Zunächst gelten ähnliche Voraussetzungen wie für ein Jurastudium: Sie sollten sich für den Umgang mit Texten, Sprache und Argumentationen interessieren sowie für gesellschaftliche, politische, soziale und wirtschaftliche Fragestellungen. Sie sollten Lust am Austausch von Argumenten und am sachlich konstruktiven Streit haben, aber auch in der Lage sein, Menschen mit Empathie und Einfühlungsvermögen zu begegnen. Strukturiertes Denken und Interesse an der Frage, was Gerechtigkeit ist und wie Sie selbst gerecht handeln können, sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen.
Das Studium eines deutsch-französischen Studiengangs setzt den Erwerb guter Sprachkenntnisse voraus. Für das Studium benötigen Sie daher Kenntnisse in Französisch auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens bzw. 5 Schuljahren. Fehlende Sprachkenntnisse können Sie in den drei Jahren Studium bis zum Auslandsjahr in den Kursen zum französischen Recht kontinuierlich verbessern. Zu Beginn des Studienjahres in Frankreich sollte das Niveau C1 erreicht sein. Neben der französischen Sprachkompetenz sind auch gute Kenntnisse in Englisch wichtig.
Für die Auslandspraktika und das Auslandsstudium ist zudem eine gute Fähigkeit zur Selbstorganisation wichtig. Weiterhin sollten Sie intellektuelle und interkulturelle Offenheit mitbringen sowie gute Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit zur Zusammenarbeit in der deutsch-französischen Gruppe.
Im deutschen Recht:
Sie lernen die Normen, ihre Anwendung und Auslegung auf den Gebieten des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts, des Strafrechts und des Europarechts kennen.
Im französischen Recht:
Parallel zum deutschen Recht lernen Sie ab dem ersten Semester auch Grundzüge des französischen Rechts mit Schwerpunkt auf dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht inkl. des Europarechts kennen. Sie werden mit der französischen Rechtsterminologie vertraut sowie der spezifischen französischen Rechtsmethodik. Dahinter verbergen sich spezielle Arbeitsformen wie die französische Form der Falllösung („cas pratique“), die systematische Erörterung eines juristischen Themas („dissertation“) und der Urteilskommentar („commentaire d’arrêt“). So werden sie auf das obligatorische Studienjahr in Frankreich vorbereitet, in dem sie einen französischen Masterabschluss erwerben. Dabei können Sie unter mehreren Vertiefungsmöglichkeiten im Zivilrecht und Öffentlichen Recht an unserer Partneruniversität Dijon wählen. Ein 4-wöchiges Praktikum im frankophonen Ausland rundet den Studiengang ab.
Studienverlauf
1. – 2. Jahr:
- Basisvorlesungen im deutschen Recht in den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
- Methodik der Fallbearbeitung
- Einführung in das französische Recht
- Französische Rechtsmethodik
- Infofahrt zu Partneruniversitäten
- Praktikum in Frankreich
3. Jahr:
- Spezielle vertiefende Vorlesungen in den drei Rechtsgebieten
- Übungen für Fortgeschrittene im Examensstudiengang mit Falllösungen größerer Komplexität
- Fachliche Vertiefung
- Kurs zum französischen Europarecht
- Intensivkurs zum französischen Internationalen Privatrecht vor dem Auslandsaufenthalt
- Rechtsvergleichendes Seminar
4. Jahr:
- Studium in Frankreich im Masterstudiengang zum internationalen Privatrecht
- Bachelorarbeit
Auslandsaufenthalte
Im Rahmen dieses Studienfachs ist ein verpflichtendes Auslandsstudium an der Université Bourgogne Europe (UBE) in Dijon vorgesehen.
Wichtig:
Das Studium in Frankreich kann nur zum WS begonnen werden. Absolviert wird das Auslandsjahr daher im 7. und 8. Semester. Bei Studienbeginn im SoSe kann das Auslandsjahr im 6. und 7. oder im 9. und 10. Semester absolviert werden.
Praktika
Im Rahmen dieses Studienfachs absolvieren Sie ein Pflichtpraktikum im frankophonen Ausland von 4 Wochen. In welchem Bereich Sie dieses absolvieren möchten, können Sie frei wählen: Rechtsprechung und Justiz, Rechtsberatung oder Verwaltung.
Auch freiwillige Praktika bieten eine gute Möglichkeit, ein Berufsfeld intensiv kennen zu lernen.
Im Praktikum erleben Sie, ob der berufliche Alltag zu Ihren Vorstellungen und Interessen passt. Sie können sich für ein Berufsfeld qualifizieren und wichtige fachliche und persönliche Kompetenzen für Ihren späteren Berufseinstieg erwerben. So gestalten Sie Ihren Berufsweg, aber auch Ihren weiteren Studienverlauf – insbesondere durch die Wahl von Schwerpunkten, die zu Ihren praktischen Erfahrungen passen.
Weitere Informationen sowie passende Praktikumsstellen finden Sie auf den Seiten des Career Service.
Auch wenn Recht in erster Linie national geprägt ist, werden im Zeitalter der Europäisierung und Globalisierung in der Berufspraxis Kenntnisse über andere Rechtssysteme immer wichtiger. Gerade in der Europäischen Union besteht eine starke Tendenz zur Harmonisierung und Vereinheitlichung bislang autonomer Rechtssysteme. Die Fähigkeit, über das eigene Rechtssystem hinauszusehen und mit unterschiedlichen Rechtsordnungen zu arbeiten, wird daher immer wichtiger.
Formal sind die Studierenden durch den Bachelorabschluss und den französischen Master schon zur Aufnahme einer Berufstätigkeit befähigt, allerdings sind die Chancen beschränkt bzw. nach Weiterqualifikation durch Erwerb der in beiden Systemen gängigen juristischen Abschlüsse (in Deutschland das Staatsexamen mit erster und zweiter juristischer Prüfung, in Frankreich ein M2-Studiengang) ungleich besser.
Daher entscheidet sich der weit überwiegende Teil der Studierenden für den Erwerb der ersten juristischen Prüfung durch ein paralleles Studium der Rechtswissenschaft.
Viele Studierende erwerben zudem den auf den Bachelorabschluss inhaltlich aufbauenden Master im Internationalen Privatrecht und Europäischen Einheitsrecht; er wird von der Universität Dijon als Master2-Abschluss anerkannt.
In Einzelfällen setzen Studierende ihre berufliche Laufbahn in Frankreich fort, üblicherweise mit einem Master2-Abschluss. Danach ist der direkte Berufseinstieg in der Wirtschaft möglich, während für die reglementierten juristischen Berufe in Frankreich speziellen Schulen existieren (z.B. Anwaltsschule) und für weitere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst in der Regel besondere Auswahlverfahren („Concours“) durchlaufen werden müssen.
Mit dem Abschluss in Deutschem und Französischem Recht stehen Ihnen zahlreiche Berufsfelder offen:
- nationale und internationale Organisationen und Unternehmen
- Wirtschafts- und Sozialverbände
- Politik
- Journalismus
- weitere freie Berufe (Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in)
Rein juristische Berufe (zweites Staatsexamen Jura vorausgesetzt):
- Richter*in
- Rechtsanwält*in
- Staatsanwält*in
- Notar*in
Das zweite Staatsexamen berechtigt Sie zudem zum Eintritt in den höheren Verwaltungsdienst.
Absolvent*innen eines Studiums der Rechtswissenschaft an der JGU arbeiten bspw. als:
- Rheinland-pfälzische Ministerpräsident*in
- Justitiar*in einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt
- Richter*in am Bundessozialgericht
- Referent*in bei der EU-Wettbewerbskommission
- Leiter*in des Ordnungsamts einer rheinland-pfälzischen Großstadt
- Fachanwält*in für Erbrecht
- Notar*in in einer hessischen Kleinstadt
- Professor*in für Öffentliches Recht an einer Universität
- Professor*in für Regulierungsrecht an einer Fachhochschule
- Staatsanwält*in in Bayern
- Mitarbeiter*in im wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags
- Berater*in bei einer Gewerkschaft
- Referatsleiter*in beim Hessischen Städtetag
Den Wunschstudiengang gefunden?
Ihr Traumstudium ist nur eine Onlinebewerbung entfernt!
Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.
Sie sind sich unsicher welches Fach zu Ihnen passt, wissen nicht, ob Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben oder können sich einfach nicht entscheiden?
Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung – Ihrer ersten Anlaufstelle bei allen studienbezogenen Fragen.
Die Studienberater*innen beraten Sie gerne persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zu folgenden Themen:
- Studienwahl & Fächerkombination
- Fachwechsel
- Studienzweifel & Entscheidungsberatung
- Bewerbungsstrategie
- Berufsorientierte Gestaltung Ihres Studiums
- Und vieles mehr …
Termine können Sie online oder über die Hotline vereinbaren.
Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.
Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:
- Aufbau und Inhalt des Studiums
- Studienplanung
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
- Prüfungsverfahren
Sie suchen Informationen und Beratung durch Studierende Ihres (zukünftigen) Studienfaches?
Dann ist Fachschaft/der Fachschaftsrat als Interessensvertretung der Studierenden Ihre richtige Anlaufstelle.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf!