• Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Biologie oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
  • Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen,die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies schließt das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache ein.
  • Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Biomedizin ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist. Zur diesbezüglichen Überprüfung ist eine entsprechende Erklärung vorzulegen.
  • Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Den Wunschstudiengang gefunden?
Ihr Traumstudium ist nur eine Onlinebewerbung entfernt!

Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.

Der Studiengang ist im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt: Sofern mehr Bewerbungen eingehen als freie Studienplätze vorhanden sind, werden 80% der Studienplätze nach der Note des vorausgehenden Hochschulabschlusses und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben.

In den höheren Fachsemester ist der Studiengang zulassungsfrei.

Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl des passenden Masterstudiengangs, haben Fragen zum Bewerbungsverfahren, dem Auswahlverfahren oder können sich einfach nicht entscheiden?

Die Berater*innen der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen mit Rat & Tat zur Seite:

Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.

Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:

  • Aufbau und Inhalt des Studiums
  • Studienplanung
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
  • Prüfungsverfahren

Sie suchen Informationen und Beratung durch Studierende Ihres (zukünftigen) Studienfaches?
Dann ist die Fachschaft/der Fachschaftsrat als Interessensvertretung der Studierenden Ihre richtige Anlaufstelle.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf!