Als angehende Lehrkraft sind Freude am Unterrichten, ein gutes Gespür für den Umgang mit Schüler*innen sowie Verantwortungsbewusstsein wichtige Voraussetzungen für die vielfältige pädagogische Arbeit im späteren Berufsalltag. Nicht fehlen dürfen natürlich auch die Leidenschaft für Musik im Allgemeinen und die Motivation, Kindern und Jugendlichen Musik zu auf vielfältige Weise zu vermitteln.
Nachweis eines B.Ed.-Abschlusses Gymnasium in denselben Fächern an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Wenn Ihnen das Zeugnis über den Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber im Bachelorstudium mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (beglaubigte Kopie).
In begründeten Fällen können auch andere Abschlüsse für den Zugang zum Masterstudiengang anerkannt werden. Die Anerkennung kann an Bedingungen der besonderen Ausgestaltung des Masterstudiengangs gebunden werden. Bei fehlenden Schulpraktika können in begründeten Fällen auch andere nachgewiesene Leistungen als gleichwertig anerkannt werden.
Das Fach Musik ist nicht in Kombination mit Bildende Kunst wählbar.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben hat, muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Diese müssen dem Niveau DSH-2 der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ entsprechen und bis zur Einschreibung an der JGU nachgewiesen werden.
Wichtig zu wissen: Rechtsverbindliche Grundlage und damit maßgeblich für die Auswahl, Zulassung und Einschreibung ist der in § 2 und ggf. im Anhang der jeweils gültigen Prüfungsordnung formulierte Wortlaut der Zugangsvoraussetzungen.
Die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs finden Sie hier.
Musik studieren Sie innerhalb des Studiengangs „Master of Education“ (Lehramt an Gymnasien). Der Studiengang umfasst immer zwei Fachwissenschaften sowie das Fach Bildungswissenschaften. Mehr erfahren
Studienverlauf
Im Verlauf Ihres Studiums besuchen Sie Vorlesungen und Seminare in den Fächern Musikwissenschaft (inkl. Populäre Musik und Jazz), Musiktheorie und Musikdidaktik. Weitere Fächer können im Wahlpflichtbereich angewählt werden, z.B. Musikethnologie oder Klangkunst. Ihr Studium besteht aus drei Schwerpunkten:
- Künstlerische Praxis für die Schule
- Ensemblepraxis und Musiktheorie
- Musikwissenschaft und Musikdidaktik im Dialog
Wahlpflichtmodule
Auch eine individuelle Spezialisierung ist durch einen Wahlpflichtbereich möglich. Sie wählen zwei aus den folgenden sechs Wahlpflichtmodulen:
- Musikwissenschaft
- Musiktheorie und Komposition
- Populäre Musik und digitale Medien
- Musik und andere Künste
- Musikpädagogik
- Künstlerisch-pädagogische Projektarbeit
Zum Abschluss Ihres Studiums verfassen Sie eine Masterarbeit in Musiktheorie, Musikpädagogik oder Musikwissenschaft. Ihre Fragen können Sie in einem fakultativen Kolloquium diskutieren.
Gut zu wissen: Die Masterarbeit ist in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit anzufertigen. Bei einer Fächerkombination mit dem Fach Musik muss die Masterarbeit in Musik angefertigt werden. Bei der Themenvergabe können fachdidaktische Aspekte und Bezüge zu den anderen Fächern berücksichtigt werden.
Auslandsaufenthalte
Ein halbes oder ganzes Jahr lang im Ausland leben? Eine andere Sprache und Kultur kennenlernen? Eine andere Sichtweise auf das eigene Fach erhalten? Ein Auslandsaufenthalt bietet die perfekte Gelegenheit dazu und ist in jedem Studiengang möglich – entweder selbstorganisiert und individuell oder mit einem der beliebten Austauschprogramme. Verschiedene Kooperationen mit ausländischen Hochschulen machen es möglich.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium. Eine Übersicht über Kooperationshochschulen Ihres Faches finden Sie auf unserer Plattform zu Austauschmöglichkeiten.
Dieses Studienfach sieht keinen verpflichtenden Auslandsaufenthalt vor; die Möglichkeit dazu haben Sie natürlich trotzdem.
Praktika
Im Master of Education absolvieren Sie innerhalb der vorlesungsfreien Zeit (März – April bzw. August – Oktober) ein 15-tägiges Praktikum an einem Gymnasium. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. Diese praktischen Erfahrungen ergänzen Ihre theoretische Ausbildung, helfen Ihnen dabei, ihre pädagogische Arbeit mit Schüler*innen zu verfeinern, und dienen der Orientierung für Ihren weiteren Werdegang.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des „Zentrums für Lehrerbildung“ (ZfL) sowie auf den Seiten des Landes Rheinland-Pfalz zu Schulpraktika.
Wer sich für zusätzliche, freiwillige Praktika ‒ auch in anderen Berufsfeldern ‒ interessiert, findet weitere Informationen auf den Seiten des Career Service der JGU.
Der Lehramtsstudiengang bereitet Sie auf die Tätigkeit als Lehrkraft an Gymnasien im gesamten Bundesgebiet vor und ist zugleich Voraussetzung dafür. Sie erwerben nicht nur umfassende Kenntnisse über das Schulfach, sondern lernen auch, wie Sie dieses Wissen Ihren künftigen Schüler*innen mit Spaß und Kreativität vermitteln und sie für das Fach begeistern können.
Um später als Lehrer*in an Gymnasien tätig zu sein, müssen Sie im Anschluss an den Master of Education den Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolvieren. Die erste, universitäre Phase Ihrer Ausbildung zur Lehrkraft endet mit der Anerkennung Ihres B.Ed.- und M.Ed.-Abschlusses als Erste Staatsprüfung. Die zweite Phase, der Vorbereitungsdienst (Referendariat), dauert in Rheinland-Pfalz i.d.R. 18 Monate und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Mit dem Lehramtsabschluss sind Sie aber nicht auf das Lehramt festgelegt! Sie können auch in verschiedenen außerschulischen Berufsfeldern tätig sein.
Aufgrund des vielseitigen künstlerischen Unterrichts im Schulmusikstudium erwerben bzw. entwickeln Sie Ihre künstlerischen Fähigkeiten weiter, mit denen Sie sich auch als Berufsmusiker*in etablieren und sich selbstständig machen können. Weitere typische Berufe sind beispielsweise die Tätigkeit als Chor- oder Ensembleleiter*in, als Lektor*in in Musikverlagen oder als Hochschuldozent*in.
Tipp: Sie können den Beruf als Lehrkraft mit einem anderen Berufszweig kombinieren, beispielsweise neben einer Lehrtätigkeit an einer Schule auch freischaffenden Tätigkeiten nachzugehen.
Sie wissen noch nicht, wie es nach dem Abschluss für Sie weitergehen soll? Keine Sorge!
Ein Universitätsstudium stellt in der Regel keine Ausbildung für einen einzelnen Beruf dar, sondern qualifiziert Sie für viele verschiedene Berufsfelder – z.B. in der Wissenschaft, in einem typischen Beruf Ihres Studienfaches oder in einem der vielen weiteren akademischen Tätigkeitsbereiche.
Deshalb gehört auch die berufliche Orientierung zu den Aufgaben Ihres Studiums. Hierbei spielen berufspraktische Erfahrungen eine wichtige Rolle, die Sie z.B. durch Praktika, Werkstudierendenstellen, Nebenjobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten erlangen können.
Der Career Service der JGU steht Ihnen während des gesamten Prozesses mit Informationen, Beratung, Workshops und zahlreichen Events zur Seite – von der beruflichen Orientierung über die Arbeit an Ihrem Profil und Ihren Skills bis hin zur Suche nach dem Traumjob und der erfolgreichen Bewerbung.
Den Wunschstudiengang gefunden?
Ihr Traumstudium ist nur eine Onlinebewerbung entfernt!
Wir zeigen, wie Sie sich auf einen Studienplatz an der JGU bewerben und was es dabei zu Voraussetzungen, Zulassungen und Bewerbungsfristen zu beachten gibt.
Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl des passenden Masterstudiengangs, haben Fragen zum Bewerbungsverfahren, dem Auswahlverfahren oder können sich einfach nicht entscheiden?
Die Berater*innen der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen mit Rat & Tat zur Seite:
Sie haben fachspezifische Fragen zu einem Studiengang? Dann kontaktieren Sie gerne die zuständigen Studienfachberater*innen.
Bei folgenden Anliegen sind die Studienfachberater*innen Ihre richtigen Ansprechpersonen:
- Aufbau und Inhalt des Studiums
- Studienplanung
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
- Prüfungsverfahren
An das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) können Sie sich mit Fragen zu fächerübergreifenden Studien- und Prüfungsangelegenheiten sowie für das Ausstellen von Zeugnissen wenden.
Sie suchen Informationen und Beratung durch Studierende Ihres (zukünftigen) Studienfaches?
Dann ist Fachschaft/der Fachschaftsrat als Interessensvertretung der Studierenden Ihre richtige Anlaufstelle.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf!