Wenn Sie eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation nachweisen können, können Sie eine unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung beantragen.
Sie sind demnach zum Studium aller Fachrichtungen an einer rheinland-pfälzischen Universität (oder Hochschule) berechtigt.
Folgende Voraussetzung muss erfüllt werden:
eine abgeschlossene Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation
Eine meisteräquivalente Fortbildung muss auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen und als Voraussetzung eine abgeschlossene (staatlich anerkannte) Berufsausbildung
erfordern.
Bitte führen Sie ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung.
Hier werden Sie über die Bedingungen und das Verfahren informiert und können allgemeine Fragen zum Studium klären.
Zusätzlich steht Ihnen auch die Studienfachberatung für fachspezifische Fragen zur Verfügung (für die Studienfächer am FB 06 erfolgt die Beratung durch das Studierendensekretariat in Germersheim).
Falls Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über die Hotline, um das Gespräch telefonisch zu führen.
Die Zentrale Studienberatung bietet alle zwei Wochen mittwochs um 18 Uhr einen Infoabend für Personen an, die eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder eine Meister– oder meisteräquivalente Qualifikation erwerben möchten/erworben haben und Medizin oder Zahnmedizin studieren möchten.
Hier werden die für die Beantragung der Hochschulzugangsberechtigung notwendigen Schritte vorgestellt und das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin erklärt. Außerdem werden alle Ihre Fragen zu diesem Weg ins Studium beantwortet.
In den Studienfächern Medizin und Zahnmedizin gibt es spezielle Unterstützungs- und Informationsangebote für Studierende ohne Abitur.
Dazu gehören studienvorbereitende Kurse in den Fächern Biologie, Chemie und Physik sowie semesterbegleitende Tutorien. Ausführliche Informationen dazu stehen auf den Seiten des Ressorts Forschung & Lehre der Universitätsmedizin zur Verfügung.
Im Rahmen der digitalen Vortragsreihe zur Studienorientierung: Jetzt Geht's Ums Studium findet jedes Semester ein Vortrag zu den Studieninhalten und zum Bewerbungsverfahren für Medizin und Zahnmedizin statt.
Folgende berufliche Fortbildungsabschlüsse sind über die Landesverordnung bereits als meisteräquivalent anerkannt (d.h. hier ist der Nachweis einer bestimmten Anzahl von Unterrichtsstunden nicht erforderlich):
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- Fachwirt/in der verschiedenen Fachrichtungen
- Fachkauffrau/mann der versch. Fachrichtungen
- (Geprüfte/r) Bilanzbuchhalter/in
- (Geprüfte/r) Betriebswirt/in
- (Geprüfte/r) technische/r Betriebswirt/in
- (Geprüfte/r) strategische IT-Professionals
- (Geprüfte/r) operative IT-Professionals
- (Geprüfte/r) Berufspädagog/in
- (Geprüfte/r) Aus- und Weiterbildungspädagog/in
- (Geprüfte/r) Handelsassistent/in
- (Geprüfte/r) Abwassermeister/in
- Betriebswirt/in im Handwerk
- Kaufmännische/r Betriebsassisten/in
- Steuerfachassistent/in
- staatlich geprüfte/r Betriebsfachwirt/in
- Meister/in der städtischen Hauswirtschaft
- Geprüfte/r Fachhauswirtschafter/in
- Technische/r Betriebswirt/in
- Fachweiterbildung im Bereich der Gesundheitsfachberufe (z.B. Intensivpflege, Operationsdienst, Anästhesie, psychiatrische Krankenpflege, Innere Medizin, Geriatrie, Onkologie, Endoskopie, Stationsleitung, Pflegedienstleitung oder Lehrer/in für Gesundheitsfachberufe)
- Betriebswirt/in (VWA) ggf. mit Schwerpunktfach
- Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) ggf. mit Schwerpunktfach
- Informatik-Betriebswirt/in (VWA) ggf. mit Schwerpunktfach
- Personen, die die Zweite Prüfung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) absolviert haben
- AOK-Betriebswirt/in
Laut "Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen" weisen Sie ebenfalls einen meisteräquivalenten Abschluss nach, wenn Sie über einen Abschluss einer Fachschule (entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 i.d.F. vom 03. März 2010) verfügen.
Hierzu gehören Fachschulen aus folgenden Fachbereichen mit den jeweiligen Berufsbezeichnungen:
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- Fachbereich Agrarwirtschaft:
Berufsbezeichnungen: Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/in, Staatlich geprüfter Wirtschafter/in - Fachbereich Gestaltung:
Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfter Gestalter/in - Fachbereich Technik:
Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfter Techniker/in - Fachbereich Wirtschaft:
Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfter Betriebswirt/in, staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter/in - Fachbereich Sozialwesen:
Berufsbezeichnung: Staatlich anerkannter Erzieher/in, staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/in, staatlich anerkannter Heilpädagoge/in
- Fachbereich Agrarwirtschaft:
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Eine vollständige Auflistung der Fachbereiche und der entsprechenden Berufsbezeichnungen finden Sie in der Rahmenvereinbarung über Fachschulen.
Die unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht Ihnen das Studium ohne Fächereinschränkung. Ein Studienfachwechsel ist daher grundsätzlich möglich.
Ob der Wechsel an die Universität eines anderen Bundeslandes möglich ist, erfragen Sie bitte direkt bei der jeweiligen Hochschule.