Um auf Masterniveau studieren zu können, müssen bereits Erfahrungen, künstlerische Projekte und Vorhaben umgesetzt oder zumindest als ausgereifte Ideen vorhanden sein.

Das Studienfach Klangkunst richtet sich an Musiker*innen, Künstler*innen und andere Interessierte, die nach einem ersten Abschluss weitere künstlerische Kompetenzen auf dem Gebiet der Klangkunst-Komposition erwerben möchten.

Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Klangkunst-Komposition ist

  • der Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Musik oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht, oder
  • der Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Kunst oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht, oder
  • bei Vorliegen einer hohen künstlerischen Befähigung, festgestellt durch die Eignungsprüfung, ist auch die Zulassung von Bewerber*innen möglich, die einen anderen Studiengang abgeschlossen haben.

In einer Eignungsprüfung wird festgestellt, ob die Bewerber*innen über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten, insbesondere die künstlerische Eignung im gewählten vokalen bzw. instrumentalen Hauptfach und eine hinreichende Motivation für das Studium verfügen.

Der Zeitpunkt des Ablegens der Eignungsprüfung darf zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als ein Jahr vergangen sein. Gleiches gilt bei der Einschreibung in ein höheres Fachsemester.

Nähere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie in der Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik.

Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (beglaubigte Kopie).

Bei Studienbewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau B1-GER) zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse.

Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Grundlage und damit maßgeblich für die Auswahl, Zulassung und Einschreibung ist der in § 2 und ggf. im Anhang der jeweils gültigen Prüfungsordnung formulierte Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen.

Die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs finden Sie hier.

Studienverlauf

Der Masterstudiengang umfasst folgende Inhalte:

  • Einzelunterricht im Hauptfach Klangkunst-Komposition
  • Kolloquien in der Gruppe, Darstellung und Diskussion eigener Projekte
  • Realisierung von künstlerischen Projekten
  • Teilnahme an Ausstellungen oder Konzerten, Performances
  • Geschichte der Klangkunst und allgemein der intermedialen Künste
  • Diskussion der gesellschaftlichen Relevanz der Künste
  • Akustische und tontechnische Grundlagen und Kenntnisse
  • praktische Fertigkeiten im Kontext der Realisierung von klangkünstlerischen Arbeiten
  • Abschlussarbeit

Die Entwicklung Ihrer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit steht im Vordergrund. Dabei bearbeiten Sie von Beginn an eigene inhaltliche Themen. Im 3. und 4. Semester setzen Sie diese Gestaltungsmöglichkeiten dann konkret um.

Auslandsaufenthalte

Ein halbes oder ganzes Jahr lang im Ausland leben? Eine andere Sprache und Kultur kennenlernen? Eine andere Sichtweise auf das eigene Fach erhalten? Ein Auslandsaufenthalt bietet die perfekte Gelegenheit dazu und ist in jedem Studiengang möglich – entweder selbstorganisiert und individuell oder mit einem der beliebten Austauschprogramme. Verschiedene Kooperationen mit ausländischen Hochschulen machen es möglich.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium. Eine Übersicht über Kooperationshochschulen Ihres Faches finden Sie auf unserer Plattform zu Austauschmöglichkeiten.

Dieses Studienfach sieht keinen verpflichtenden Auslandsaufenthalt vor; die Möglichkeit dazu haben Sie natürlich trotzdem.

Praktika

Im Rahmen dieses Studienfachs ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Freiwillige Praktika bieten eine gute Möglichkeit, ein Berufsfeld intensiv kennen zu lernen.

Im Praktikum erleben Sie, ob der berufliche Alltag zu Ihren Vorstellungen und Interessen passt. Sie können sich für ein Berufsfeld qualifizieren und wichtige fachliche und persönliche Kompetenzen für Ihren späteren Berufseinstieg erwerben. So gestalten Sie Ihren Berufsweg, aber auch Ihren weiteren Studienverlauf – insbesondere durch die Wahl von Schwerpunkten, die zu Ihren praktischen Erfahrungen passen.

Weitere Informationen sowie passende Praktikumsstellen finden Sie auf den Seiten des Career Service.

Neben einer eigenständigen kompositorischen oder künstlerischen Tätigkeit finden Sie zukünftige Arbeitsfelder typischerweise in den Medien, im Radio oder in der neuen künstlerischen Klangraumgestaltung für Museen. Hier eine Übersicht möglicher Berufsfelder für Absolvent*innen des Masterstudiengangs:

  • Tätigkeit als selbständige*r freie Künstler*in
  • Mitarbeit bei Theatern, Festivals etc.
  • Projekte in der Lehre und Forschung
  • Tätigkeit an Musik- und Kunstschulen
  • Audiodesign
  • Intermediale Anwendungen
  • Hochschullehre

Sie wissen noch nicht, wie es nach dem Abschluss für Sie weitergehen soll? Keine Sorge!

Ein Universitätsstudium stellt in der Regel keine Ausbildung für einen einzelnen Beruf dar, sondern qualifiziert Sie für viele verschiedene Berufsfelder – z.B. in der Wissenschaft, in einem typischen Beruf Ihres Studienfaches oder in einem der vielen weiteren akademischen Tätigkeitsbereiche.

Deshalb gehört auch die berufliche Orientierung zu den Aufgaben Ihres Studiums. Hierbei spielen berufspraktische Erfahrungen eine wichtige Rolle, die Sie z.B. durch Praktika, Werkstudierendenstellen, Nebenjobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten erlangen können.

Der Career Service der JGU steht Ihnen während des gesamten Prozesses mit Informationen, Beratung, Workshops und zahlreichen Events zur Seite – von der beruflichen Orientierung über die Arbeit an Ihrem Profil und Ihren Skills bis hin zur Suche nach dem Traumjob und der erfolgreichen Bewerbung.

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Ihr Traumstudium ist nur eine Onlinebewerbung entfernt!

Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.

Sie sind sich unsicher welches Fach zu Ihnen passt, wissen nicht, ob Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben oder können sich einfach nicht entscheiden?

Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung – Ihrer ersten Anlaufstelle bei allen studienbezogenen Fragen.
Die Studienberater*innen beraten Sie gerne persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zu folgenden Themen:

  • Studienwahl & Fächerkombination
  • Fachwechsel
  • Studienzweifel & Entscheidungsberatung
  • Bewerbungsstrategie
  • Berufsorientierte Gestaltung Ihres Studiums
  • Und vieles mehr …

Termine können Sie online oder über die Hotline vereinbaren.

Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.

Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:

  • Aufbau und Inhalt des Studiums
  • Studienplanung
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
  • Prüfungsverfahren

Sie suchen Informationen und Beratung durch Studierende Ihres (zukünftigen) Studienfaches?
Dann ist die Fachschaft/der Fachschaftsrat als Interessensvertretung der Studierenden Ihre richtige Anlaufstelle.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf!