- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Biologie oder eines gleichwertigen Studienabschlusses.
- Wird ein Bachelorabschluss in einem der Biologie verwandten naturwissenschaftlichen Fach nachgewiesen, so ist die Zulassung unter Auflagen möglich. Nachzuholende Studien- und Prüfungsleistungen sollten einen Umfang von 60 LP nicht überschreiten und sind innerhalb eines Studienjahres zu erbringen.
- Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache. (Ein Nachweis ist nicht erforderlich).
- Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
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Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.
Der Studiengang ist im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt: Sofern mehr Bewerbungen eingehen als freie Studienplätze vorhanden sind, werden 80% der Studienplätze nach der Note des vorausgehenden Hochschulabschlusses und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben.
In den höheren Fachsemester ist der Studiengang zulassungsfrei.
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Die Berater*innen der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen mit Rat & Tat zur Seite:
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Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:
- Aufbau und Inhalt des Studiums
- Studienplanung
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