- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Biologie, Biochemie, molekulare Biologie, Biomedizin, molekulare Medizin, Biophysik und Bioinformatik oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich nicht wesentlich unterscheidet.
- Wird ein Bachelorabschluss in einem der Biologie verwandten naturwissenschaftlichen Fach nachgewiesen, so ist die Zulassung unter Auflagen möglich. Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs entscheidet anhand der vorliegenden Leistungsnachweise über Art und Umfang der nachzuholenden Studien- und / oder Prüfungsleistungen. Nachzuholende Studien- und Prüfungsleistungen sollten einen Umfang von 60 LP nicht überschreiten und sind innerhalb eines Studienjahres zu erbringen.
- Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache.
- Für deutsche Bewerberinnen und Bewerber gelten folgende Regelungen für die Sprachkenntnisse:
Abitur-Note (Grundkurs mit „ausreichend“ bestanden (5 Punkte) oder besser) oder ein Sprachzertifikat mit dem Niveau B2 für jene die kein Englisch im Abitur nachweisen können. - Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber gelten folgende Regelungen für die Sprachkenntnisse:
Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. - Auf den Nachweis von Deutschkenntnissen wird verzichtet.
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