Je nach Schwerpunktsetzung müssen Sie nicht zwangsläufig über einen Bachelorabschluss in Linguistik verfügen. Auch wenn Sie eine oder mehrere Einzelphilologie(n) studieren, könnte der Masterstudiengang für Sie infrage kommen.

Wichtig ist v.a. ein generelles Interesse an der Funktionsweise von Sprache:

  • Was macht die menschliche Sprachfähigkeit aus?
  • Wie ist sie kognitiv motiviert?
  • Wie haben sich einzelne Sprachen innerhalb ihrer Familien und im typologischen Vergleich entwickelt?
  • Was sind geeignete theoretische Modelle zur Erfassung spezifischer linguistische Fragestellungen?

Zur Zulassung ist die Wahl eines Schwerpunktes bei der Einschreibung zum Studium erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach den fachspezifischen Schwerpunkten.

Schwerpunkt Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft:

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums an einer Hochschule mit einem Anteil im Bereich Linguistik von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.

Schwerpunkt English Linguistics:

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) an einer Hochschule mit einem Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Englische Sprache/Englische Sprachwissenschaft von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.

Es ist erforderlich, dass die Studierenden über sehr gute aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in englischer Sprache befähigen. Möglichkeiten des Sprachnachweises

Schwerpunkt Slavische Sprachwissenschaft:

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) an einer Hochschule oder einen gleichwertigen Abschluss voraus. Dabei muss ein Anteil von mindestens 36 Leistungspunkten im Bereich Linguistik oder im Bereich Slavische Sprachwissenschaft erbracht worden sein.

Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse in entweder zwei slavischen oder einer slavischen und einer baltischen Sprache verfügen, die mindestens dem Niveau B2 entsprechen. Möglichkeiten des Sprachnachweises

Schwerpunkt Sprachen Nordeuropas und des Baltikums

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss

  • eines Bachelorstudiums an einer Hochschule mit einem Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Skandinavistik, Baltistik oder Ostseefennistik bzw. Fenno-Ugristik von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) ODER
  • einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.

Es ist erforderlich, dass die Studierenden über grundlegende aktive und passive Sprachkenntnisse in mindestens einer nordischen (d.h. skandinavischen oder ostseefinnischen) oder baltischen Sprache verfügen, die mindestens dem Niveau A2 entspricht. Möglichkeiten des Sprachnachweises

Schwerpunkt Sprachwissenschaft des Deutschen

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) an einer Hochschule mit einem Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Sprachwissenschaft des Deutschen von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.

Außerdem: Nachweis der Teilnahme an einer einführenden Lehrveranstaltung zur Sprachgeschichte. Sofern der Nachweis bis zur Bewerbungsfrist nicht vorliegt, kann der Nachweis bis zum Ende des ersten Master-Fachsemesters nachgereicht werden. Das Deutsche Seminar stellt sicher, dass eine entsprechende Lehrveranstaltung im ersten Master-Fachsemester besucht werden kann.

Schwerpunkt Turkologie

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule oder einen gleichwertigen Abschluss voraus. Dabei muss mindestens einer der folgenden Fachbezüge nachgewiesen werden: Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Türkische Sprachwissenschaft/Türkische Philologie von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder im Falle eines Studiengangs ohne Leistungspunkte gleichwertiger Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.

Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse des Türkeitürkischen oder einer anderen Türksprache verfügen, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Möglichkeiten des Sprachnachweises

Schwerpunkt Romanische Sprachwissenschaft

Erster Hochschulabschluss: Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums (inkl. B.Ed) an einer Hochschule mit einem Anteil im Bereich Linguistik oder im Bereich Romanische Sprachwissenschaft oder Romanische Linguistik und von mindestens 36 Leistungspunkten (LP) oder einen gleichwertigen Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen voraus.

Es ist erforderlich, dass die Studierenden über gute aktive und passive Sprachkenntnisse in einer Romanischen Sprache verfügen, die mindestens dem Niveau B2 entsprechen. Möglichkeiten des Sprachnachweises

Wer die Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben hat, muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Diese müssen dem Niveau DSH-2 der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ entsprechen und bis zur Einschreibung an der JGU nachgewiesen werden.

Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (beglaubigte Kopie).

Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Grundlage und damit maßgeblich für die Auswahl, Zulassung und Einschreibung ist der in § 2 und ggf. im Anhang der jeweils gültigen Prüfungsordnung formulierte Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen.

Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

Studienverlauf

Gleich zu Beginn des Studiums wählen Sie aus den folgenden Optionen Ihren Schwerpunkt, der Sie bis zur Masterarbeit begleiten wird (ein einmaliger Wechsel des Schwerpunkts ist möglich):

  • Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft
  • English Linguistics
  • Slavische Sprachwissenschaft
  • Sprachen Nordeuropas und des Baltikums
  • Sprachwissenschaft des Deutschen
  • Turkologie
  • Romanische Sprachwissenschaft

Weitere übergreifende Inhalte des Studiengangs umfassen:

  • Theorien zur Grammatik
  • Empirische Verfahren, Neurolinguistik
  • Zugänge zu Sprachwandel in seiner kognitiven und soziolinguistischen Motivierung–Grammatikalisierung und Soziolinguistik/Variationslinguistik
  • Information zur sprachlichen Vielfalt weltweit (Sprachtypologie)

Weitere Informationen über den Studienverlauf finden Sie im Modulhandbuch des Masterstudiengangs.

Auslandsaufenthalte

Ein halbes oder ganzes Jahr lang im Ausland leben? Eine andere Sprache und Kultur kennenlernen? Eine andere Sichtweise auf das eigene Fach erhalten? Ein Auslandsaufenthalt bietet die perfekte Gelegenheit dazu und ist in jedem Studiengang möglich – entweder selbstorganisiert und individuell oder mit einem der beliebten Austauschprogramme. Verschiedene Kooperationen mit ausländischen Hochschulen machen es möglich.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium. Eine Übersicht über Kooperationshochschulen Ihres Faches finden Sie auf unserer Plattform zu Austauschmöglichkeiten.

Praktika

Im Rahmen dieses Studienfachs ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Freiwillige Praktika bieten eine gute Möglichkeit, ein Berufsfeld intensiv kennen zu lernen.

Im Praktikum erleben Sie, ob der berufliche Alltag zu Ihren Vorstellungen und Interessen passt. Sie können sich für ein Berufsfeld qualifizieren und wichtige fachliche und persönliche Kompetenzen für Ihren späteren Berufseinstieg erwerben. So gestalten Sie Ihren Berufsweg, aber auch Ihren weiteren Studienverlauf – insbesondere durch die Wahl von Schwerpunkten, die zu Ihren praktischen Erfahrungen passen.

Weitere Informationen sowie passende Praktikumsstellen finden Sie auf den Seiten des Career Service.

Wenn es um ein tiefgreifendes Verständnis von Sprache und ihrer Wirkung geht, sind häufig Linguist*innen gefragt. Absolvent*innen des Studiengangs sind daher in verschiedenen Branchen geschätzte Arbeiternehmer*innen:

  • Projekte im Kontext von Sprache und Digitalisierung
  • Sprachtherapie (nach Zusatzausbildung)
  • Bildungs- und Forschungssektor
  • Volkshochschulen, Sprachschulen
  • Verlage
  • Werbeagenturen

Sie werden im Rahmen des Studiums außerdem bestens auf eine wissenschaftliche Karriere in der linguistischen Forschung vorbereitet.

Sie wissen noch nicht, wie es nach dem Abschluss für Sie weitergehen soll? Keine Sorge!

Ein Universitätsstudium stellt in der Regel keine Ausbildung für einen einzelnen Beruf dar, sondern qualifiziert Sie für viele verschiedene Berufsfelder – z.B. in der Wissenschaft, in einem typischen Beruf Ihres Studienfaches oder in einem der vielen weiteren akademischen Tätigkeitsbereiche.

Deshalb gehört auch die berufliche Orientierung zu den Aufgaben Ihres Studiums. Hierbei spielen berufspraktische Erfahrungen eine wichtige Rolle, die Sie z.B. durch Praktika, Werkstudierendenstellen, Nebenjobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten erlangen können.

Der Career Service der JGU steht Ihnen während des gesamten Prozesses mit Informationen, Beratung, Workshops und zahlreichen Events zur Seite – von der beruflichen Orientierung über die Arbeit an Ihrem Profil und Ihren Skills bis hin zur Suche nach dem Traumjob und der erfolgreichen Bewerbung.

Den Wunschstudiengang gefunden?
Ihr Traumstudium ist nur eine Onlinebewerbung entfernt!

Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.

Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl des passenden Masterstudiengangs, haben Fragen zum Bewerbungsverfahren, dem Auswahlverfahren oder können sich einfach nicht entscheiden?

Die Berater*innen der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen mit Rat & Tat zur Seite:

Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.

Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:

  • Aufbau und Inhalt des Studiums
  • Studienplanung
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
  • Prüfungsverfahren

Sie suchen Informationen und Beratung durch Studierende Ihres (zukünftigen) Studienfaches?
Dann ist die Fachschaft/der Fachschaftsrat als Interessensvertretung der Studierenden Ihre richtige Anlaufstelle.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf!