Ihre Anträge und Bewerbungen stellen Sie an der JGU online. Trotzdem brauchen wir in vielen Fällen Unterlagen und Nachweise von Ihnen. Wie diese Unterlagen aussehen sollen und was Sie dabei beachten sollen, erklären wir Ihnen hier.
Bringen Sie Ihre Unterlagen in Form
Zeugnisse und andere offizielle Unterlagen brauchen wir in amtlich beglaubigter Kopie. Das bedeutet, dass die Kopie Ihrer Unterlagen von einer öffentlichen Stelle geprüft werden muss.
Welche Unterlagen wir von Ihnen in amtlich beglaubigter Kopie brauchen, teilen wir Ihnen in Ihren Anträgen und Bescheiden mit.
- Gemeindeverwaltungen
- Landkreise
- Ortsbürgermeister:innen
- Ortsvorsteher:innen
- Stadtverwaltungen (Rathaus)
- Kreisverwaltungen
- Gerichte
- Notar:innen
Schulen, Hochschulen und Studienkollegs dürfen nur Zeugnisse beglaubigen, die sie selbst ausgestellt haben.
Beglaubigungen von diesen Stellen akzeptieren wir nicht:
- Wohlfahrtsverbände
- kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter)
- Dolmetscher:innen
- Krankenkassen
- Banken
- Sparkassen
- Vereine
Für eine amtliche Beglaubigung außerhalb von Deutschland wenden Sie sich an:
- die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
- die Behörden und Notare, die in Ihrem Land zur amtlichen Beglaubigung befugt sind
Amtlich beglaubigt sind Ihre Kopien, wenn sie ein amtliches Dienstsiegel tragen. Sie dürfen dieses amtlichen Beglaubigungen nicht nochmal kopieren. Kopieren Sie Ihr gestempeltes Dokument, ist das keine amtliche Beglaubigung mehr.
Wenn nicht auf allen Seiten Ihr Name steht, muss er von der Person ergänzt werden, die Ihre Dokumente beglaubigt.
Hat Ihr Dokument mehrere Seiten, werden diese mit einer Schnur oder durch ein Siegel verbunden. Lösen Sie die Seiten auf keinen Fall voneinander. Die Beglaubigung gilt sonst nicht mehr.
Die gleiche Sprache sprechen
Wir können Ihre Unterlagen in diesen Sprachen annehmen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Für alle anderen Sprachen brauchen wir zusätzlich Übersetzungen. Ihre Übersetzung bekommen Sie unter anderem von
- einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer
- der ausstellenden Schule oder Hochschule
Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt vorliegen. Achten Sie dabei darauf, dass Dolmetscher:innen nur die Übersetzung beglaubigen. Das Original müssen Sie getrennt amtlich beglaubigen lassen.
Mit der beglaubigten Übersetzung Ihres Zeugnisses brauchen wir auch eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses in der Originalsprache.
Nachweise für Ihren Antrag auf Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland (z.B. Abitur) haben, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung beantragen.
>> Beruflich Qualifizierte
>> Bewerber*innen mit internationalen Zeugnissen
Für diese Anträge brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises (Kopie/Scan)
- Abgangs- und Abschlusszeugnisse der von Ihnen bisher besuchten Schulen auf Deutsch, Englisch oder Französisch in amtlich beglaubigter Kopie
Zusätzlich für Ihren Antrag auf Anerkennung internationaler Zeugnisse:
- Abschlusszeugnisse Ihrer bisherigen Hochschulen (Verleihungsurkunde, Fächer- und Notenübersicht) in amtlich beglaubigter Kopie. Sprache: Deutsch, Englisch oder Französisch.
Falls in Ihrem Heimatland eine Hochschulaufnahmeprüfung benötigt wird, um an einer Hochschule zu studieren:
- Zeugnis Ihrer Hochschulaufnahmeprüfung in amtlich beglaubigter Kopie.
- Prüfen Sie unbedingt, ob für Ihr Heimatland besondere Voraussetzungen gelten.
Zusätzlich für Ihren Antrag auf Berufliche Qualifikation:
- vollständiger Lebenslauf bis zu dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen
- Zeugnisse über Ihre Berufsausbildung in amtlich beglaubigter Kopie
- frankierter und an Sie adressierter Rückumschlag
Wenn Sie einen Antrag auf unmittelbare allgemeine Hochschulzugangsberechtigung stellen:
- Nachweis Ihrer Meisterprüfung mit Nachweis über den Stundenumfang der Weiterbildung
Falls Sie Ihren Antrag als beruflich qualifizierte Person stellen und Ihre Ausbildung nicht in einem deutschsprachigen Land absolviert haben und keine deutsche Staatsangehörigkeit haben:
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch
Zu ihrem Sprachnachweis berät Sie das Internationale Studien- und Sprachenkolleg.
Die Unterlagen für Ihre Bewerbung
In vielen Fällen brauchen wir für Ihre Bewerbung keine Unterlagen. Wenn wir doch Unterlagen von Ihnen brauchen, informieren wir Sie. Sie finden diese Information im Bewerbungsportal. Klicken Sie einfach in der Bewerbungsübersicht auf Drucken und laden Sie das PDF-Dokument herunter.
Ihre Bewerbung auf einen Bachelor oder ein Staatsexamen ist in der Regel papierlos. Nachdem Sie zugelassen wurden, benötigen Sie diese Unterlagen:
- tabellarischer Lebenslauf (bis zum Zeitpunkt der Zulassung)
- amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- einfache Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments und gegebenenfalls Nachweis über die zweite Staatsangehörigkeit
- Aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse „zur Vorlage bei der Hochschule“ oder Befreiungsbescheinigung bei privat versicherten Personen
Wenn Sie in der Bewerbung Ihren Dienst angegeben haben:
- amtlich beglaubigte Kopie der Wehr- oder Zivildienstbescheingiung, Bescheinigung über Freiwilliges Soziales Jahr, oder ähnliches.
Bei einer Bewerbung auf die Fächer Sport oder Kunst:
- einfache Kopie des Eignungsprüfungszeugnisses
Falls Sie schon an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben:
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
- amtlich beglaubigte Kopie Ihres Studienabschlusses
Wenn Sie Ihren bisherigen Studiengang fortführen:
- aktuelle Studienbescheinigung
Wenn Sie in Ihrem beantragten Studiengang schon eine Zwischenprüfung abgelegt haben:
- amtlich beglaubigtes Zwischenprüfungszeugnis
Wenn Sie in einen ähnlichen Studiengang wechseln:
- Fachsemestereinstufung
- bei einem Hochschulwechsel in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin: Unbedenklichkeitserklärung
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben:
- Anerkennungsurkunde
- Nachweis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung oder entsprechende Befreiung des ISSK
Manchmal brauchen wir noch zusätzliche Unterlagen, um Ihre Bewerbung zu bearbeiten. Dann informieren wir Sie in Ihrem Antrag, Ihrer Bewerbung oder per E-Mail.
Welche zusätzlichen Voraussetzungen für Ihren Studiengang gelten, lesen Sie im Studiensteckbrief nach.
Unterlagen für Ihre Masterbewerbung
Ihr Wunschstudiengang nimmt am vereinfachten Wechselverfahren teil:
Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen drucken Sie Ihren Antrag auf Umschreibung aus. Diesen reichen Sie unterschrieben bei uns im Studierendenservice ein. Sobald Ihre Semesterbeitrag da ist und die notwendigen Leistungspunkte bestätigt wurden, schreiben wir Sie automatisch um.
Bei zulassungsbeschränken Masterstudiengängen bewerben Sie sich papierlos. Nach der Zulassung brauchen wir nur Ihre unterschriebene Annameerklärung.
Ihr Wunschstudiengang nimmt nicht am vereinfachten Wechselverfahren teil:
Nachdem Sie Ihre Bewerbung online abgeschickt haben, drucken Sie den Antrag auf Zulassung aus. Mit dem unterschriebenen Antrag reichen Sie ein:
- Zeugnis und Abschluss-Urkunde Ihres Hochschulzugangs einschließlich Übersicht Ihrer erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ODER
- Leistungsübersicht, aus der mindestens 135 Leistungspunkte und die Durchschnittsnote hervorgehen
Nach der Zulassung benötigen wir von Ihnen nur die unterschriebene Annahmeerklärung.
Nachdem Sie Ihre Bewerbung online abgeschickt haben, drucken Sie den Antrag auf Zulassung aus. Mit dem unterschriebenen Antrag reichen Sie ein:
- Zeugnis und Abschluss-Urkunde Ihres Hochschulzugangs einschließlich Übersicht Ihrer erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ODER
- Leistungsübersicht, aus der mindestens 135 Leistungspunkte und die Durchschnittsnote hervorgehen
Falls Sie aktuell immatrikuliert sind, brauchen wir zusätzlich:
- Aktuelle Semesterbescheinigung
Nachdem Sie zugelassen wurden, reichen Sie zusätzlich diese Unterlagen ein:
- Tabellarischer Lebenslauf bis zum Zeitpunkt der Zulassung
- Amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
- Einfache Kopie Ihres Ausweisdokuments und ggf. Nachweis über Ihre zweite Staatsangehörigkeit
Wenn Sie aktuell eingeschrieben sind:
- Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule
- wenn Sie eine Zweithörerschaft an der JGU beantragen: Studienbescheinigung des kommenden Semesters
- wenn Sie schon in einem ähnlichen Studiengang studiert haben: Fachsemestereinstufung
Wenn Sie sich mit internationalen Zeugnissen bewerben:
- Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung zum Hochschulzugang oder Befreiung des ISSK
Falls wir weitere Unterlagen benötigen, um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können, informieren wir Sie in Ihrem Antrag, Ihren Bescheiden oder per E-Mail.
Welche zusätzlichen Voraussetzungen für Ihren Studiengang gelten, lesen Sie im Studiensteckbrief nach.
So kommen Ihre Unterlagen zu uns
Ihre Unterlagen können Sie uns auf unterschiedlichen Wegen einreichen:
- Upload in Ihrem Antrag/Ihrer Bewerbung
- per E-Mail an studsek@uni-mainz.de
- per Post an:
JGU Mainz
Studierendenservice
55099 Mainz - oder während der persönlichen Einschreibung
Welche Unterlagen Sie auf welchem Weg einreichen, teilen wir Ihnen in Ihrem Antrag, in Ihrem Bescheid oder per E-Mail mit.
Achten Sie unbedingt darauf, dass alle Unterlagen vollständig in der gegebenen Frist eingehen. Ihr Antrag oder Ihre Bewerbung können sonst nicht bearbeitet werden.