Welche Stellen dürfen ausländische Zeugnisse übersetzen?
Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution, durch einen vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher. Wenn Sie z.B. an Ihrer Heimathochschule ein Zeugnis erworben haben, kann dies an der Heimathochschule übersetzt oder gleich mehrsprachig ausgestellt werden.
Englisch- oder französischsprachige Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden.
Privatpersonen oder Sie selbst dürfen keine Übersetzungen anfertigen. Das Original der Übersetzung sollten Sie zu Ihren Zeugnisunterlagen nehmen – die Universität Mainz benötigt eine amtlich beglaubigte Kopie.