Der Masterstudiengang Kriminologie richtet sich an alle, die sich mit einer fächerübergreifenden Perspektive für den professionellen Umgang mit Kriminalität qualifizieren wollen. Neben fachlichen Qualifikationen sind auch soziale Kompetenzen einschließlich der Neugier für Biographien und der Fähigkeit zur Kommunikation auf Augenhöhe sowie ein Interesse an sozialen Verhaltensbedingungen von Bedeutung.

Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist u.a. der Nachweis über eine/n der drei folgenden Abschlüsse bzw. Prüfungen:

  • Bachelorabschluss im Fach Rechtswissenschaft (mit Schwerpunkt Strafrecht, Strafrechtspflege oder Kriminologie), Psychologie, Soziologie oder Medizin an einer Hochschule in Deutschland oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet ODER
  • Bestandene erste juristische Prüfung (mit Schwerpunkt Strafrecht, Strafrechtspflege oder Kriminologie) in Deutschland ODER
  • Bachelorabschluss in einem anderen geistes-, kultur- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang, soweit mindestens 60 Leistungspunkte in Modulen aus dem Bereich Strafrecht, Strafrechtspflege oder Kriminologie erworben worden sind.

Sind auf dem vorzulegenden Nachweis keine Leistungspunkte ausgewiesen, sind die erforderlichen Kenntnisse in einem mindestens vergleichbaren Umfang nachzuweisen.

Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (beglaubigte Kopie).

Wer die Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben hat, muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Diese müssen dem Niveau DSH-2 der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ entsprechen und bis zur Einschreibung an der JGU nachgewiesen werden.

Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Grundlage und damit maßgeblich für die Auswahl, Zulassung und Einschreibung ist der in § 2 und ggf. im Anhang der jeweils gültigen Prüfungsordnung formulierte Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen.

Prüfungsordnung des Masterstudiengangs

Studienverlauf

Im ersten Semester erlernen Sie die fachlichen Grundlagen, die für den Master „Kriminologie“ an der Schnittstelle zu Dogmatik und Empirie erforderlich sind. Ziel ist es, Ihre im grundständigen Studium erworbenen Kompetenzen passend zur Ausrichtung Ihres Masters zu erweitern. Hierzu gehören die Einführung in das Masterstudium, Veranstaltungen zu den kriminologischen Bezügen des Jugendstrafrechts und des Sanktionenrechts, die internationale Kriminologie sowie Einführungen in die Rechtspsychologie, die forensische Psychiatrie und die Rechtsmedizin. Außerdem absolvieren Sie Ihr erstes Praxisprojekt.

Im zweiten Semester erhalten Sie zur Festigung und Weiterentwicklung Ihrer Kompetenzen weitere rechtliche Kenntnisse und Einblicke in die Bezugswissenschaften. Veranstaltungen dazu haben die Forensische Kriminologie, Kriminologischen Bezüge der Strafprozessordnung und des Strafvollzugsrechts, Juristischen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit sowie die Rechtssoziologie zum Gegenstand. Zur Ergänzung besuchen Sie weitere praxisbezogene Veranstaltungen (Sachverständige im Strafverfahren, das Seminar Strafrecht interdisziplinär, empirisch-kriminologische Sozialforschung).

Darauf aufbauend schärfen Sie im dritten Semester Ihre kriminologischen Kompetenzen durch weitere praktische Bezüge und Schwerpunkte. Die Lehrangebote umfassen kontextrelevante Vertiefungen zur Statistik, ein kriminalprognostisches Praxisseminar, den direkten Austausch von Wissenschaft und Praxis (kriminologisches Forum), ein forensisch-kriminologisches Fallseminar sowie ein weiteres Praxisprojekt.

Im vierten Semester schließen Sie – begleitet durch ein Kolloquium – den Studiengang durch die Abschlussarbeit und eine mündliche Prüfung ab.

Auslandsaufenthalte

Ein halbes oder ganzes Jahr lang im Ausland leben? Eine andere Sprache und Kultur kennenlernen? Eine andere Sichtweise auf das eigene Fach erhalten? Ein Auslandsaufenthalt bietet die perfekte Gelegenheit dazu und ist in jedem Studiengang möglich – entweder selbstorganisiert und individuell oder mit einem der beliebten Austauschprogramme. Verschiedene Kooperationen mit ausländischen Hochschulen machen es möglich.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium. Eine Übersicht über Kooperationshochschulen Ihres Faches finden Sie auf unserer Plattform zu Austauschmöglichkeiten.

Dieses Studienfach sieht keinen verpflichtenden Auslandsaufenthalt vor; die Möglichkeit dazu haben Sie natürlich trotzdem.

Für einen Auslandsaufenthalt bietet sich grundsätzlich das dritte Fachsemester an.

Praxisprojekte und Praktika

Sie nehmen im Rahmen von zwei Modulen aktiv an laufenden Praxisprojekten teil, die in Kooperation mit externen Partner*innen wie der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Jugend- und Drogenberatung „Brücke“ sowie Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden. Diese Projekte sind fester Bestandteil des Studiums und ermöglichen den direkten Kontakt mit straffälligen Personen, um praktische Erfahrungen im Umgang mit künftigen Klient*innengruppen zu sammeln.

Im Rahmen dieses Studienfachs ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Freiwillige Praktika bieten eine gute Möglichkeit, ein Berufsfeld intensiv kennen zu lernen.

Im Praktikum erleben Sie, ob der berufliche Alltag zu Ihren Vorstellungen und Interessen passt. Sie können sich für ein Berufsfeld qualifizieren und wichtige fachliche und persönliche Kompetenzen für Ihren späteren Berufseinstieg erwerben. So gestalten Sie Ihren Berufsweg, aber auch Ihren weiteren Studienverlauf – insbesondere durch die Wahl von Schwerpunkten, die zu Ihren praktischen Erfahrungen passen.

Weitere Informationen sowie passende Praktikumsstellen finden Sie auf den Seiten des Career Service.

Als Absolvent*in der Kriminologie erwartet Sie ein breites Spektrum an beruflichen Möglichkeiten. Typische fachnahe Berufsfelder finden Sie in:

  • Bereichen der Kriminalprävention, zum Beispiel in der sozialen Arbeit oder in Polizeibehörden,
  • Tätigkeitsgebieten rund um Strafverfahren, beispielsweise im Strafvollzug, in der Jugendgerichtshilfe oder der Bewährungshilfe,
  • Verwaltungsbehörden, beispielsweise in Ministerien mit einer Verantwortlichkeit für die Fachaufsicht über die Justizvollzugseinrichtungen oder über die für die Kriminalprävention zuständigen Kommunalbehörden,
  • der Forschung, insbesondere bei kriminologischen Diensten der Bundesländer, Hochschulen und anderen kriminologische Instituten,
  • der forensischen Beratung und Begutachtung, bei Tätigkeiten als Gutachterin oder Berater*in für Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Strafvollzugsbehörden, insbesondere in der kriminalprognostischen Risikobewertung,
  • Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisationen, bei der Arbeit in Projekten zur Kriminalprävention, zum Betroffenenschutz, zur Resozialisierung oder zur Bekämpfung von Menschenhandel und organisierter Kriminalität,
  • Sicherheitsdiensten, durch die Analyse und Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus oder organisierter Kriminalität in Behörden wie dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern, dem Bundesnachrichtendienst, dem militärischen Abschirmdienst, den Verfassungsschutzämtern, Interpol oder Europol,
  • der Wirtschaft und Compliance, bei Tätigkeiten in Unternehmen oder Kanzleien zur Aufdeckung und Prävention von Wirtschaftsstraftaten oder Korruption,
  • Medien und (Fach-)Verlagen, bei der Recherche und Berichterstattung über kriminalpolitische Themen für Fachzeitschriften, Nachrichtenagenturen oder Fernsehdokumentationen,
  • der Kriminalpolitik und Gesetzgebung, bei der Mitarbeit in Parlamenten, politischen Stiftungen oder internationalen Organisationen zur Entwicklung von Strafrechtsreformen und Präventionsmaßnahmen,
  • Internationalen Organisationen und Institutionen, bei Tätigkeiten der UN, der EU oder des Internationalen Strafgerichtshofs im Bereich Kriminalitätsbekämpfung und Menschenrechte.

Sie wissen noch nicht, wie es nach dem Abschluss für Sie weitergehen soll? Keine Sorge!

Ein Universitätsstudium stellt in der Regel keine Ausbildung für einen einzelnen Beruf dar, sondern qualifiziert Sie für viele verschiedene Berufsfelder – z.B. in der Wissenschaft, in einem typischen Beruf Ihres Studienfaches oder in einem der vielen weiteren akademischen Tätigkeitsbereiche.

Deshalb gehört auch die berufliche Orientierung zu den Aufgaben Ihres Studiums. Hierbei spielen berufspraktische Erfahrungen eine wichtige Rolle, die Sie z.B. durch Praktika, Werkstudierendenstellen, Nebenjobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten erlangen können.

Der Career Service der JGU steht Ihnen während des gesamten Prozesses mit Informationen, Beratung, Workshops und zahlreichen Events zur Seite – von der beruflichen Orientierung über die Arbeit an Ihrem Profil und Ihren Skills bis hin zur Suche nach dem Traumjob und der erfolgreichen Bewerbung.

Den Wunschstudiengang gefunden?
Ihr Traumstudium ist nur eine Onlinebewerbung entfernt!

Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.

Sie sind sich unsicher welches Fach zu Ihnen passt, wissen nicht, ob Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben oder können sich einfach nicht entscheiden?

Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung – Ihrer ersten Anlaufstelle bei allen studienbezogenen Fragen.
Die Studienberater*innen beraten Sie gerne persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zu folgenden Themen:

  • Studienwahl & Fächerkombination
  • Fachwechsel
  • Studienzweifel & Entscheidungsberatung
  • Bewerbungsstrategie
  • Berufsorientierte Gestaltung Ihres Studiums
  • Und vieles mehr …

Termine können Sie online oder über die Hotline vereinbaren.

Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.

Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:

  • Aufbau und Inhalt des Studiums
  • Studienplanung
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
  • Prüfungsverfahren

Sie suchen Informationen und Beratung durch Studierende Ihres (zukünftigen) Studienfaches?
Dann ist die Fachschaft/der Fachschaftsrat als Interessensvertretung der Studierenden Ihre richtige Anlaufstelle.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf!