dieses Studienfach sieht keinen verpflichtenden Auslandsaufenthalt vor; die Möglichkeit dazu haben Sie natürlich trotzdem.
Praktika
Im Master of Education absolvieren Sie innerhalb der vorlesungsfreien Zeit (März – April bzw. August – Oktober) ein 15-tägiges Praktikum an einem Gymnasium. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. Diese praktischen Erfahrungen ergänzen Ihre theoretische Ausbildung, helfen Ihnen dabei, ihre pädagogische Arbeit mit Schüler*innen zu verfeinern, und dienen der Orientierung für Ihren weiteren Werdegang.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des „Zentrums für Lehrerbildung“ (ZfL) sowie auf den Seiten des Landes Rheinland-Pfalz zu Schulpraktika.
Wer sich für zusätzliche, freiwillige Praktika ‒ auch in anderen Berufsfeldern ‒ interessiert, findet weitere Informationen auf den Seiten des Career Service der JGU.
Mit dem Lehramtsabschluss sind Sie aber nicht ausschließlich auf das Lehramt und den Fachunterricht festgelegt. Sie können auch in verschiedenen außerschulischen Berufsfeldern tätig sein, in denen Ihre Kompetenz in der Auseinandersetzung mit ästhetischen Phänomenen der Gegenwart gefordert wird:
Absolvent*innen arbeiten typischerweise in folgenden Bereichen:
- freiberufliche künstlerische Tätigkeiten (von selbstständigen Atelierarbeiten bis zu Auftragsarbeiten)
- in Galerien und Kunstvereinen
- in der Museumspädagogik
- in der Erwachsenenbildung
- in der Kunsttherapie
- an Hochschulen und Akademien
Gut zu wissen: Nach Absolvieren des M.Ed. ist es möglich, mit dem „Meisterschülerstudium“ einen anerkannten postgraduierten Abschluss in der Bildenden Kunst zu erwerben.
Sie wissen noch nicht, wie es nach dem Abschluss für Sie weitergehen soll? Keine Sorge!
Ein Universitätsstudium stellt in der Regel keine Ausbildung für einen einzelnen Beruf dar, sondern qualifiziert Sie für viele verschiedene Berufsfelder – z.B. in der Wissenschaft, in einem typischen Beruf Ihres Studienfaches oder in einem der vielen weiteren akademischen Tätigkeitsbereiche.
Deshalb gehört auch die berufliche Orientierung zu den Aufgaben Ihres Studiums. Hierbei spielen berufspraktische Erfahrungen eine wichtige Rolle, die Sie z.B. durch Praktika, Werkstudierendenstellen, Nebenjobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten erlangen können.
Der Career Service der JGU steht Ihnen während des gesamten Prozesses mit Informationen, Beratung, Workshops und zahlreichen Events zur Seite – von der beruflichen Orientierung über die Arbeit an Ihrem Profil und Ihren Skills bis hin zur Suche nach dem Traumjob und der erfolgreichen Bewerbung.
Den Wunschstudiengang gefunden?
Ihr Traumstudium ist nur eine Onlinebewerbung entfernt!
Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.
Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl des passenden Masterstudiengangs, haben Fragen zum Bewerbungsverfahren, dem Auswahlverfahren oder können sich einfach nicht entscheiden?
Die Berater*innen der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen mit Rat & Tat zur Seite:
Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.
Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:
- Aufbau und Inhalt des Studiums
- Studienplanung
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
- Prüfungsverfahren
Studienfachberatung
Anerkennung von kunstwissenschaftlichen Studien- und Prüfungsleistungen nach absolvierter Eignungsprüfung
Ansprechpartnerin zu Fragen der Eignungsprüfung und zum Frühstudium
An das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) können Sie sich mit Fragen zu fächerübergreifenden Studien- und Prüfungsangelegenheiten sowie für das Ausstellen von Zeugnissen wenden.