Sie sollten sich möglichst früh darüber informieren, welche Versicherungen (z.B. Kranken-, Unfall-, oder Privathaftpflichtversicherung) Sie an der Zielhochschule nachweisen müssen und welche weiteren Versicherungen für Ihr Gastland empfohlen werden.
Der Nachweis über eine ausreichende Auslandskrankenversicherung ist oft Bedingung für die Zulassung zum Studium an einer ausländischen Hochschule, für die Visumserteilung oder auch für die Auszahlung eines Stipendiums.
In jedem Fall sollten Sie hinreichend versichert sein, und studentische Versicherungen im Ausland decken oft nicht das gleiche Leistungsspektrum ab wie Ihre Versicherung im Heimatland.
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und im europäischen Ausland studieren möchten, können Sie u.U. Ihre Krankenversicherung "mitnehmen". Allerdings decken diese Versicherungen oft nur die Notfallversorgung ab, nicht aber z.B. längere Krankenhausaufenthalte oder Krankentransporte ins Heimatland. Dies gilt meist auch für vorhersehbare Behandlungen und chronische Erkrankungen. Erkundigen Sie sich noch vor der Abreise nach dem Leistungsangebot Ihrer gesetzlichen Versicherung im Ausland und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab. Lassen Sie sich auch eine englischsprachige Bestätigung der Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung ausstellen, um diese ggf. an der Gasthochschule nachweisen zu können.
Wenn Sie im außereuropäischen Ausland studieren möchten, gelten die gesetzlichen Krankenversicherungen aus Deutschland nicht. Erkundigen Sie sich bei Anbietern von Privatversicherungen, aber auch bei Reisebüros und Verkehrsclubs nach geeigneten Auslandskrankenversicherungen, die Sie für die Gesamtdauer (!) Ihres Auslandsaufenthalts absichern (siehe unten). Hier lohnt sich ein Preis-Leistungs-Vergleich. Bei Ihrer hiesigen Versicherung können Sie sich außerdem erkundigen, zu welchen Bedingungen Sie Ihre deutsche Versicherung ggf. kündigen bzw. ruhen lassen können.
Wichtig:
Reiseversicherungen für kleines Geld (in der Regel weniger als 20 € pro Jahr) gelten zwar ein Kalenderjahr lang, gelten aber pro Auslandsaufenthalt nur für die ersten 45 Tage, sind also für ein Auslandsstudium oder –praktikum kein ausreichender Versicherungsschutz!
Evtl. bietet Ihnen die Partneruniversität eine studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an. Auch hier gilt es, das Leistungsspektrum zu prüfen, ob nicht eine deutsche Versicherung preisgünstiger ist – oder (falls die Versicherung der Gastunuiversität eine Pflichtversicherung ist) ob eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nicht besseren Schutz bietet.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über deren Leistungen und Konditionen, und sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz! Die Behandlungskosten im Ausland sind oft nicht im Vorfeld abschätzbar.