Sicher ist sicher – Ihre Krankenversicherung

Krankenversicherungspflicht:

Als Studierende*r unterliegen Sie im Grundsatz einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie müssen sich entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder sich durch eine gesetzliche Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.

 

Befreien lassen können sich Studierende, die
über eine private Krankenversicherung versichert sind oder
das 30. Lebensjahr vollendet haben

 

Ausgenommen von der Krankenversicherungspflicht sind diese Personen:

Folgende Personengruppen unterliegen während des Studiums keiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht und können eingeschrieben werden, ohne einen Nachweis über die Krankenversicherung im Rahmen des Krankenkassenmeldeverfahrens zu führen:

Teilnehmer*innen an Deutschkursen
Studienkollegiat*innen,
Doktorand*innen

 

Neu: Elektronisches Krankenkassenmeldeverfahren

Ab dem 01. Dezember 2021 tauscht die JGU die Informationen über den Krankenversicherungsstatus der Studierenden ausschließlich elektronisch mit den gesetzlichen Krankenkassen aus. Ab diesem Zeitpunkt nehmen wir Meldungen in Papierform nicht mehr an.

 

Die Krankenkassen melden an die JGU:
  • Versicherungsstatus (M10; gesetzlich versichert = M10.1,von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei oder nicht gesetzlich versichert = M10.2),
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)
Die JGU meldet an die Krankenkassen:
  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20),
  • Ablauf des Semesters, in dem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte (M30)

 

 

Was bedeutet das für Sie?

  • Bewerber*innen
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert:
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (Gesetzlich versichert, M10.1.)

  • Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser.
  • Bitte geben Sie dazu folgende Absendernummer der JGU an: H0002105
  • Ihre Krankenkasse sendet dann die Meldung an uns.
Sie können sich von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen (z.B. privat Versicherte):
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (Befreiung von der Versicherungspflicht, M10.2).

  • Kontaktieren Sie bitte hierzu eine gesetzliche Krankenkasse – je eher desto besser.
  • Bitte geben Sie dazu folgende Absendernummer der JGU an: H0002105
  • Die Krankenkasse wird der JGU dann das Vorliegen einer Befreiung von der Versicherungspflicht melden.
  • Studierende
Sie sind bereits an der JGU eingeschrieben:
  • Sie müssen durch die Umstellung auf das elektronische Meldeverfahren nichts beachten.
  • Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.
Sie sind an der JGU eingeschrieben und wechseln Ihre Krankenkasse:
Im Fall eines Krankenkassenwechsels benötigt die JGU von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11).

  • Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser.
  • Bitte geben Sie dazu folgende Absendernummer der JGU an: H0002105
  • Ihre Krankenkasse sendet dann die Meldung an uns.