Unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Erfüllen der Voraussetzungen

Eine unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung können Sie beantragen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

(Diese berechtigt nur für ein Studium an der JGU.
Um eine unmittelbare (allgemeine)
Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an einer rheinland-pfälzischen Hochschule zu erwerben, ist Bedingung b. nicht nötig.):

a. eine mindestens mit dem Gesamtnotendurchschnitt 2,5 abgeschlossene berufliche Ausbildung

Falls Sie ein Zeugnis der Berufsausbildungsabschlussprüfung sowie ein Abschlusszeugnis der Berufsschule haben, wird i.d.R. der Gesamtnotendurchschnitt aus beiden Zeugnissen errechnet.


b. die berufliche Ausbildung muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die
für ein Studium des gewählten Studiengangs förderlich sind

In Zweifelsfällen wird dies i.d.R. von den zuständigen Studienfachberater/innen geprüft.

Die fachgebundene Studienberechtigung ist für alle Fächer – auch die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie – möglich.
Ausgenommen sind lediglich Studiengänge, die mit einer kirchlichen Prüfung abschließen.

Im Studiengang Bachelor of Education/Lehramt muss die inhaltliche Verwandtschaft zu mindestens einer der beiden Fachwissenschaften bestehen, während im Studiengang Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang die inhaltliche Verwandtschaft zum Kernfach vorhanden sein muss.
Die Wahl eines Studienganges nur aus Gründen der persönlichen Neigung ist nicht vorgesehen.

Im Ausland erworbene berufliche Ausbildungen, die in Deutschland anerkannt sind, berechtigen ebenfalls zum Studium, sofern auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hierbei gilt es aber einige Besonderheiten zu beachten: Bevor ein Antrag für die Hochschulzugangsberechtigung an der JGU gestellt werden kann, muss der Studieninteressierte zunächst die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung mit dem deutschen „Referenzberuf“ feststellen lassen.
Die zuständigen Ansprechpartner kann man unter www.anerkennung-in-deutschland.de nachschlagen, in diesem Portal finden sich auch eine ganze Reihe weiterer nützlicher Informationen zum Anerkennungsverfahren.

Da die anerkennende Stelle lediglich die Gleichwertigkeit prüft, aber keine Note berechnet, muss VOR der Antragstellung auf Erteilung der Hochschulzugangsberechtigung die Note der Berufsausbildung festgestellt werden.
Hierzu stellen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise, für deren Bearbeitung Sie in der Regel 6 Wochen (nach Zahlungseingang) einplanen müssen. Im Online-Formular wählen Sie das Feld „Notenberechnung ... eines anerkannten Berufsabschlusses“ aus.

Dieses Dokument mit der berechneten Note benötigen Sie dann für den Antrag auf Hochschulzugangsberechtigung (siehe unten). Bitte beachten Sie: Die Note muss mindestens 2,5 oder besser betragen, damit Sie die Voraussetzungen für die Beantragung einer Hochschulzugangsberechtigung erfüllen!

Bitte führen Sie Beratungsgespräche bei der Zentralen Studienberatung und zusätzlich bei der entsprechenden Studienfachberatung.

Bei der Zentralen Studienberatung werden Sie über die Bedingungen und das Verfahren informiert
und können allgemeine Fragen zum Studium klären.
Falls Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über die Hotline, um das Gespräch telefonisch zu führen.

Die Studienfachberatung steht für fachspezifische Fragen zur Verfügung (für die Studienfächer am FB 06 erfolgt die Beratung durch das Studierendensekretariat in Germersheim).

Die Einzelheiten regelt die "Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen".

Die Zentrale Studienberatung bietet alle zwei Wochen mittwochs um 18 Uhr einen Infoabend für Personen an, die eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder eine Meister- oder meisteräquivalente Qualifikation erwerben möchten/erworben haben und Medizin oder Zahnmedizin studieren möchten.

Hier werden die für die Beantragung der Hochschulzugangsberechtigung notwendigen Schritte vorgestellt und das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin erklärt. Außerdem werden alle Ihre Fragen zu diesem Weg ins Studium beantwortet.

In den Studienfächern Medizin und Zahnmedizin gibt es spezielle Unterstützungs- und Informationsangebote für Studierende ohne Abitur.

Dazu gehören studienvorbereitende Kurse in den Fächern Biologie, Chemie und Physik sowie semesterbegleitende Tutorien. Ausführliche Informationen dazu stehen auf den Seiten des Ressorts Forschung & Lehre der Universitätsmedizin zur Verfügung.

Im Rahmen der digitalen Vortragsreihe zur Studienorientierung: Jetzt Geht's Ums Studium findet jedes Semester ein Vortrag zu den Studieninhalten und zum Bewerbungsverfahren für Medizin und Zahnmedizin statt.

Da die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nur für das Studium innerhalb eines engen Fächerspektrums gilt, ist ein Fachwechsel in der Regel nicht möglich.
Ob der Wechsel an die Universität eines anderen Bundeslandes möglich ist, erfragen Sie bitte direkt bei der jeweiligen Hochschule.